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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1058
OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92 (https://dejure.org/1992,1058)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 (https://dejure.org/1992,1058)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 (https://dejure.org/1992,1058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 23/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 291
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74)).

    Demnach verlangt Artikel 19 Abs. 4 GG nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 74; Beschluß vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179)).

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine in der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 75; Senat, Beschluß vom 13.09.1991 - 4 M 125/91 - NVwZ 1992, 687).

    Ergeben sich gewichtige Anhaltspunkte dafür, daß die Klage in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird, ist das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs zu bejahen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 75, zur voraussichtlichen Verfassungswidrigkeit).

    Diese qualifizierten Anforderungen an die Erfolgsprognose sind indes in der Regel nicht zu verlangen, wenn die Vorausbeurteilung der Hauptsache ergibt, daß die Klage in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird, weil anderenfalls gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Grundrechte des Antragstellers erheblich, über Randbereiche hinausgehend endgültig verletzt würden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 75 und 77).

    Hat die Prüfung des Anordnungsanspruchs ergeben, daß bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes Grundrechte nicht nur am Rande eingeschränkt, sondern fortschreitend vereitelt werden, ist die Bejahung des Anordnungsanspruchs auch bei Vorwegnahme der Hauptsache für die Prüfung des Anordnungsgrundes in weitem Umfang vorgreiflich (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 77 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - A 16 S 1765/91

    Abschiebung abgelehnter syrischer Asylbewerber - Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Die Annahme eines Abschiebungshindernisses setzt voraus, daß die der Abschiebung nach Artikel 3 EMRK entgegenstehende Behandlung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.05.1990 - 1 B 84.90 - InfAuslR 1990, 298 (299); VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.04.1992 - A 16 S 1765/91 - Umdruck S. 2).

    Die allgemeine Feststellung, daß in dem Zielland der Abschiebung Folter und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind, begründet für sich allein noch keinen Rückgriff auf Artikel 3 EMRK (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.04.1992, aaO, Umdruck S. 3 mwN).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    In diesem Umfang hat die Ausländerbehörde im Blick auf Artikel 3 EMRK auch bei Bestehen einer unanfechtbaren Abschiebungsandrohung zu prüfen, ob der Ausländer abgeschoben werden darf, ohne daß sichergestellt ist, daß er weder der Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 (145 f.)).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 13 ME 151/20

    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG; …

    Besondere Gründe müssen es unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, NVwZ 1993, 291 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.1993 - 2 L 5341/92

    Asylantrag; Volkszugehörigkeit; Syrien; Verfolgung; Religion; Minderheitenschutz

    OVG, Beschl. v. 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, Inf AuslR 1993, 18 f; Bay. VGH, Urt. v. 17.3.1993 - 19 B 91.30857 - vgl. auch schon Beschl. d. Sen. v. 11.2.1992 - 2 O 681/91 -.

    Einige der ausgewerteten Auskünfte lassen zwar erkennen, daß für die Sicherheitsbehörden die Zugehörigkeit eines Rückkehrers zur christlichen Religion von Gewicht ist, weil sich dadurch ein Verdacht verstärken kann und sich deshalb die Wahrscheinlichkeit des Verbringens in ein Verhörzentrum erhöht (…amnesty international, Auskünfte v. 16.3. 1993 und 26.4. 1993, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 8.10.1992, a.a.O.).

    Rn. 61 Ist ein Rückkehrer wegen seiner Religionszugehörigkeit dem verstärkten Verdacht einer wehrdienstbezogenen Straftat ausgesetzt und droht ihm deshalb Freiheitsentzug und Folter, so ist im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG seine Freiheit wegen seiner Religion bedroht (übereinstimmend - allerdings für den Begriff der "konkreten Gefahr" nach § 53 Abs. 1 AuslG - Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 8.10.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Rn. 1293 vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480, 481; OVG SH, InfAuslR 1993, 18.20; GK § 53 AuslG Rdn. 30 und 57; Ruge, NVwZ 1995, 733, 738; Heinold, InfAuslR 1994, 411; Lohmann, InfAuslR 1998, 329; Schenk, VBlBW 1995, 458, 459; a.A. HmbOVG, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, 629, das eine Umgehung des § 13 AsylVfG befürchtet.
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch; …

    Allerdings wirft, das mit dem Asylgesuch begründete Entscheidungsmonopol des Bundesamtes die Frage auf, ob die Ausländerbehörde neben den Umständen, die unabhängig von der geltend gemachten politischen Verfolgung Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG begründen können, auch die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen unter Eliminierung ihres politischen Charakters unter dem Blickwinkel des § 53 AuslG zu würdigen hat (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1994, 454 ; OVG Schleswig InfAuslR 1993, 18 ; OVG Hamburg DVBl 1996, 628 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …

    § 53 AuslG erfasst schließlich auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14.12.1993, a.a.O., OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.10.1992, InfAuslR 1993, 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.1995 - 2 L 34/95

    Bürgerkrieg; Bürgerkriebssituation; Bewaffnete Konflikte; Afghanistan

    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutsverletzungen, die "bloße", wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. August 1990 - 9 B 100/90 -, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18; OVG Schleswig, Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, 20).

    Die allgemeine Feststellung, daß in dem Zielland der Abschiebung Folter und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind, begründet für sich allein noch keinen Rückgriff auf Art. 3 EMRK (vgl. VGH BW, Beschl. v. 08. April 1992 - A 16 S 1765/91 - OVG Schleswig, Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Februar 1993 - Bs VII 7/93 -, ZAR 1993, 92 = EzAR 046 Nr. 3 = NVwZ-RR 1993, 441;… kritisch hierzu Gusy, a.a.O. 69; ebenso Heinhold InfAuslR 1994, 411 mit zahlreichen Nachweisen aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 2 L 18/95
    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutsverletzungen, die "bloße", wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. August 1990 - 9 B 100/90 -, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18; OVG Schleswig Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, 20).

    Die allgemeine Feststellung, daß in dem Zielland der Abschiebung Folter und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind, begründet für sich allein noch keinen Rückgriff auf Art. 3 EMRK (vgl. VGH BW, Beschl. v. 08. April 1992 - A 16 S 1765/91 - OVG Schleswig, Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Februar 1993 - Bs VII 7/93 -, ZAR 1993, 92 = EzAR 046 Nr. 3 = NVwZ-RR 1993, 441;… kritisch hierzu Gusy, a.a.O. 69; ebenso Heinhold InfAuslR 1994, 411 mit zahlreichen Nachweisen aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - 4 MB 5/23

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer

    Würde der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung im Regelfall auch voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 04.11.2009 - 4 MB 90/09 -, n.v., Beschluss des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, Rn. 5, juris).

    Nähme die begehrte Regelungsanordnung die Hauptsache vorweg, bedarf es regelmäßig besonders schwerwiegender Nachteile, die eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren mit sich brächte (Beschluss des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, Rn. 7, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2006 - L 23 B 1009/05

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld

    Rn. 33 Der glaubhaft zu machende Anordnungsgrund bezieht sich auf die Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung und liegt für den Erlass einer Regelungsanordnung vor, wenn besondere Gründe gegeben sind, die es als unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruches auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Oktober 1992, Az.: 4 M 89/92, zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93

    Zuständigkeit; Bundesamt; Flüchtling; Abschiebungshindernis; Asylantrag; …

    Ein solcher Antrag kann Erfolg haben, wenn der Antragsteller sowohl einen Anordnungsgrund als auch einen Anordnungsanspruch i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO geltend macht (vgl. Beschl. des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18 ff.).

    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutverletzungen, die bloße, wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Senat, Beschl, v. 08.10.1992 a.a.O. S. 19 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 95/10

    Teilnahme am Schulunterricht als Ausnahmefall zur Erteilung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 52/21

    Aufenthaltserlaubnis - Nachweis mündlicher Deutschkenntnisse

  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • VG Arnsberg, 31.01.2011 - 9 K 242/09

    Flüchtlingsanerkennung eines organisatorisch i.R.d. Versorgung von PKK-Kämpfern …

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem …

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung …

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 325/18

    Anordnungsgrund; Duldungsbescheinigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08

    Bürgerbegehren; einstweilige Anordnung; Kommunalrecht; Zulässigkeit

  • VG Arnsberg, 21.02.2011 - 9 K 4078/08

    Die Abschiebungsandrohung in einem Bescheid des Bundesamtes für Migration und …

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 101/10

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15

    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus (juris: ); …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 18 B 1522/02

    Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung bzgl. Rücknahme …

  • VG Würzburg, 28.11.1994 - W 8 K 93.33609

    Antrag eines rumänischen Staatsangehörigen ungarischer Volkszugehörigkeit auf …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1996 - 4 M 10/96

    Abschiebung; Tatsächliche Durchführung; Ausländer; Androhung auf Vorrat

  • VG Wiesbaden, 01.11.1995 - 1 E 7990/93

    Antrag eines Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf Gewährung von …

  • VG Schleswig, 25.03.2009 - 14 B 4/09

    D (A), Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige …

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.1992 - 4 M 135/92
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