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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4591
OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94 (https://dejure.org/1995,4591)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 (https://dejure.org/1995,4591)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 4 M 115/94 (https://dejure.org/1995,4591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 42 VwGO, § 80 VwGO, § 80a VwGO, Art. 28 GG
    Anordnung der sofortigen Vollziehung, überwiegendes Interesse eines Beteiligten, Betroffenheit von Gemeinden in eigenen Rechten (Planungshoheit) durch staatlicheMaßnahmen, Planfeststellungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug; Planfeststellungsbeschluß; Rechtsbehelf; Aufschiebende Wirkung; Planungshoheit; Kommunale Einrichtung

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Klägerinnen auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02,1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redecker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a;… Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a).

    Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).

    Letztere ergibt sich daraus, daß bei den sog. Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. 24.01.1992 - B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Planungshoheit der Gemeinden, das Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet, dann beeinträchtigt sein, wenn das überörtliche Planungsprojekt entweder eine bereits hinreichend bestimmte, konkretisierte gemeindliche Planung, die allerdings nicht verbindlich zu sein braucht, nachhaltig stört oder wenn durch ein großräumiges Verfahren wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Urt. v. 11.05.1984 - 4 C 83.80 -, NVwZ 1984, 584;… Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58/81 -, NVwZ 1984, 718, 719;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 -, E 74, 124, 132;… Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, E 81, 95, 106;… Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DÖV 1990, 479, 481;… Urt. v. 27.03.1992 - 7'C 18.91 -, E 90, 96, 100).

    Nicht jede das Gemeindegebiet betreffende Fachplanung beeinträchtigt deshalb schon aus sich heraus den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Rechtskreis (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984 a.a.O.; Urt. v. 11.05.1984 a.a.O.;… Urt. v. 21.01.1993 a.a.O.).

    Die Merkmale der hinreichenden Bestimmtheit einer gemeindlichen Planung und deren nachhaltiger Störung - als Voraussetzungen eine möglichen Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit im Sinne der im vorliegenden Verfahren im Mittelpunkt stehenden ersten der dargestellten, drei Alternativen - beurteilen sich von Fall zu Fall nach dem im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses erreichten Stand bzw. Grad der Konkretisierung und Verfestigung der gemeindlichen Planungsaktivitäten einerseits (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.1989 - 7 B 185/88 - NVwZ 1989, 967; Beschl. v. 21.01.1993 a.a.0.;… Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22/87 -, NJW 1989, 242, 243) - wobei weniger auf die objektive Planungsaussage als solche abzustellen ist als vielmehr auf den konkreten Planungswillen der Gemeinde, wie er in entsprechenden Realisierungsmaßnahmen und/oder in einem schlüssigen Gesamtkonzept Niederschlag gefunden hat (…vgl. hierzu Kühling a.a.0., Rdn. 464) -, andererseits danach, ob von der überörtlichen Fachplanung unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die kommunalen Planungen ausgehen (BVerwG, Urt. v. 11.05.1984 a.a.O.;… Urt. v. 29.06.1983 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).

    Ist das Gericht aber demgegenüber in den sog. Dreiecksverhältnissen nach § 80 a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. auch hierzu Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 a.a.O., unter Hinweis auf den Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne daß es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, ggf. ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit zu beanstandender Begründung getroffen hat.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Dabei läßt sich nicht immer ohne einen Rückgriff auf die objektiv gegebene materielle Rechtslage beurteilen, ob eine Verletzung klägerischer Rechte immerhin möglich ist, wenn nicht die bloße Behauptung einer derartigen Rechtsverletzung genügen soll (…vgl. die std. Rechtspr. des BVerwG, u.a. Urt. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 -, DVB1.1984, 88; Beschl. v. 21.01.1993 - 4 B 206/92 -, NVwZ 1993, 884, 885 m.w.z.N.).

    Nicht jede das Gemeindegebiet betreffende Fachplanung beeinträchtigt deshalb schon aus sich heraus den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Rechtskreis (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984 a.a.O.;… Urt. v. 11.05.1984 a.a.O.; Urt. v. 21.01.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Dabei läßt sich nicht immer ohne einen Rückgriff auf die objektiv gegebene materielle Rechtslage beurteilen, ob eine Verletzung klägerischer Rechte immerhin möglich ist, wenn nicht die bloße Behauptung einer derartigen Rechtsverletzung genügen soll (vgl. die std. Rechtspr. des BVerwG, u.a. Urt. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 -, DVB1.1984, 88; Beschl. v. 21.01.1993 - 4 B 206/92 -, NVwZ 1993, 884, 885 m.w.z.N.).

    Die Merkmale der hinreichenden Bestimmtheit einer gemeindlichen Planung und deren nachhaltiger Störung - als Voraussetzungen eine möglichen Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit im Sinne der im vorliegenden Verfahren im Mittelpunkt stehenden ersten der dargestellten, drei Alternativen - beurteilen sich von Fall zu Fall nach dem im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses erreichten Stand bzw. Grad der Konkretisierung und Verfestigung der gemeindlichen Planungsaktivitäten einerseits (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.1989 - 7 B 185/88 - NVwZ 1989, 967; Beschl. v. 21.01.1993 a.a.0.;… Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22/87 -, NJW 1989, 242, 243) - wobei weniger auf die objektive Planungsaussage als solche abzustellen ist als vielmehr auf den konkreten Planungswillen der Gemeinde, wie er in entsprechenden Realisierungsmaßnahmen und/oder in einem schlüssigen Gesamtkonzept Niederschlag gefunden hat (…vgl. hierzu Kühling a.a.0., Rdn. 464) -, andererseits danach, ob von der überörtlichen Fachplanung unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die kommunalen Planungen ausgehen (…BVerwG, Urt. v. 11.05.1984 a.a.O.; Urt. v. 29.06.1983 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Zum einen können Gemeinden sich nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums durch Art. 14 GG berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfGE 61, 82), zum anderen ist die Klägerin zu 4) mangels Geltendmachung dieses Gesichtspunktes im Anhörungsverfahren mit diesem Vortrag formell und materiell ausgeschlossen, schließlich begründet eine lediglich obligatorische Berechtigung an einem Grundstück kein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht gegen Fachplanungen (…vgl. Senat, Beschl. v. 14.03.1994 - 4 L 2/93 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 16.09.1993- 4 C 9.91 -, UPR 1994, 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Planungshoheit der Gemeinden, das Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet, dann beeinträchtigt sein, wenn das überörtliche Planungsprojekt entweder eine bereits hinreichend bestimmte, konkretisierte gemeindliche Planung, die allerdings nicht verbindlich zu sein braucht, nachhaltig stört oder wenn durch ein großräumiges Verfahren wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (…BVerwG, Urt. v. 11.05.1984 - 4 C 83.80 -, NVwZ 1984, 584;… Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58/81 -, NVwZ 1984, 718, 719;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 -, E 74, 124, 132;… Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, E 81, 95, 106; Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DÖV 1990, 479, 481;… Urt. v. 27.03.1992 - 7'C 18.91 -, E 90, 96, 100).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Planungshoheit der Gemeinden, das Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet, dann beeinträchtigt sein, wenn das überörtliche Planungsprojekt entweder eine bereits hinreichend bestimmte, konkretisierte gemeindliche Planung, die allerdings nicht verbindlich zu sein braucht, nachhaltig stört oder wenn durch ein großräumiges Verfahren wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (…BVerwG, Urt. v. 11.05.1984 - 4 C 83.80 -, NVwZ 1984, 584; Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58/81 -, NVwZ 1984, 718, 719;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 -, E 74, 124, 132;… Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, E 81, 95, 106;… Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DÖV 1990, 479, 481;… Urt. v. 27.03.1992 - 7'C 18.91 -, E 90, 96, 100).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung - …

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

  • BVerwG, 09.05.1989 - 7 B 185.88

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch für Rechtsnachfolger bei Unanfechtbarwerden dew …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94

    Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit; …

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 82.66

    Verfassungsgemäßheit der Verordnung über Kündigungsschutz und andere …

  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 424/01
    Diese Prüfung verlangt einen Rückgriff auf objektives materielles Recht, wenn nicht die bloße Behauptung einer derartigen Rechtsverletzung ausreichen soll (BVerwG, NVwZ 1993, 884 f; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.02.1995 - 4 M 115/94, 4 M 112/94 und 4 M 126/94 -).

    Allein die Tatsache, dass ein fremdes Vorhaben das Gemeindegebiet berührt und damit notwendigerweise die Ausgangslage für zukünftige, noch nicht konkretisierte Planungen beeinflusst, beeinträchtigt das Selbstverwaltungsrecht noch nicht in entscheidungserheblicher Weise (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.02.1995 a.a.O.) Bei konkurrierenden Planungsvorhaben verweist das BVerwG in diesem Zusammenhang v.a. auf die zeitlichen Prioritäten: Solange die betroffene Gemeinde eine nur globale und gerade noch nicht hinreichend konkretisierte Planung betreibt, muss sie eine Veränderung der Ausgangslage und damit einhergehende planerische Erschwernisse sowie einen etwaigen planerischen Anpassungsbedarf hinnehmen; alles andere liefe auf einen "Freihaltebelang" hinaus, der nicht als abwägungserheblich anerkannt wird (BVerwGE 100, 388, 394).

    Die genannten Voraussetzungen der hinreichenden Bestimmtheit und deren nachhaltiger Störung müssen schließlich schon zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung vorgelegen haben (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.02.1995 a.a.O., m.w.N.), hier also bei Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis am 1. November 2001.

    Damit sich die verschiedenen Vorhaben nicht gegenseitig blockieren, werden die in ihrem Gebiet von fremden Planungen bzw. Vorhaben betroffenen Kommunen darauf verwiesen, Veränderungen der Ausgangslage für eigene künftige Planungen solange hinzunehmen, bis diese sich hinreichend bestimmt konkretisiert und ein gewisses Maß an Verfestigung und tatsächlicher Realisierbarkeit erreicht haben (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.02.1995 a.a.O.; BVerwGE 100, 388, 394).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …

    Vorrangiger Maßstab für die Interessenabwägung bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist deshalb der voraussichtliche Erfolg des Hauptsacheverfahrens (…BVerfG, Beschl. v. 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240 ff., juris Rn. 21; so schon OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, juris Rn. 32, v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 -, juris Rn. 2, v. 07.08.2000 - 4 M 58/00 - NordÖR 2000, 380 ff., juris Rn. 2 und v. 21.10.2005 - 4 MB101/05 - NordÖR 2005, 533 ff., juris Rn. 2;… dem folgend der 1. Senat: Beschl. v. 28.04.2010 - 1 MR 6/10 -, juris Rn. 3 und v. 14.03.2011 - 1 MR 19/10 -, juris Rn. 49 f.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 18.05.2015 - 2 M 33/15 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des …

    Der Senat sieht in der Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 25. Mai 2000 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die der Antragsteller auf der anderen Seite sich in seinen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 SchlHA. 1994, 267, sowie Beschluss vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschluss vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 4 b zu § 80a;… Kopp-Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rnr. 1, 2 zu § 80a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.2003 - 4 MR 18/03
    Der Senat sieht entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung in dem Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 24. April 2003 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Antragsteller auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267, sowie Beschl. v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, Beschl. v. 27.11.2001 - 4 M 92/01 - für straßenrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 19.10.2000 - 4 M 630 -, für die wasserrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rn 4 b zu § 80 a;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rn 6-9, 22 zu § 80, Rn 1, 2 zu § 80 a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.1996 - 4 M 91/96
    Hinsichtlich dieser Maßstäbe - wie sie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 - Beschl. v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 -) und auch bereits in dem dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Beschluß vom 01. Dezember 1993 (4 M 74/92) angewendet hat und auch weiterhin anwendet - gilt folgendes: Rechtsgrundlage für die Vollzugsanordnung des Antragsgegners vom 24. Juli 1991 ist § 80 a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00
    Über das sonach auf der Hand liegende Interesse des Vorhabenträgers an der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung des Schleusenneubaus hinaus streitet auf seiner Seite zum anderen der ebenfalls deutlich zu seinen Gunsten sprechende Aspekt, dass der Klage des Antragstellers nach oben 1) Dargelegtem mit (mehr als) erheblicher Wahrscheinlichkeit der Erfolg versagt bleiben wird, und es grundsätzlich unbillig ist, einem von einer Genehmigung Begünstigten ein Zuwarten auf deren Ausnutzung allein deshalb zuzumuten, weil ein (höchstwahrscheinlich erfolgloses) Rechtsmittel eines Dritten noch schwebt (vgl. Senat, u.a. Beschl. v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 -).
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