Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 Abs. 3 SGB VIII; § 74 SGB VIII; § 75 SGB VIII; § 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines Waldorf-Kindergartens; Überwiegende Gewichtung des Gesichtspunktes der Ortsnähe gegenüber anderen Förderungskriterien bei der Ermessensentscheidung über die Förderung eines Kindergartens; Einbeziehung der ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 74; SGB VIII § 80
Förderung eines Waldorf-Kindergartens außerhalb des Gebiets des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe - Ausrichtung, pädagogische, Kindergarten, Kindergartenförderung, Ortsnähe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines Waldorf-Kindergartens; Überwiegende Gewichtung des Gesichtspunktes der Ortsnähe gegenüber anderen Förderungskriterien bei der Ermessensentscheidung über die Förderung eines Kindergartens; Einbeziehung der ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.11.1999 - 15 A 795/99
- OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 483
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02
Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - 5 BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) ausgeführt hat, ist eine Beschränkung auf einzelne Kindergartenplätze zulässig, wenn sich die Betriebskosten kindergartenplatzbezogen errechnen lassen.Eine Förderungsentscheidung kann somit auf der Grundlage einer vorliegenden Jugendhilfeplanung, aber auch einzelfallbezogen getroffen werden (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226; siehe auch: BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, FEVS 47, 529).
Somit kann eine Förderung von weiteren Maßnahmen (von weiteren Kindergartenplätzen) abgelehnt werden, wenn die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Maßnahmen (Kindergartenplätze) bereits vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).
Der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder Waldorf - Kindergarten) sowie seiner Betreuungsorganisation (z.B. in Bezug auf Vormittags- und Nachmittagsgruppen) kommt daher im Rahmen der Ermessensentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII z.B. die Ortsnähe eines Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsverbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens.
Wie bereits ausgeführt worden ist, kommt der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder wie hier Waldorf-Kindergarten) im Rahmen der Ermessensentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).
Wenn aber angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden, bedarf es einer besonderen Erklärung (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294).
Denn die institutionelle Förderung von Kindergärten bzw. Kindergartenplätzen nach § 74 SGB VIII ist nicht individuell auf ein konkretes Kind und dessen Wünsche im Einzelfall bezogen, sondern auf Kindergärten insgesamt oder auf ein bestimmtes Kontingent von Kindergartenplätzen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe institutionell primär deshalb fördert, damit sie Kindern aus seinem Gebiet offen stehen, er ihnen gegenüber also seine Verpflichtung aus § 24 Satz 1 SGB VIII erfüllen kann (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).
Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) herausgestellt hat, bedürfte es gerade einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03
Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) ausgeführt, dass das soziale Umfeld (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) auch eines Kindergartenkindes nicht auf Kontakte im Bereich der Wohnsitzgemeinde beschränkt sei.Wenn aber angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden, bedarf es einer besonderen Erklärung (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294).
Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) herausgestellt hat, bedürfte es gerade einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.
- BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99
Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02
Vielmehr ist der Bedarf im Rechtssinne als normativer Begriff im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung des Jugendhilfeträgers (§ 79 SGB VIII) und im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII zu sehen, wonach der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.2000 - BVerwG 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320).So bestimmt sich der Bedarf an Kindergartenplätzen anders als der von Kinderkrippenplätzen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.1.2000 - BVerwG 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320) insofern an der tatsächlichen Nachfrage, als nach § 24 Satz 1 SGB VIII jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
- BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96
Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02
Eine Förderungsentscheidung kann somit auf der Grundlage einer vorliegenden Jugendhilfeplanung, aber auch einzelfallbezogen getroffen werden (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226; siehe auch: BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, FEVS 47, 529).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten …
Dies folgt ohne weiteres aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).Hinzu kommt, dass das Angebot an schulischen und vorschulischen Waldorfeinrichtungen seit langem besteht und deshalb auch unschwer durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingeschätzt und berücksichtigt werden kann (vgl. insoweit auch OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).
Bereits in dieser Entscheidung hat das BVerwG zum Ausdruck gebracht, dass es besonderer Begründung bedürfte, wenn angebotene Kindergartenplätze einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht gefördert würden (…a.a.O., S. 233; ebenso: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).
- VG Göttingen, 09.08.2018 - 2 A 297/15
Auswärtig; Bedarfsplan; Förderung; Institutionelle Förderung; Kindergarten; …
Rn. 22 Für Krippen- und Kindergartenplätze, die in der Kindertagesstättenbedarfsplanung enthalten sind, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf institutionelle Förderung (Nds. OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 -, juris, Rn. 38;… Kern, in: Schellhorn u.a., SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2017, § 80 Rn. 7).Eine Förderungsentscheidung kann somit auf der Grundlage einer vorliegenden Jugendhilfeplanung, aber auch einzelfallbezogen getroffen werden (Nds. OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 -, Rn. 38; BVerwG…, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18/01 -, BVerwGE 116, 226 ff., Rn. 16; VG Braunschweig…, Urteil vom 15.04.2010 - 3 A 122/09 -, Rn. 35; jeweils juris und unmittelbar zu § 74 SGB VIII).
Selbst wenn regelmäßig Kinder aus dem Landkreisgebiet in einer relevanten Größenordnung seine Kindertagesstätte besuchen würden, wäre dadurch das Ermessen des Beklagten nicht dahingehend gebunden, den Kläger institutionell fördern zu müssen (BVerwG…, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18/01 -, BVerwGE 116, 226 ff. = juris, Rn. 17; Nds. OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 -, juris, Rn. 49).
Dies wäre jedoch Mindestvoraussetzung für einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Förderungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 -, juris, Rn. 50; BVerwG…, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18/01 -, BVerwGE 116, 226 ff. = juris, Rn. 26; im Parallelverfahren vorangehend: Nds. OVG…, Urteil vom 17.05.2000 - 4 L 869/00 -, juris, Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung …
Rn. 52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850 ) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung …
Darüber hinaus durfte der Verordnungsgeber in seine Erwägungen maßgeblich einbeziehen, dass die Gewährung platzbezogener Zuschüsse nach § 1 Abs. 1 KiTaGVO für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet bereits die dritte Fördermöglichkeit darstellt und diese dem Grunde nach ohne jede Rücksicht auf die gemeindliche Bedarfsplanung erfolgt (zur Berücksichtigung etwa entstehender Überkapazitäten im Rahmen des Förderungskonzeptes vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.02.2000 - 4 LB 389/02 -, juris). - VG Braunschweig, 15.04.2010 - 3 A 122/09
Defizitausgleich; Elterninitiative; freier Jugendhilfeträger; Förderung; …
Eine Förderung hat dann nach Ermessen einzelfallbezogen zu erfolgen (…BVerwG, Urt. v. 17.07.2009 - 5 C 25.08 - NVwZ-RR 2010, 19;… Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226; Beschl. v. 30.12.1996 - 5 B 27.96 - FEVS 47, 529; Nds. OVG, Urt. v. 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).Bedarf ist als normativer Rechtsbegriff im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Gesamtverantwortung und den Grundsätzen der Jugendhilfeplanung in § 80 SGB VIII auch qualitativ zu verstehen, indem entsprechend den Wünschen der Leistungsberechtigten ein breites Angebot von unterschiedlicher pädagogischer Ausrichtung geschaffen wird (Nds. OVG, Urt. v. 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).
Werden Kindertagesstätten einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung trotz anhaltender Nachfrage über einen längeren Zeitraum nicht gefördert, bedarf es einer an den gesetzlichen Vorgaben für die Jugendhilfeplanung ausgerichteten besonderen Erklärung (…BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 5 C 66.03 - juris; Nds. OVG, Urt. v. 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Braunschweig, Beschl. v. 01.02.2006 - 3 B 117/06 -).
- VGH Hessen, 05.02.2026 - 10 A 1925/22
Förderung von Kindertagesbetreuung
Die Zuständigkeit der Wohnsitzgemeinde für den Fall einer Förderung allein der Kindergartenplätze, die mit Kindern dieser Gemeinde besetzt waren (so: BVerwG…, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, juris Rn. 15; vgl. auch: OVG RP…, Urteil vom 11. März 2003 - 7 A 10859/02 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 7. Februar 2006 - 4 LB 389/02 -, juris Rn. 33) führt auch nicht zu einer ausschließlichen oder primären Zuständigkeit der Wohnsitzgemeinde für diese Förderung.Rn. 35 cc) Im Übrigen berücksichtigt die beklagtenseits angeführte gemeindliche Förderpraxis, nach der mit auswärtigen Kindern belegte Plätze nicht gefördert werden, auch ersichtlich nicht die für eine zu treffende Ermessensentscheidung relevanten Belange (vgl. zu den Ermessensgesichtspunkten etwa: BVerwG…, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, juris Rn. 20 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 7. Februar 2006 - 4 LB 389/02 -, juris Rn. 43).
- VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09 Diese Vorschrift bindet den Antragsgegner im Sinne einer "Muss-Vorschrift" und verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Förderung vorzunehmen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind und keine atypische Konstellation vorliegt, die ein Abweichen von der Regel erlaubt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06. September 2005, - 10 UE 3025/04 - ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06; BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01; Nds. OVG, Urteil vom 07. Februar 2006, - 4 Lb 389/02, sämtlich zitiert nach juris; Wabnitz, Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kommentar, Stand 2007, § 30, Nr. 9 - S. 241; a.A. Hofmeister, Recht der Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege in Hessen, Kommentar § 30 Nr. 4.3).
Die (vorhandenen) kommunalen und kirchlichen Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004, - 5 C 66/03 -, juris); etwaige Überkapazitäten sind vielmehr entweder durch eine Kosten senkende Auflösung von Gruppen abzubauen oder im Rahmen des Förderkonzepts auf andere Weise zu berücksichtigen (vgl. ebenso Nieders. OVG, Urteil vom 07. Februar 2006, - 4 LB 389/02 -, Rn 45, juris).
- VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger; …
In Anbetracht der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2006 (Az.: 4 LB 389/02) verdichte sich sein Anspruch auf Neubescheidung aufgrund der ermessensfehlerhaften Ablehnung sogar zu einem Förderanspruch dem Grunde nach, weil aufgrund der besonderen Umstände des Falls jede andere Entscheidung als eine Förderung des Kindergartens ermessensfehlerhaft wäre. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ; …
Rn. 14 - 4 LB 389/02 -, NVwZ-RR 2006, 483 ff.,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08
Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und …
Rn. 14 - 4 LB 389/02 -, NVwZ-RR 2006, 483 ff.,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".