Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20, 4 O 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 4 AufenthG 2004
Vertretungszwang für Streitwertfestsetzungsbeschwerde; dauerhafter Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 21/20
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20, 4 O 12/20
- VG Schleswig, 23.08.2021 - 11 B 63/21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2020 - 4 O 2/20
Streitwert Abfallrecht
- OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10
Vertretungszwang im Verfahren der Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20
Die bloße Anzeige, die Vertretung der rechtlichen Interessen übernommen zu haben, wahrt den Vertretungszwang nicht (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 14.06.2010 - 3 B 132/10 -, juris Rn. 8). - BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 16.92
Formerfordernisse einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung oder …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20
Durch das Vertretungserfordernis soll die Sachlichkeit des Verfahrens und die sachkundige Erörterung des Streitfalls, insbesondere der entscheidungserheblichen Rechtsfragen, gewährleistet werden (vgl. für das Revisionsverfahren BVerwG, Beschl. v. 11.02.1992 - 7 B 16/92 -, juris Rn. 1).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im …
Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann u.a. dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und auf die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, Rn. 5, juris). - VG Schleswig, 06.02.2023 - 11 B 3/23 Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (…vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34 und vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5).
Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (…OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34, vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5 [zu § 25b AufenthG] …und vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m. w. N.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 30 f. [auch zu § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VG Schleswig…, Beschluss vom 29.08.2022 - 11 B 81/22 -, juris, Rn. 18).
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23 Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (…vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34 und vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5).
Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (…OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34, vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5 [zu § 25b AufenthG] …und vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m. w. N.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris, Rn. 30 f. [auch zu § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; VG Schleswig…, Beschluss vom 29.08.2022 - 11 B 81/22 -, juris, Rn. 18).
- VG Schleswig, 29.08.2022 - 11 B 81/22
Einstweiliger Rechtschutz bei Abschiebung
Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris Rn. 5). - VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 80/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis
Ein weitergehender Rechtsschutz wird nicht begehrt, insbesondere da ein dauerhafter Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung im Wege vorläufigen Rechtsschutzes nicht erlangt werden kann ( OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10. Juni 2020 - 4 MB 16/20 -, juris Rn. 5 ). - VG Schleswig, 29.12.2022 - 11 B 111/22 Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris Rn. 5).
- VG Schleswig, 19.09.2022 - 11 B 75/22 Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 3 L 36.23
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung
Diese kostenrechtliche Regelung geht denen der einzelnen Prozessordnungen vor (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 MB 16/20 - juris Rn. 5; VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. August 2017 - 2 S 1446/17 - juris Rn. 3; VGH Kassel…, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 6 E 1533/12 - juris Rn. 2; OVG Bautzen…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 4 E 31/12 - juris Rn. 3; VGH München…, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 11 CE 11.2433 - juris Rn. 30; OVG Koblenz…, Beschluss vom 26. März 2010 - 8 E 10417/10 - juris Rn. 2;… s.a. Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 67 Rn. 70 m.w.N.).
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