Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, § 8 Nr 1 GemO ST, § 5 Abs 1 S 1 PartG
Anspruch einer Partei auf Überlassung einer kommunalen Sporthalle für die Durchführung eines Parteitages - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer faktischen Widmungserweiterung gegenüber einer nach § 8 Nr. 1 GO LSA erlassenen Benutzungssatzung; Zulässigkeit der Nutzung einer Einrichtung durch eine Partei aufgrund des Rechts der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Anspruch einer Partei auf Überlassung einer kommunalen Sporthalle für die Durchführung eines Parteitages
- lto.de (Kurzinformation)
NPD-Bundesparteitag in Anhalt-Arena gekippt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Parteitag der NPD durch Sportstättensatzung in Dessau-Roßlau ausgeschlossen
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich: NPD-Bundesparteitag in der Anhalt-Arena wird nicht zugelassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer faktischen Widmungserweiterung gegenüber einer nach § 8 Nr. 1 GO LSA erlassenen Benutzungssatzung; Zulässigkeit der Nutzung einer Einrichtung durch eine Partei aufgrund des Rechts der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.09.2011 - 6 B 187/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 591
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
Rn. 4 Die in § 1 Abs. 2 Satz 3 der Satzung festgelegte Zweckbestimmung der Anhalt-Arena schließt damit in nicht zu beanstandender Weise (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, zit. nach JURIS) politische Veranstaltungen, wie sie die Antragstellerin plant, aus.Rn. 10 Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Recht der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, a.a.O.;… Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, 12. A., Art. 21 Rdnr. 51, 52 m.w.N.) nicht so verstanden werden kann, dass dem politischen Konkurrenten die Durchführung einer politischen Veranstaltung untersagt wird, sondern grundsätzlich allein einen Anspruch darauf vermittelt, dass in einer vergleichbaren Situation ebenfalls - entgegen der gesetzlichen Regelung in der Benutzungssatzung - die Nutzung der Einrichtung einzuräumen wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. März 2011 - 4 M 48/11 -), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2011 - 4 M 48/11
NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterliegt auch beim Oberverwaltungsgericht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
Es kann daher weiterhin offen bleiben, ob eine solche faktische Widmungserweiterung gegenüber einer nach § 8 Nr. 1 GO LSA erlassenen Benutzungssatzung überhaupt zulässig ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. März 2011 - 4 M 48/11 -, m.w.N.).Rn. 10 Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Recht der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, a.a.O.;… Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, 12. A., Art. 21 Rdnr. 51, 52 m.w.N.) nicht so verstanden werden kann, dass dem politischen Konkurrenten die Durchführung einer politischen Veranstaltung untersagt wird, sondern grundsätzlich allein einen Anspruch darauf vermittelt, dass in einer vergleichbaren Situation ebenfalls - entgegen der gesetzlichen Regelung in der Benutzungssatzung - die Nutzung der Einrichtung einzuräumen wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. März 2011 - 4 M 48/11 -), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97
Öffentliche Einrichtungen: Auswirkung der gemeindlichen Vergabepraxis auf den …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
Dementsprechend lag dem vom Verwaltungsgericht zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung angeführten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 29. Oktober 1997 (- 1 S 2629/97 -) eine Abweichung von dem lediglich in einer Benutzungsordnung (…vgl. zu dem Unterschied zu einer Benutzungssatzung Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. A., § 35 Rdnr. 338 ff.) getroffenen Widmungsumfang bei der Genehmigung von Veranstaltungen zugrunde, der sich zudem über mehrere Jahre erstreckte.
- VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358
Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur …
Rn. 37 Es erscheint bereits zweifelhaft, ob ein - wie hier - rechtssatzmäßig festgelegter Widmungsumfang durch eine davon abweichende Verwaltungsübung nachträglich erweitert oder beschränkt werden kann (ablehnend VGH BW, B.v. 16.10.2014 - 1 S 1855/14 - NVwZ-RR 2015, 148/149; Lange, DVBl 2014, 753/754;… ders., Kommunalrecht, 2. Aufl. 2019, S. 799 Fn. 32; offen gelassen von OVG LSA, B.v. 10.10.2011 - 4 M 179/11 - DVBl 2012, 591).Zudem kann eine lediglich einmalige Zulassungsentscheidung nur dann eine kraft behördlicher Selbstbindung beachtliche neue Verwaltungspraxis begründen, wenn zumindest aus den Umständen die behördliche Absicht erkennbar wird, in Zukunft vergleichbare Fälle ebenso zu behandeln (BayVGH, B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.03883 - BayVBl 1988, 497/498;… B.v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 - KommPr BY 2011, 276 Rn. 18; Gassner, VA 85 [1994], 533/540; enger OVG LSA, B.v. 10.10.2011, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3456/22
Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung; Widmungszweck; …
Rn. 44 Richtigerweise kann nicht nur die Beschränkung, sondern auch die Erweiterung eines in einer Satzung niedergelegten Widmungszwecks allein durch die förmliche Änderung der entsprechenden Satzungsbestimmungen und nicht schon durch eine bloße über diesen Widmungszweck hinausgehende Verwaltungspraxis erfolgen (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. März 2023 - 15 B 244/23 - juris, Rn. 11; wohl auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 - juris, Rn. 14 ; jedenfalls zweifelnd Bayerischer VGH…, Urteil vom 17. November 2020 - 4 B 19.1358 - juris, Rn. 37; offenlassend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 - juris, Rn. 5; a. A. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 1 S 2629/97 - juris, Rn. 8).Aber selbst wenn man die Erweiterung des in einer Satzung niedergelegten Widmungszwecks durch eine diesen überschreitende Verwaltungspraxis zuließe, so wäre hierfür jedenfalls zu fordern, dass die Erweiterung von dem Willen des für die Änderung der Satzung zuständigen Organs getragen wird und dieser Wille nach außen in einer Weise dokumentiert wurde, die einer förmlichen Änderung der Satzung vergleichbar ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 - juris, Rn. 6; Bayerischer VGH…, Urteil vom 17. November 2020 - 4 B 19.1358 - juris, Rn. 38, …und Beschluss vom 4. Januar 2012 - 4 CE 11.3002 - juris, Rn. 9;…Ennuschat, in: Ennuschat/Ibler/Remmert, Öffentliches Recht in Baden-Württemberg, 4. Aufl. 2022, S. 75).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen
Der Hinweis auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Informationsveranstaltung der Antragstellerin im "(S.)-Saal" genügt für die Annahme einer Vergabepraxis noch nicht, weil dies nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt, dass es in mehreren Fällen zu einer tatsächlichen Vergabe gekommen ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 -, juris, Rn. 6 ; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 15).
- VG Bayreuth, 12.12.2024 - B 4 K 24.656 Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Satzungserlass im Gegensatz zum Gemeinderatsbeschluss strengen Formvorschriften unterliegt und sich auch die Rechtsschutzmöglichkeiten unterscheiden (die Problematik offen lassend OVG LSA, B.v. 10.10.2011 - 4 M 179/11 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 37).".
- VG Bayreuth, 06.06.2024 - B 4 E 24.465
Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung, Antragstellung vor Satzungsänderung, …
Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Satzungserlass im Gegensatz zum Gemeinderatsbeschluss strengen Formvorschriften unterliegt und sich auch die Rechtsschutzmöglichkeiten unterscheiden (die Problematik offen lassend OVG LSA, B.v. 10.10.2011 - 4 M 179/11 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 37).". - VG Koblenz, 13.01.2021 - 3 L 28/21
AfD kann Mehrzweckhalle in Herborn nicht zu Wahlkampfzwecken nutzen
Darüber hinaus setzt eine Vergabepraxis voraus, dass es jedenfalls in mehreren Fällen zu einer tatsächlichen Vergabe gekommen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 -, juris, Rn. 6). - VG Bayreuth, 02.05.2024 - B 4 E 24.349
Nutzungsanspruch einer öffentlichen Einrichtung als Vorstufe eines Anspruchs auf, …
Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Satzungserlass im Gegensatz zum Gemeinderatsbeschluss strengen Formvorschriften unterliegt und sich auch die Rechtsschutzmöglichkeiten unterscheiden (die Problematik offen lassend OVG LSA, B.v. 10.10.2011 - 4 M 179/11 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 37).
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