Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenerstattung nach § 89c SGB VIII
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 86 Abs. 6 SGB VIII; § 86c SGB VIII; § 89a Abs. 1 S. 1 SGB VIII; § 89c Abs. 1 S. 1 SGB VIII; § 89c Abs. 2 SGB VIII
Bestehen eines Kostenerstattungsanspruchs im Zusammenhang mit Jugendhilfeleistungen; Kostenerstattungsanspruch eines Jugendhilfeträgers nach § 89c Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und Kostenerstattungsanspruch des danach erstattungspflichtigen ... - Judicialis
SGB VIII § 86 Abs. 6; ; SGB VIII § 86 c; ; SGB VIII § 89 a Abs. 1 S. 1; ; SGB VIII § 89 c Abs. 1 S. 1; ; SGB VIII § 89 c Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung nach § 89c SGB VIII - Jugendhilfe; Kostenerstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Kostenerstattungsanspruchs im Zusammenhang mit Jugendhilfeleistungen; Kostenerstattungsanspruch eines Jugendhilfeträgers nach § 89c Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und Kostenerstattungsanspruch des danach erstattungspflichtigen ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 31.01.2006 - 4 A 250/04
- OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 10.10.1997 - 12 L 549/97
Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; Kostenerstattung; Behinderter
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06
Bei der Feststellung der Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII komme es entgegen der im Beschluss des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1997 (- 12 L 549/97 -, FEVS 48, 281) vertretenen Ansicht nicht darauf an, ob der nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erstattungspflichtige Träger seinerseits einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII gegen den Erstattungsberechtigten habe.Das Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1997 (- 12 L 549/97 -) zum Verhältnis der Kostenerstattungsansprüche nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII und nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ausgeführt, dass die Regelung des § 89 a SGB VIII den Schluss zulasse, dass wenn der bisher zuständig gewesene Jugendhilfeträger trotz des Zuständigkeitswechsels nach § 86 Abs. 6 SGB VIII weiter leiste, er letztlich eine eigene Leistung erbringe, weshalb der Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 SGB VIII letztlich nicht in vollem Umfang eintrete.
Dem kann der Beklagte nicht entgegen halten, dass im Hinblick auf die Erstattungsregelung des § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII die Zuständigkeit eigentlich nicht auf ihn übergegangen sei und die Klägerin insofern letztlich eine eigene Leistung erbracht habe (vgl. hierzu den Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 10.10.1997 - 12 L 549/97 -, FEVS 48, 281).
Folglich können sie auch nicht - wie der früher für das Jugendhilferecht auch zuständige 12. Senat des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 10.10.1997 - 12 L 549/97 -, FEVS 48, 281, und Urteil vom 13.2.2006 - 12 LC 12/06 -, FEVS 58, 79) angenommen hat - sich gegenseitig aufheben bzw. ihre Entstehung wechselseitig verhindern oder - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - gegeneinander aufgerechnet werden.
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06
Die Geltendmachung des Anspruchs nach § 89 c Abs. 2 SGB VIII durch die Klägerin ist schließlich auch keine unzulässige Rechtsausübung analog § 242 BGB im Hinblick darauf, dass die Klägerin nichts fordern darf, was sie sogleich wieder an den Beklagten zurückzuerstatten hätte (vgl. hierzu u. a. BGH, Urteil vom 29.4.1985 - II ZR 146/84 -, BGHZ 94, 240, und Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89 -, BGHZ 110, 30). - BVerwG, 05.04.2007 - 5 C 25.05
Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines Kostenerstattungsanspruchs; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06
Kosten aufgewendet im Sinne des § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hat der Jugendhilfeträger aber auch dann, wenn er den Erstattungsanspruch eines anderen Jugendhilfeträgers erfüllt hat (siehe hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 5.4.2007 - 5 C 25.05 -, ZFSH/ SGB 2007, 561). - OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05
Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06
Folglich können sie auch nicht - wie der früher für das Jugendhilferecht auch zuständige 12. Senat des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 10.10.1997 - 12 L 549/97 -, FEVS 48, 281, und Urteil vom 13.2.2006 - 12 LC 12/06 -, FEVS 58, 79) angenommen hat - sich gegenseitig aufheben bzw. ihre Entstehung wechselseitig verhindern oder - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - gegeneinander aufgerechnet werden. - BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84
Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 43/06
Die Geltendmachung des Anspruchs nach § 89 c Abs. 2 SGB VIII durch die Klägerin ist schließlich auch keine unzulässige Rechtsausübung analog § 242 BGB im Hinblick darauf, dass die Klägerin nichts fordern darf, was sie sogleich wieder an den Beklagten zurückzuerstatten hätte (vgl. hierzu u. a. BGH, Urteil vom 29.4.1985 - II ZR 146/84 -, BGHZ 94, 240, und Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89 -, BGHZ 110, 30).
- OVG Niedersachsen, 11.10.2019 - 10 LA 57/18
Kostenerstattung nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII
Durch die Vorschrift des § 89a SGB VIII soll die Suche nach einer Pflegestelle, insbesondere in der unmittelbaren Umgebung von Ballungsgebieten und Großstädten erleichtert werden (…vgl. Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Auflage 2018, § 89a Rn. 1; BeckOK, Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, SGB VIII, Stand: 01.06.2019, § 89a Vorb.;… Niedersächsisches OVG, Urt. v.13.02.2006 - 12 LC 12/05 -, juris Rn. 37) und solche "Pflegestellenorte" vor hohen finanziellen Belastungen geschützt (…vgl. Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 89a Rn. 1; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 10.10.1997 - 12 L 549/97 -, juris Rn. 35) sowie eine Behinderung des fachlich gebotenen Übergangs der Zuständigkeit vermieden werden (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 06.11.2007 - 4 LC 43/06 -, juris Rn. 25). - VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 19 K 3677/11
Kostenerstattungspflicht der beim Zuständigkeitswechsel zuständig gewordenen …
Rn. 54 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. November 2007 - 4 LC 43/06 -, JAmt 2008, S. 161 f.Rn. 56 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. November 2007 - 4 LC 43/06 -, JAmt 2008, S. 161 f.
- VG Arnsberg, 07.06.2011 - 11 K 319/10
Erstattungsanspruch von Jugendhilfekosten bei Inobhutnahme der Kinder durch das …
Rn. 53 Vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 06.11.2007 - 4 LC 43/06 -, in: Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 59, Seite 276 ff.
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