Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1 Abs 3 FStrG
Fahrraddemonstration auf Autobahn - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersFG SH § 13 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2
Untersagung der Nutzung der Bundesautobahn A 23 für die angemeldete Demonstration; Zulässigkeit der Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
Kurzfassungen/Presse (4)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A23 stattfinden
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A23 stattfinden
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Fahrrad-Demo darf nicht auf Autobahn stattfinden - Fahrrad-Demonstration darf nicht auf Autobahn stattfinden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Fahrrad-Demo auf der Autobahn
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.05.2024 - 3 B 64/24
- OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Autobahn als Versammlungsort
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24
Eine Öffnung von Autobahnen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr im Form einer Versammlung kommt nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat und eine Abwägung des Rechts auf effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit mit kollidierenden Rechtsgütern - unter Berücksichtigung von Umleitungsmöglichkeiten und anderen Maßnahmen, um die Gefahren und Beeinträchtigungen zu reduzieren - zugunsten der Ausübung der Versammlungsfreiheit auf der Autobahn ausfällt (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N.).Soweit der Antragsteller insofern auf Beispielsfälle zur Sperrdauer anderer Autobahnen anlässlich dortiger Versammlungen verweist, verkennt er die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung, wobei sich aufgrund der besonderen Probleme jeder einzelnen Autobahnsperrung eine schlichte Übernahme von Durchschnittszeiten verbietet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24
Dieses Selbstbestimmungsrecht ist bei Rechtsgüterkollisionen durch das Recht anderer beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris Rn. 63). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24
Rn. 3 Die Beschränkungsverfügung für die Versammlung, die kein Verbot der Versammlung beinhaltet, sondern lediglich Beschränkungen in Bezug auf den Versammlungsort trifft, ist - auch unter Berücksichtigung des hier gebotenen Prüfungsmaßstabs aufgrund der Bedeutung des Versammlungsrechts nach Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 18) - nicht zu beanstanden.
- VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
Fahrraddemonstration auf Autobahn (hier: A 5)
Hinzukommt, dass auf den Umleitungstrecken der Umleitungsverkehr Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger und für Anwohner generiert, die sich unvermittelt einem sehr hohen Verkehrsaufkommen und einer Verdichtung des Verkehrs gegenübersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2024, - 4 MB 14/24 -, juris, Rn. 8).So kommt eine Öffnung von Autobahnen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr im Form einer Versammlung nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat und eine Abwägung des Rechts auf effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit mit kollidierenden Rechtsgütern - unter Berücksichtigung von Umleitungsmöglichkeiten und anderen Maßnahmen, um die Gefahren und Beeinträchtigungen zu reduzieren - zugunsten der Ausübung der Versammlungsfreiheit auf der Autobahn ausfällt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N., ebenso OVG Schleswig Beschluss vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris, Rn 5).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2026 - 4 MB 30/26
Beschränkung einer Versammlung auf einer Autobahnbrücke durch Verlegung an einen …
Beide Rechte sind im Wege der praktischen Konkordanz in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris Rn. 8 ). - OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2026 - 4 MB 31/26
Versammlung: Verbot einer Demonstration auf einer Autobahnbrücke
Beide Rechte sind im Wege der praktischen Konkordanz in einem angemessenen Verhältnis im Einzelfall zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris Rn. 8 ). - VG Schleswig, 16.07.2026 - 3 B 91/26
Versammlungsrecht: Beschränkung einer Demonstration auf einer Autobahnbrücke …
Dies kann etwa bei Bundesautobahnen angenommen werden, da diese nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und damit nach dem Gesetz, ihrer Widmung sowie den äußeren und tatsächlichen Umständen grundsätzlich nur für begrenzte Zwecke zugänglich sind ( OVG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris Rn. 5 ; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2026 - 3 B 54/26 -, BA Seite 4, n.v.), wobei auch diese dem Versammlungsrecht nicht dem Grunde nach entzogen sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".