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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1952
OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21 (https://dejure.org/2022,1952)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2022 - 4 ME 231/21 (https://dejure.org/2022,1952)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 4 ME 231/21 (https://dejure.org/2022,1952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 BNatSchG; § 17 Abs 8 S 2 BNatSchG; § 2a BNatSchGAG ND
    Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt; Eingriff in Natur und Landschaft; Grünlandbrache; Grünlanderneuerung; Grünlandumbruch; Kartierschlüssel; Moor; Moorflächen; Moorstandort; Trockenes Pfeifengras-Moorstadium MPT; Weideland

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17 - v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 - v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 -, juris Rn. 2 u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

    Dagegen überwiegt das Interesse an der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1.95 -, juris Rn. 3 ff.; Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17-;… v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 -, juris Rn. 2 u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 8 ff.; Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17-, v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 4 ME 122/10

    Beachtung des Grundsatzes eines geringstmöglichen Eingriffs beim Erlass …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241;… BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17 - v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 - v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 -, juris Rn. 2 u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

    Dagegen überwiegt das Interesse an der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1.95 -, juris Rn. 3 ff.;… Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17-; v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 -, juris Rn. 2 u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (…BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 8 ff.; Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17-, v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Rn. 44 Erweist sich eine behördliche Anordnung aus anderen als in ihr angegeben Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Eine Wesensgleichheit ist anzunehmen, wenn der Tenor der Grundverfügung mit der neuen Begründung, die auch auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt sein kann, unberührt bliebe und keine wesentlichen anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen anzustellen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 10 S 739/16

    Umwandlung von Grünland in Ackerland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Für Wiederherstellungsanordnungen, die auf die Vornahme einer bestimmten Handlung - etwa einer Neuanpflanzung oder einer Verfüllung von Gräben - gerichtet sind, ist anerkannt, dass es grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der (letzten) Behördenentscheidung ankommt (…vgl. Senatsbeschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 5;… Bay. VGH, Urt. v. 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.6.2017 - 10 S 739/16 -, juris Rn. 39;… Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris Rn. 20).

    Ob im Einzelfall zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei einer naturschutzrechtlichen Anordnung zur Wiederherstellung eines früheren Zustands durch die Vornahme einer konkreten Handlung Rechtsänderungen zugunsten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen sind, wenn die Behörde zu diesem Zeitpunkt materiell-rechtlich zum Erlass einer inhaltsgleichen Wiederherstellungsanordnung nicht befugt wäre (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.6.2017 - 10 S 739/16 -, juris Rn. 40 unter Hinweis auf die teilweise in der Rechtsprechung zu baurechtlichen Abbruchsanordnungen vertretenen Ansicht, bei noch nicht vollzogenen Verwaltungsakten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bzw. wegen Art. 14 Abs. 1 GG Rechtsänderungen zugunsten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen), kann hier offen bleiben.

  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21).
  • VG Lüneburg, 18.08.2017 - 2 A 144/16

    Artenschutz; Befreiung; Eingriff; Ermächtigungsgrundlage; Generalklausel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Wenn man nun annehmen wollte, dass eine Anordnung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes bei Vorliegen eines nicht zulässigen Eingriffs stets auf § 17 Abs. 8 BNatSchG als gegenüber § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 3 NAGBNatSchG speziellerer Rechtsgrundlage zu stützen wäre (so VG Lüneburg, Urt. v. 18.8.2017 - 2 A 144/16 -, juris Rn. 25 ff.;… a.A. VG Stade, Urt. v. 8.10.2013 - 1 A 1676/12 -, juris Rn. 22; offen gelassen in Senatsbeschl. v. 21.9.2018 - 4 LA 293/17 -, n.V.), führte auch das im vorliegenden Fall nicht zur Rechtswidrigkeit der Wiederherstellungsanordnung.
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241;… BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17 - v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 - v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 -, juris Rn. 2 u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Denn die hier streitgegenständliche naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung stellt inhaltlich eine naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung dar, bei welcher es - auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (Senatsbeschl. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241;… BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 4 ME 351/17 - v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 - v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 -, juris Rn. 2 u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550

    (Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; FFH-Gebiet "Itztal von Coburg …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
    Für Wiederherstellungsanordnungen, die auf die Vornahme einer bestimmten Handlung - etwa einer Neuanpflanzung oder einer Verfüllung von Gräben - gerichtet sind, ist anerkannt, dass es grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der (letzten) Behördenentscheidung ankommt (…vgl. Senatsbeschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris Rn. 22;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.6.2017 - 10 S 739/16 -, juris Rn. 39;… Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer …

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 4 LA 163/18

    Biotop; Biozönose; Kartierschlüssel; Lebensgemeinschaft; Lebensraum; Moor, …

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …

  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2017 - 4 LA 335/16

    Stützen der Naturschutzbehörde auf die von der in der Vergangenheit erfolgten …

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 2/98
  • VG Stade, 08.10.2013 - 1 A 1676/12

    Begründung eines gesetzlichen Verbots des Grünlandumbruchs auf Moorstandorten …

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 4 LB 68/24

    Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung nach …

    Denn eine nach anderen Rechtsvorschriften für einen Eingriff bestehende Pflicht zur Zulassung oder Anzeige kann sich auch aus naturschutzrechtlichen Vorschriften ergeben, etwa aus § 67 BNatSchG (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 38;… Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 4;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: Januar 2026, § 17 BNatSchG Rn. 5).

    Der Senat merkt insoweit an, dass diese Frage jedenfalls für das seit dem 1. Januar 2021 in Niedersachsen geltende landesrechtliche Verbot des Grünlandumbruchs gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 NNatSchG zu bejahen ist, wie sich aus Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 der Norm ersehen lässt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 29 ff.).

    Zur naturschutzfachlichen Bestimmung von Moorstandorten kann auf die amtliche Begründung zu § 2a NNatSchG in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung zurückgegriffen werden (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 26 ff.).

    Eine Wesensgleichheit liegt bei Ermessensentscheidungen vor, wenn der Tenor der Grundverfügung mit der neuen Begründung, die auch auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt sein kann, unberührt bliebe und keine wesentlichen anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen anzustellen wären (Senatsbeschl. v. 1.7.2025 - 4 LA 111/22 -, juris Rn. 7 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 44 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16).

    Nur wenn der Eingriff auch materiell rechtswidrig ist, ermöglicht § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG die Wiederherstellung der materiellen Legalität durch Anordnung von Maßnahmen nach § 15 BNatSchG oder der Wiederherstellung des früheren Zustands (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 31).

    (1.) Dabei kann hier offenbleiben, ob im Rahmen der Anfechtungsklage gegen eine naturschutzrechtliche Wiederherstellungsverfügung eine nachträgliche Änderung der Rechtslage zugunsten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen sind, wenn die Behörde zu diesem Zeitpunkt materiell-rechtlich zum Erlass einer inhaltsgleichen Wiederherstellungsanordnung nicht befugt wäre (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, Rn. 10).

    § 17 Abs. 8 BNatSchG sieht in erster Linie Maßnahmen gegen den Verursacher des Eingriffs vor (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 45 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2025 - 4 LA 111/22

    Agroforstwirtschaft; wild lebende Art; grundsätzliche Bedeutung; …

    Eine Wesensgleichheit liegt vor, wenn der Tenor der Grundverfügung mit der neuen Begründung, die auch auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt sein kann, unberührt bliebe und keine wesentlichen anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen anzustellen wären (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 44 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16).

    Selbst wenn man - was der Senat bislang offengelassen hat (…Senatsurt. v. 30.6.2015 - 4 LC 285/13 -, juris Rn. 54; Senatsbeschl. v. 21.9.2018 - 4 LA 293/17 -, n.v.) - davon ausgeht, dass bei einem Verstoß gegen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, der zugleich einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt, eine gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 3 NNatSchG erlassene Anordnung gegen den Verursacher des Eingriffs auf § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG als lex specialis gestützt werden müsste, kommt ein Austausch der Rechtsgrundlage in Betracht, wenn die erlassene Anordnung auch auf der Rechtsgrundlage des § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG ohne Wesensänderung erfolgen könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 43 ff.).

    Eine Wesensgleichheit liegt vor, wenn der Tenor der Grundverfügung mit der neuen Begründung, die auch auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt sein kann, unberührt bliebe und keine wesentlichen anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen anzustellen wären (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 44 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16).

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 5.6.2025 - 4 LA 139/24 -, juris Rn. 10; v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 - juris Rn. 17 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

  • VG Hannover, 11.07.2022 - 12 A 2491/18

    Agroforst; agroforstliche Nutzung; bewirtschaftungshindernder Standort; …

    Rn. 25 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung, die - wie hier - auf die Vornahme einer bestimmten Handlung gerichtet ist, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris, Rn. 10 …und Beschluss vom 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH…, Urteil vom 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris, Rn. 22; Schleswig-Holsteinisches OVG…, Urteil vom 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris, Rn. 20).

    Steht bei einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung der Wiederherstellungsakt dergestalt im Vordergrund, ist sie nicht vergleichbar mit von der Rechtsprechung als Dauerverwaltungsakte angesehenen Verfügungen, bei denen der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit jener der mündlichen Verhandlung wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.6.2017 - 10 S 739/16 -, juris, Rn. 39; zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei naturschutzrechtlichen Dauerverwaltungsakten Nds. OVG, Beschluss vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23

    Baumfällarbeiten; Bestimmtheit; Forstwirtschaft; Freistellungsregelung; Gute …

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

    Soweit die Antragstellerin einwendet, es komme vorliegend auch ein "Sich-Entwickeln-Lassen" oder eine "natürlichen Sukzession", mithin ein schlichtes Unterlassen weiterer Handlungen in Betracht, verkennt die Antragstellerin, dass damit ebenfalls die Wiederherstellung des früheren Zustandes angesprochen ist, nur nicht - wie hier - im Wege der Anpflanzung, sondern durch natürliche Sukzession (zu einer entsprechenden Konstellation vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 4 LA 139/24

    Auswahlermessen; Baumreihe; agroforstwirtschaftliche Bodennutzung; …

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 17 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des I., welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 17 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

    Von der Anordnung einer der in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG genannten Maßnahmen kann nur aus wichtigem Grund oder in atypischen Einzelfällen abgesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 45).

  • VG Stade, 19.01.2023 - 1 B 1887/22

    Eingriff; Feldhecke; Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtsmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung, die - wie hier - auf die Vornahme einer bestimmten Handlung - etwa einer Neuanpflanzung - gerichtet ist, ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der (letzten) Behördenentscheidung (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 10;… Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 5).

    Diese Vorschrift kommt gegenüber der Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG als vorrangige Spezialvorschrift zur Anwendung (…vgl. dazu VG Stade, Urt. v. 01.12.2021 - 1 A 4064/17 -, juris Rn. 76 m.w.N.;… VG Lüneburg, Urt. v. 18.08.2017 - 2 A 144/16 -, juris Rn. 23 ff.;… offenlassend Nds. OVG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 LC 285/13 -, juris Rn. 54; Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2022 - 4 ME 231/21).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20

    Amtliche Kartierung; Grünlandumbruch; Indizwirkung; Kartierung; Moorstandort; …

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnungen sind Dauerverwaltungsakte und müssen an die jeweils aktuell geltende Rechtslage angepasst werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.9.2020 - 4 ME 104/20 - und vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -).

    Rn. 18 Soweit der angegriffene Bescheid des Beklagten vom 5. Dezember 2014 dem Kläger jede weitere Kuhlungs- und Umbruchsmaßnahme auf dem Flurstück 65 der Flur 19 in der Gemarkung D. und das Auffahren von Mineralboden fremder Flächen auf dieses Flurstück untersagt, handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung und damit um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, dessen Rechtmäßigkeit aufgrund der Sach- und Rechtslage in der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung zu beurteilen ist (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 10 u. v. 30.9.2020 - 4 ME 104/20 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 4 ME 84/23

    Mehrere Verhaltens- oder Zustandsstörer bei Erlass einer naturschutzrechtlichen …

    Dies erweist sich insofern als zutreffend, als maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung, die auf die Vornahme einer bestimmten Handlung gerichtet ist, grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung ist (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 10 und v. 4.12.2017 - 4 LA 335/17 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Individuen der streng geschützten Tierart …

    Dagegen überwiegt das Aussetzungsinteresse des Antragstellers in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 ME 231/21 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2023 - 4 ME 23/23

    Artenschutzgutachten; denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Extremwetterereignis; …

    Der Senat nimmt zwar entgegen seiner bisherigen Streitwertbemessungspraxis in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an Ziffer 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs nunmehr grundsätzlich eine Halbierung des gesetzlich bestimmten Auffangwerts gemäß § 52 Abs. 2 GKG vor (Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 52).
  • VG Oldenburg, 27.10.2022 - 5 B 3146/22

    Zu den Voraussetzungen einer sukzessiven letalen Entnahme eines ganzen Wolfrudels

  • VGH Bayern, 29.10.2025 - 14 BV 23.230

    Wiederherstellungsanordnung für umgebrochenes Grünland, behördliches …

  • VG Stade, 26.06.2024 - 1 B 896/24

    Alternativen; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Artenschutzrechtliche …

  • VG Augsburg, 18.09.2023 - Au 9 K 22.2195

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung, Grünlandumbruch, …

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2023 - 4 OA 63/23

    Androhung eines weiteren Zwangsgelds Streitwert; Wiederherstellungsanordnung …

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