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| OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 166 Abs 1 VwGO, § 117 Abs 4 ZPO
Somalia - Antrag auf Zulassung der Berufung - grundsätzliche Bedeutung - spätere Klärung - nachträgliche Divergenz - Entscheidungserheblichkeit - Prozesskostenhilfe - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylG, § 166 Abs 1 VwGO, § 117 Abs 4 ZPO
Somalia, Antrag auf Zulassung der Berufung, grundsätzliche Bedeutung, spätere Klärung, nachträgliche Divergenz, Entscheidungserheblichkeit, Prozesskostenhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, 2 ; AufenthG § 60 Abs. 5
Darstellen der unzureichenden humanitären Verhältnisse in Somalia für eine zurückkehrende Person als eine menschenrechtswidrige Behandlung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 16.01.2020 - 2 K 1056/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 4 B 8.22
Somalia; Lower Shabelle; Qoryooley; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Der Senat hat mit seinem Urteil vom 30. November 2023 - OVG 4 B 8/22 - die beiden vom Kläger angeführten Fragen bereits grundsätzlich beantwortet.Wie der Senat festgestellt hat, bedürfe es keiner Entscheidung, ob die derzeitige allgemeine Sicherheitslage in der Region Lower Shabelle die Annahme eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG rechtfertige, weil auch bei Vorliegen eines derartigen Konflikts von keiner ernsthaften individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt auszugehen sei (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2023 - OVG 4 B 8/22 - juris Rn. 35 ff.).
Vielmehr sei unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen Situation der betroffenen Person zu prüfen, ob bei ihr das für Art. 3 EMRK erforderliche "Mindestmaß an Schwere" bei einer Rückkehr nach Somalia erreicht werde (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2023 - OVG 4 B 8/22 - juris Rn. 55 mit Rn. 46 ff., 56 ff.).
Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass sich aus dem Fehlen eines bereits bestehenden familiären oder sozialen Netzwerks jedenfalls im Falle von alleinstehenden, leistungsfähigen Männern im arbeitsfähigen Alter ohne besonderen Schutzbedarf noch nicht die beachtliche Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK herleiten lasse (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2023 - OVG 4 B 8/22 - juris Rn. 57 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2020 - 3 N 54.17
Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Klärung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Eine ursprünglich bestehende Grundsatzbedeutung entfällt daher, wenn die Rechts- oder Tatsachenfrage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag geklärt worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2020 - OVG 3 N 54.17 - juris Rn. 6).Rn. 6 Es liegt schließlich kein Fall vor, in dem wegen der in Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Erfordernisse der Rechtsmittelklarheit, der Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns sowie der Effektivität gerichtlichen Rechtsschutzes bei nachträglichem Fortfall der grundsätzlichen Bedeutung gleichwohl die Berufung zuzulassen wäre (vgl. dazu näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2020 - OVG 3 N 54.17 - juris Rn. 7).
- BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 25.17
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Rn. 4 Es ist kein Fall nachträglicher Divergenz gegeben, der Grund zur Zulassung der Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG gäbe (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 B 25.17 - juris Rn. 2). - BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Denn eine Zulassung wegen Divergenz setzt voraus, dass das Urteil auf der Abweichung beruht (so ausdrücklich § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG; siehe ferner BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 - juris Rn. 5). - BVerwG, 10.11.2016 - 9 PKH 3.16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Die in erster Instanz eingereichte Erklärung gilt nicht für das zweitinstanzliche Verfahren, weil ein Antragsteller grundsätzlich bei jedem prozessual selbständigen Antragsverfahren das zugehörende Prozesskostenhilfegesuch mit einer darauf bezogenen neuerlichen Erklärung verbinden muss (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2016 - 9 PKH 3/16 - juris Rn. 1; BSG…, Beschluss vom 6. August 2019 - B 13 R 290/18 B - juris Rn. 5). - BSG, 06.08.2019 - B 13 R 290/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Erforderlichkeit der Einreichung einer aktuellen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2024 - 4 N 14.22
Die in erster Instanz eingereichte Erklärung gilt nicht für das zweitinstanzliche Verfahren, weil ein Antragsteller grundsätzlich bei jedem prozessual selbständigen Antragsverfahren das zugehörende Prozesskostenhilfegesuch mit einer darauf bezogenen neuerlichen Erklärung verbinden muss (BVerwG…, Beschluss vom 10. November 2016 - 9 PKH 3/16 - juris Rn. 1; BSG, Beschluss vom 6. August 2019 - B 13 R 290/18 B - juris Rn. 5).
- VG Cottbus, 20.06.2024 - 5 K 525/24
Behauptete Zwangsrekrutierung durch Al-Schabaab, junger Mann, Kind aus …
Vor diesem Hintergrund schließt sich das Gericht der Einschätzung des OVG Berlin-Brandenburg in dessen Urteil vom 30. November 2023 (…OVG 4 B 8/22 - Juris Rn. 44; Festhaltung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2024 - OVG 4 N 14/22 - Juris Rn. 2) an, dass für einen Kläger, der - wie hier - zu keiner Risikogruppe gehört, die Gefahr, in der Region Lower Shabelle, samt Hauptstadt Merka, Opfer willkürlicher Gewalt zu werden, im Rahmen einer Gesamtabwägung als gering einzustufen ist.Auch dies steht im Einklang mit den vorliegenden Auskünften (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2024 - OVG 4 N 14/22 - Juris Rn. 5).
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