Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 39 S 1 Nr 6 AufenthV, Art 16 EGRL 1092003, § 38a Abs 1 AufenthG 2004, § 38a Abs 3 S 1 AufenthG 2004
Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 38a - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltserlaubnis-EU; Daueraufenthaltsrichtlinie; Einkünfte; Einreise; Familienangehörige; Langfristig Aufenthaltsberechtigte; Lebensunterhalt; Schengen-Besitzstand; Schengen-Staat; Visumpflicht; Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines ...
- rechtsportal.de
Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltserlaubnis-EU; Daueraufenthaltsrichtlinie; Einkünfte; Einreise; Familienangehörige; Langfristig Aufenthaltsberechtigte; Lebensunterhalt; Schengen-Besitzstand; Schengen-Staat; Visumpflicht; Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einreise ohne nationales Visum in das Bundesgebiet zwecks Erlangens eines dauerhaften Aufenthalts
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.04.2023 - 11 B 108/22
- OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 30.08.2022 - 1 B 54.22
Drohen einer Verletzung der Rechte bei Rücküberstellung eines anerkannten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Angeordnet wurde jedoch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Androhung der Abschiebung nach Albanien (Az. 1 B 54/22).Zur weiteren Begründung hat das Gericht auf den Beschluss vom 8. September 2022 (1 B 54/22) Bezug genommen.
Der Zulässigkeit des Antrages des Antragstellers zu 1 stehe nicht die Rechtskraft des vorangegangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. September 2022 (1 B 54/22) entgegen, da sich der Antrag auch auf neue Gründe stütze.
Insoweit hat das Gericht wiederum auf den Beschluss vom 8. September 2022 - 1 B 54/22 - Bezug genommen.
Dabei kommt hier, wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf den Beschluss vom 8. September 2022 (1 B 54/22) ausgeführt hat, eine Freistellung von der Visumpflicht nach Art. 21 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) bzw. Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 (Visa-VO) nicht in Frage, weil diese nur für einen von vornherein geplanten Kurzaufenthalt und die Visa-VO im Übrigen auch nur für Einreisen über die Außengrenzen gilt.
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 10 CS 19.882
Kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Hieraus folgt, dass die in dem ersten Mitgliedstaat langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen berechtigt sein sollen, ohne weiteren Aufenthaltstitel in den zweiten Mitgliedstaat einzureisen und sich dort zunächst bis zu drei Monate aufzuhalten, um die notwendige Erlaubnis für einen über drei Monate hinausgehenden Aufenthalt einzuholen (i.E. ebenso: VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15;… VG Dresden v. 29.07.2019 - 3 L 558/19 -, juris Rn. 9;… Hailbronner, Ausländerrecht, April 2023, § 38a Rn. 10;… Maor in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 6 AufenthG Rn. 15.1;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 14;… a.A.: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 38a Rn. 30 ff., der aber einräumt, dass die Daueraufenthalts-RL offenbar von einer visumfreien Einreise zum Zwecke der Beantragung des Aufenthaltstitels für den Daueraufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat ausgeht, da sie einen Antrag nach Einreise für möglich hält).Nicht bezweckt ist hingegen, dass Ausländer, die sich einmal rechtmäßig aufgrund eines Schengen-Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufgehalten haben, sich noch auf diesen rechtmäßigen Aufenthalt berufen dürfen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zu dem rechtmäßigen Aufenthalt stehen (…VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15;… OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 19.04.2018 - 4 MB 50/18 - n.v.;… VG Hannover, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 B 119/16 -, juris Rn. 35 f.;… VG Aachen, Urt. v. 23.04.2014 - 8 K 1515/12 -, juris Rn. 31; i.E. auch VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… VG Augsburg, Urt. v. 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462 -, juris Rn. 22;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 16).
(2) Darüber müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG - in ggf. richtlinienkonformer Auslegung - vorliegen (vgl. VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… Diesterhöft, HTK-AuslR / § 38a Abs. 1 AufenthG Rn. 25, Stand: 05.04.2023).
- VGH Hessen, 30.07.2013 - 6 B 1170/13
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Hieraus folgt, dass die in dem ersten Mitgliedstaat langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen berechtigt sein sollen, ohne weiteren Aufenthaltstitel in den zweiten Mitgliedstaat einzureisen und sich dort zunächst bis zu drei Monate aufzuhalten, um die notwendige Erlaubnis für einen über drei Monate hinausgehenden Aufenthalt einzuholen (…i.E. ebenso: VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15;… VG Dresden v. 29.07.2019 - 3 L 558/19 -, juris Rn. 9;… Hailbronner, Ausländerrecht, April 2023, § 38a Rn. 10;… Maor in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 6 AufenthG Rn. 15.1;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 14;… a.A.: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 38a Rn. 30 ff., der aber einräumt, dass die Daueraufenthalts-RL offenbar von einer visumfreien Einreise zum Zwecke der Beantragung des Aufenthaltstitels für den Daueraufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat ausgeht, da sie einen Antrag nach Einreise für möglich hält).Die sich aus Art. 15 Abs. 1 RL 2003/109/EG ergebende Pflicht, die notwendige Aufenthaltserlaubnis unverzüglich nach der Einreise im Bundesgebiet einzuholen, entspricht im Übrigen der Regelung des § 81 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m. § 41 Abs. 3 AufenthV, was ebenfalls für eine Anwendung des § 39 Satz 1 Nr. 6 AufenthV spricht (VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15).
Nicht bezweckt ist hingegen, dass Ausländer, die sich einmal rechtmäßig aufgrund eines Schengen-Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufgehalten haben, sich noch auf diesen rechtmäßigen Aufenthalt berufen dürfen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zu dem rechtmäßigen Aufenthalt stehen (VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15;… OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 19.04.2018 - 4 MB 50/18 - n.v.;… VG Hannover, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 B 119/16 -, juris Rn. 35 f.;… VG Aachen, Urt. v. 23.04.2014 - 8 K 1515/12 -, juris Rn. 31;… i.E. auch VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… VG Augsburg, Urt. v. 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462 -, juris Rn. 22;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 16).
- VGH Bayern, 13.04.2015 - 19 CS 14.2847
Aufenthaltstiteln für Familienangehörige eines langfristig …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Der ansonsten grundsätzlich tragfähige Gesichtspunkt, dass regelmäßig auf die Nachholung eines Visumverfahrens nicht verzichtet werden kann, muss demgegenüber zurücktreten (so schon VGH München, Beschl. v. 13.04.2015 - 19 CS 14.2847 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Denn die Daueraufenthaltsrichtlinie sieht für Familienangehörige des Inhabers einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU insoweit entsprechende Rechtsfolgen vor, wenn die Familie - wie hier - bereits im ersten Mitgliedstaat bestand, vgl. Art. 16 Abs. 1 und 3 RL 2003/109/EG (vgl. nur VGH München, Beschl. v. 13.04.2015 - 19 CS 14.2847 -, juris Rn. 8 ff. und OVG Bautzen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 B 165/20 -, juris Rn. 13 f.).
- OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Allerdings ist § 39 Satz 1 Nr. 6 AufenthV einer weitergehenden Anwendung zugänglich für den Fall, dass der Aufenthalt bei von vornherein beabsichtigtem Daueraufenthalt nicht aufgrund des Art. 21 Abs. 1 SDÜ, wohl aber aus anderen Gründen "berechtigt" sein soll (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 20), etwa wenn - wie hier - EU-Recht einen visumfreien Übergang vorsieht. - VG Aachen, 23.04.2014 - 8 K 1515/12
Daueraufenthaltsberechtigung; Daueraufenthaltsrichtlinie; Visum; Visumsverfahren; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Nicht bezweckt ist hingegen, dass Ausländer, die sich einmal rechtmäßig aufgrund eines Schengen-Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufgehalten haben, sich noch auf diesen rechtmäßigen Aufenthalt berufen dürfen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zu dem rechtmäßigen Aufenthalt stehen (…VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15;… OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 19.04.2018 - 4 MB 50/18 - n.v.;… VG Hannover, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 B 119/16 -, juris Rn. 35 f.; VG Aachen, Urt. v. 23.04.2014 - 8 K 1515/12 -, juris Rn. 31;… i.E. auch VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… VG Augsburg, Urt. v. 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462 -, juris Rn. 22;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 16). - EuGH, 03.10.2019 - C-302/18
X (Résidents de longue durée - Ressources stables, régulières et suffisantes) - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Ebenso wie nach Art. 7 Abs. 1 lit. b der RL 2004/38 (Freizügigkeitsrichtlinie) ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass sich der Betroffene auf Einkünfte beruft, die von einem Dritten stammen, der Familienangehöriger ist (EuGH, Urt. v. 03.10.2019 - C-302/18 -, juris Rn. 26-34, dem folgend etwa Diesterhöft, HTK-AuslR / § 38a Abs. 1 AufenthG Rn. 30, Stand: 05.04.2023;… Müller in: Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2023, § 9a Rn. 11 und § 38a AufenthG, Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 18 B 1662/10
Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet auf Grund des von einem anderen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Nicht bezweckt ist hingegen, dass Ausländer, die sich einmal rechtmäßig aufgrund eines Schengen-Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufgehalten haben, sich noch auf diesen rechtmäßigen Aufenthalt berufen dürfen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zu dem rechtmäßigen Aufenthalt stehen (…VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 19.04.2018 - 4 MB 50/18 - n.v.;… VG Hannover, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 B 119/16 -, juris Rn. 35 f.;… VG Aachen, Urt. v. 23.04.2014 - 8 K 1515/12 -, juris Rn. 31;… i.E. auch VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… VG Augsburg, Urt. v. 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462 -, juris Rn. 22;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 16). - VG Hannover, 28.01.2016 - 10 B 119/16
Daueraufenthalt; Drittstaatsangehöriger; Lebensunterhalt; gesicherter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Nicht bezweckt ist hingegen, dass Ausländer, die sich einmal rechtmäßig aufgrund eines Schengen-Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufgehalten haben, sich noch auf diesen rechtmäßigen Aufenthalt berufen dürfen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zu dem rechtmäßigen Aufenthalt stehen (…VGH Kassel, Beschl. v. 30.07.2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rn. 15;… OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 18 B 1662/10 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 19.04.2018 - 4 MB 50/18 - n.v.; VG Hannover, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 B 119/16 -, juris Rn. 35 f.;… VG Aachen, Urt. v. 23.04.2014 - 8 K 1515/12 -, juris Rn. 31;… i.E. auch VGH München, Beschl. v. 16.07.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11;… VG Augsburg, Urt. v. 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462 -, juris Rn. 22;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, 37. Ed. Stand: 01.04.2023, § 38a AufenthG Rn. 16). - OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Die durchgehende oder einheitliche aufschiebende Wirkung des Widerspruchs als erstem Rechtsbehelf, der aufschiebende Wirkung entfaltet, dient der Vermeidung von Rechtsschutzlücken und reicht bis zur Unanfechtbarkeit, solange nichts Abweichendes bestimmt wird (OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20
Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
Tierschutz-, Haltungs- und Betreuungsverbot gegenüber einem Landwirt
- OVG Sachsen, 18.02.2021 - 3 B 165/20
Erlaubnisfiktion; Einreise ohne Visum; Aufenthaltsberechtigung-EG; Kindernachzug
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
- VGH Hessen, 12.05.2023 - 6 B 210/23
AUFENTHALTSERLAUBNIS; DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTER; LEBENSUNTERHALT; PROGNOSE
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ohne Visumverfahren - Inhaber eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1993 - 4 M 133/93
Erforderlichkeit eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis bei vorbeugenden …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 4 MB 6/16
Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 2004
- VG Dresden, 29.07.2019 - 3 L 558/19
- VG Schleswig, 07.08.2024 - 11 B 110/23 Nicht bezweckt ist hingegen, dass Ausländer, die sich einmal rechtmäßig aufgrund eines Schengen-Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufgehalten haben, sich noch auf diesen rechtmäßigen Aufenthalt berufen dürfen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zu dem rechtmäßigen Aufenthalt stehen ( OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 38 m.w.N.).
Besitzt er dieses nicht, reist er unerlaubt ein (eingehend: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rn. 8 ff. m.w.N.; siehe auch: OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 28 ; VGH München…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 10 ZB 18.1626 -, juris Rn. 12; OVG B-Stadt…, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 16 ff.).
Rn. 63 Etwas Anderes gilt in Ansehung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 (Daueraufenthaltsrichtlinie) nur für Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 29 ff.).
- VGH Hessen, 17.11.2023 - 3 B 1737/22
Lebensunterhaltssicherung und Visumpflicht beim Ehegattennachzug zu langfristig …
Rn. 13 Dabei ist der Begriff "Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des … Mitgliedstaats" als ein autonomer Begriff des Unionsrechts aufzufassen und - unabhängig von den Wertungen in den Mitgliedstaaten - im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rdnr. 42 zu dem Begriff Einkünfte).In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob Familienangehörige langfristig Aufenthaltsberechtigter vor der Einreise in den zweiten Mitgliedstaat ein Visum einholen müssen (verneinend: OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rdnr. 62; OVG Bautzen…, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 B 165/20 -, juris Rdnr. 13; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2015 - 19 CS 14.2847 -, juris Rdnr. 7 ff.;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 38a Rdnr. 60;… Dollinger, BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch 38. Edition Stand: 1. Juli 2020, Rdnr. 37, der die Verweise in Art. 16 Abs. 1 und 2 RL 2003/109/EG auf den Personenkreis des Art. 4 Abs. 1 RL 2003/86/EG mit Art. 4 Abs. 1 RL 2003/109/EG verwechselt; bejahend: VGH Kassel…, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 6 B 775/22 -, juris Rdnr. 15; offengelassen: VGH Kassel…, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rdnr. 14 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. März 2023 - 12 S 474/22 -, juris Rdnr. 7; VG Bayreuth…, Beschluss vom 22. Januar 2021 - B 6 S 21.13 -, juris Rdnr. 23).
Rn. 23 Der erkennende Senat hält aber die Klärung der Frage für notwendig, ob der in dem ersten Mitgliedstaat langfristig Aufenthaltsberechtigte unmittelbar aus der Richtlinie 2003/109/EG das Recht ableiten kann, ohne weiteren Aufenthaltstitel in den zweiten Mitgliedstaat einzureisen und sich dort zunächst bis zu drei Monate aufzuhalten, um die notwendige Erlaubnis für einen über drei Monate hinausgehenden Aufenthalt einzuholen (so OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rdnr. 24 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 6 B 1170/13 -, juris Rdnr. 15 ; VGH München…, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rdnr. 11;… Hailbronner, Ausländerrecht, April 2023, § 38a Rdnr. 10;… Dollinger in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch 38. Edition Stand: 1. Juli 2020, Rdnr. 14; a.A.: VGH Kassel…, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 6 B 775/22 -, juris Rdnr. 15;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 38a Rdnr. 30 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2026 - 6 MB 33/25
Zulässigkeit der Umstellung eines Klageantrags im Falle eines …
Rn. 26 (cc) Widerspruch und Klage kommt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung zu ( OVG Schleswig, Beschluss v. 21.07.2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 21 f.).Auch hier gilt, dass die Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Verlust eines fiktiven Aufenthaltsrechts nach § 81 Abs. 3 AufenthG führte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2025 - 6 MB 31/25
Türkei; Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung der Erteilung einer …
Tritt eine solche Fiktion nicht ein, löst die Ablehnung des Antrages für die Antragstellerin keine belastende Wirkung aus, die durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung suspendiert werden könnte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 21.07.2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 21 ). - OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte …
Für Personen die - wie der Antragsteller in Italien - in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Stellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehaben, ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Richtlinie 2003/109/EG i.V.m. Art. 21 SDÜ, dass sie auch dann für bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen ohne deutschen Aufenthaltstitel (insbesondere: ohne nationales Visum) ins Bundesgebiet einreisen dürfen, wenn sie beabsichtigen, hier dauerhaft einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit zu begründen (vgl. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen OVG S-H, Beschl. v. 21.07.2023 - 4 MB 13/23, juris Rn. 23 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2025 - 4 MB 16/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis …
Die im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung und orientiert sich dabei vorrangig an der Frage, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere offensichtlich ist (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 21.07.2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 51 m. w. N.). - VG Schleswig, 30.07.2024 - 11 B 54/24 Rn. 13 Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der Antragsteller seine Ausreisepflicht erfüllt hat und danach von seinem Kraft der Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte bestehenden Recht, ohne nationales Visum in das Bundesgebiet einzureisen und sich hier zunächst bis zu drei Monate aufzuhalten, um die angestrebte Erlaubnis nach § 38a Abs. 1 AufenthG einzuholen (siehe hierzu OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris 29 ff.), erneut Gebrauch macht und dadurch einen neuen rechtmäßigen Aufenthalt begründet.
Zum anderen gilt die durch Art. 21 SDÜ vermittelte Bewegungsfreiheit nicht für Personen, die, wie der Antragsteller - es geht ihm offensichtlich darum, sich in der Bundesrepublik niederzulassen und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - von vornherein einen langfristigen Aufenthalt anstreben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 28 ; VGH München…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 10 ZB 18.1626 -, juris Rn. 12; OVG Hamburg…, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 16 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2026 - 4 MB 52/25
Entziehung der Fahrerlaubnis; Notwendigkeit der Anordnung der sofortigen …
Die im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung und orientiert sich dabei vorrangig an der Frage, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere offensichtlich ist (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 51 m. w. N.). - VG Köln, 06.02.2025 - 11 L 2510/24 Rn. 15 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 22 ff. m. w. N.
- OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2024 - 4 MB 1/24
Vollstreckbarkeit einer tierschutzrechtlichen Untersagungsverfügung im …
Die im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung und orientiert sich dabei vorrangig an der Frage, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere offensichtlich ist (stRspr, vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2023 - 4 MB 13/23 -, juris Rn. 51 m. w. N.). - VG Schleswig, 18.10.2024 - 11 B 33/24
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