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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 LC 143/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7505
OVG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 LC 143/09 (https://dejure.org/2012,7505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.2012 - 4 LC 143/09 (https://dejure.org/2012,7505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 2012 - 4 LC 143/09 (https://dejure.org/2012,7505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenerstattung gem. §§ 89 c Abs. 1 S. 2, 86 d SGB VIII bei vorläufiger Leistungsverpflichtung; zum Begriff "vor Beginn der Leistung" in § 86 Abs. 2 S. 2 SGB VIII

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 SGB VIII; § 28 SGB VIII; § 36 SGB VIII; § 87 SGB VIII; § 89b Abs. 1 SGB VIII
    Erstattung gewährter Jugendhilfe in der Form der Inobhutnahme und der stationären Unterbringung eines Kindes in einem Kinder- und Jugendheim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung gewährter Jugendhilfe in der Form der Inobhutnahme und der stationären Unterbringung eines Kindes in einem Kinder- und Jugendheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung gewährter Jugendhilfe in der Form der Inobhutnahme und der stationären Unterbringung eines Kindes in einem Kinder- und Jugendheim

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 LC 143/09
    Zum Begriff "vor Beginn der Leistung" im Sinne von § 86 Abs. 2 Satz 2 bis 4 SGB VIII hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 29.01.2004 (- 5 C 9.03 -, in BVerwGE 120, 116 ff.) Folgendes ausgeführt: ….

    Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 9.03 -, BVerwGE 120, 116 ff.) sind "Leistung", an deren Beginn § 86 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpft, unabhängig von der Hilfeart und Hilfeform alle im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind, und zwar auch dann, wenn sich bei einem auf einen längeren Zeitraum angelegten Hilfeprozess die Schwerpunkte innerhalb des Hilfebedarfes verschieben und für die Ausgestaltung der Hilfe Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen bis hin zu einem Wechsel der Hilfeart erforderlich werden.

    Im Übrigen hätte in diesem Zusammenhang eine kurzfristige Unterbrechung der Hilfeleistung von bis zu drei Monaten nach den insoweit entsprechend anzuwendenden §§ 86 Abs. 7 Satz 4, 86a Abs. 4 Satz 2, 86 b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ohnehin außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2004, - 5 C 9.03 -, BVerwGE 120, 121 Abs. 2).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15

    Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung; …

    Rn. 49 (1) Was das Zeitmoment betrifft, so ist mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass die besonderen Fristregelungen in § 86 Abs. 7 Satz 4, § 86a Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 sowie § 86b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII nicht im Wege der (Gesamt-)Analogie als allein maßgebliches Kriterium zur Beantwortung der Frage herangezogen werden können, wann im Rahmen der übrigen Zuständigkeitsregelungen in § 86 SGB VIII ein Abbrechen des Leistungszusammenhangs vorliegt (…vgl. im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteile vom 21. März 2014 - 12 A 1211/12 - juris Rn. 64 und vom 5. Oktober 2015 - 12 A 1450/14 - JAmt 2016, 163; OVG Bautzen…, Urteil vom 18. Januar 2010 - 1 A 753/08 - juris Rn. 23; VG München…, Urteil vom 25. Juli 2012 - M 18 K 11.25 43 - juris Rn. 52;… Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand Oktober 2016, § 86 Rn. 57; DIJuF-Rechtsgutachten vom 26. August 2014, JAmt 2014, 624 ; DIJuF-Rechtsgutachten vom 12. Januar 2016, JAmt 2016, 131 ; anderer Ansicht OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2012 - 4 LC 143/09 - juris Rn. 35; VG Lüneburg…, Urteil vom 12. April 2016 - 4 A 194/14 - juris Rn. 50).
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 2175/18

    Jugendhilferechtliche Zuständigkeit; Beendigung oder Unterbrechung von …

    Rn. 59 (1) Was das Zeitmoment betrifft, so ist mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass die besonderen Fristregelungen in § 86 Abs. 7 Satz 4, § 86a Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 sowie § 86b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII nicht im Wege der (Gesamt-)Analogie als allein maßgebliches Kriterium zur Beantwortung der Frage herangezogen werden können, wann im Rahmen der übrigen Zuständigkeitsregelungen in § 86 SGB VIII ein Abbrechen des Leistungszusammenhangs vorliegt (…vgl. im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteile vom 21. März 2014 - 12 A 1211/12 - juris Rn. 64 und vom 5. Oktober 2015 - 12 A 1450/14 - JAmt 2016, 163; OVG Bautzen…, Urteil vom 18. Januar 2010 - 1 A 753/08 - juris Rn. 23; VG München…, Urteil vom 25. Juli 2012 - M 18 K 11.2543 - juris Rn. 52;… Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand Oktober 2016, § 86 Rn. 57; DIJuF-Rechtsgutachten vom 26. August 2014, JAmt 2014, 624 ; DIJuF-Rechtsgutachten vom 12. Januar 2016, JAmt 2016, 131 ; anderer Ansicht OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2012 - 4 LC 143/09 - juris Rn. 35; VG Lüneburg…, Urteil vom 12. April 2016 - 4 A 194/14 - juris Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 12 A 1211/12

    Erstattung von für die Geschwister aufgewendeten Jugendhilfekosten

    Rn. 64 - 4 LC 143/09 -, EuG 2012, 381, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 9.03 -, BVerwGE 120, 116, juris, bestätigt durch Urteile vom 23. März 2010 - 5 C 12.09 -, BVerwGE 136, 185, juris, und vom 19. Oktober 2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris.

    Rn. 77 - 4 LC 143/09 -, EUG 2012, 381, juris, wonach Unterbrechungen unter 3 Monaten grundsätzlich außer Betracht bleiben sollen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - 12 A 2524/13

    Anspruch auf Erstattung des Kostenaufwandes für die Unterbringung eines Kindes in …

    Rn. 107 so wohl im Ergebnis: OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2012 - 4 LC 143/09 - , EuG 2012, 381, juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Juni 2012, a. a. O.,.
  • VG Ansbach, 14.06.2012 - AN 14 K 10.01808

    Klageänderung

    Im Rahmen der Gesamtbetrachtung handelt es sich deshalb auch bei den beiden Inobhutnahmen um erforderliche Maßnahmen und Hilfen zur Deckung eines unverändert vorliegenden Hilfebedarfs, da es nicht darauf ankommt ob die gegenwärtig benötigte Jugendhilfeleistung einer anderen Nummer des § 2 Abs. 2 SGB VIII unterfällt oder innerhalb des SGB VIII nach einer anderen Rechtsgrundlage zu gewähren ist als die bisherige Leistung (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2012 - 4 LC 143/09 - juris).

    Entscheidend ist allein, ob sich die Hilfegewährung ungeachtet aller Modifikationen, Ergänzungen und Änderungen noch als Fortsetzung der ursprünglichen Leistung darstellt oder vielmehr der Deckung eines andersartigen, neu entstandenen Bedarfes dient (so OVG Lüneburg vom 14.3.2012, a.a.O.).

    Danach stellen die beiden Inobhutnahmen keine Reaktion auf einen andersartigen, neu entstandenen Bedarf von … dar, sondern handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen einer kontinuierlich geleisteten Jugendhilfe zur Deckung des wegen der Eskalation lediglich gesteigerten, qualitativ aber unveränderten Hilfebedarfs (vgl. OVG Lüneburg vom 14.3.2012, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.12.2018 - 10 A 2922/16

    Jugendhilferechtliche Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern

    Was das Zeitmoment betrifft, so ist davon auszugehen, dass die besonderen Fristregelungen in § 86 Abs. 7 S. 4, § 86a Abs. 4 S. 2 und S. 3 sowie § 86d Abs. 3 S. 2 SGB VIII nicht im Wege der (Gesamt-) Analogie als allein maßgebliches Kriterium zur Beantwortung der Frage herangezogen werden können, wann im Rahmen der übrigen Zuständigkeitsregelungen in § 86 SGB VIII ein Abbrechen des Leistungszusammenhanges vorliegt (…vgl. im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteile vom 21. März 2014 - 12 A 1211/12 - , juris Rn. 64 und vom 5. Oktober 2015 - 12 A 1450/14 - JAmt 2016, 163; OVG Bautzen…, Urteil vom 18. Januar 2010 - 1 A 753/08 - , juris Rn. 23; VG München…, Urteil vom 25. Juli 2012 - M 18 K 11.2543 - , juris Rn. 52;… Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand Oktober 2016, § 86 Rn. 57; DlJuF-Rechtsgutachten vom 26. August 2014, JAmt 2014, 624, 625; DlJuF-Rechtsgutachten vom 12. Januar 2016, JAmt 2016 131, 132; a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2012 - 4 LC 143/09 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 2913/12

    Zuständiger Leistungsträger i.R.d. Jugendhilfe bei einer Beendigung der …

    - 4 LC 143/09 -, EuG 2012, 381, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 9.03 -, BVerwGE 120, 116, juris, bestätigt durch Urteile vom 23. März 2010 - 5 C 12.09 -, BVerwGE 136, 185, juris, und vom 19. Oktober 2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris.

    - 1 A 753/08 -, juris; a. A. VG Ansbach, Urteil vom 14. Juni 2012 - AN 14 K 10.00668 -, juris, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2012 - 4 LC 143/09 -, EUG 2012, 381, juris, wonach Unterbrechungen unter 3 Monaten grundsätzlich außer Betracht bleiben sollen.

  • VG Lüneburg, 12.04.2016 - 4 A 194/14

    Ausschlussfrist; Beginn der Leistung; Einwendung; Hilfeform; Jugendhilfe; …

    Demzufolge bilden alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfes erforderliche Maßnahmen und Hilfen eine einheitliche Leistung, die ohne Unterbrechung gewährt werden (Nds. OVG, Urt. v. 14.3.2012 - 4 LC 143/09 - BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 5 C 14/09 -, BVerwGE 137, 368 …und Urt. v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 -, BVerwGE 120, 116; alle in juris).

    Diese Vorschriften sind vorliegend zwar nicht direkt anwendbar, es kommt jedoch eine entsprechende Anwendung des in diesen Regelungen zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII in Frage (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 14.3.2012 - 4 LC 143/09 -, juris Rn. 35;… wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.9.1997 - 9 S 174/96 -, juris Rn. 20;… a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.6.2015 - 7 A 11002/14 -, juris Rn. 32).

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2026 - 2 LC 135/24

    Erstattung der aufgewendeten Kosten für einen Hilfefall hinsichtlich …

    Es kommt insoweit auch nicht darauf an, ob die gegenwärtig benötigte Jugendhilfeleistung einer anderen Nummer des § 2 Abs. 2 SGB VIII unterfällt oder innerhalb des SGB VIII nach einer anderen Rechtsgrundlage zu gewähren ist als die bisherige Leistung, sondern allein darauf, ob sich die Hilfegewährung ungeachtet aller Modifikationen, Ergänzungen und Änderungen noch als Fortsetzung der ursprünglichen Leistung darstellt oder vielmehr der Deckung eines andersartigen, neu entstandenen Bedarfes dient (NdsOVG, Beschl. v. 14.3.2012 - 4 LC 143/09 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Im Übrigen hätte in diesem Zusammenhang eine kurzfristige Unterbrechung der Hilfeleistung von bis zu drei Monaten nach den insoweit entsprechend anzuwendenden §§ 86 Abs. 7 Satz 4, 86a Abs. 4 Satz 2, 86b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ohnehin außer Betracht zu bleiben (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.3.2012 - 4 LC 143/09 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug …

    Denn die Möglichkeit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen, welche die in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, begründet keine Divergenz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 -, NVwZ 2007, 104, 105; Beschl. v. 17.1.1995 - 6 B 39.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 (jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.3.2012 - 4 LC 143/09 -, juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - 12 A 2524/13

    Zuständigkeitsrechtlich relevante Unterbrechung einer Hilfeleistung bei …

  • VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15

    Erstattung von Aufwendungen für eine Hilfe zur Erziehung in Form der …

  • OVG Sachsen, 19.01.2018 - 4 A 737/16

    Erstattungsanspruch; Geltendmachung; Anspruchsanmeldung; Prozesszinsen

  • VG München, 25.07.2012 - M 18 K 11.2543

    Zuständigkeitsrelevante Unterbrechung der Leistung (verneint)

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