Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.1992 - 4 NB 2.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache in einem Normenkontrollverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Papierstaus beim Telefaxgerät des Normenkontrollgerichts - Zulässigkeit einer Eigentumsbindung bezüglich der ...
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
- BVerwG, 02.03.1992 - 4 NB 2.92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 58.84
Streitwertfestsetzung durch das Revisionsgericht; Höchstgrenze
Auszug aus BVerwG, 02.03.1992 - 4 NB 2.92
Für die Rechte und Pflichten des Bürgers haben sie nur kraft des zu ihrer Ausfüllung ergangenen Landesrechts Bedeutung (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3).Das Normenkontrollgericht hat - unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 14. Oktober 1988 a.a.O. - ausgeführt, daß eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft nicht ausschließlich ökonomisch verstanden werden kann, sondern zugleich auch ökologisch ausgerichtet sein muß.
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89
Serriesteich - Art. 14 GG, Enteignung, (ausgleichspflichtige) Inhalts- und …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1992 - 4 NB 2.92
Hierzu gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. das vom Normenkontrollgericht in Bezug genommene Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 47.89 - BVerwGE 84, 361 = Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 258 mit weiteren Nachweisen insbesondere auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts), deren Grundsätze das Normenkontrollgericht auf den konkreten Fall mit dem Ergebnis angewandt hat, daß von einer lediglich die Art und Weise der Benutzung des Grundstücks betreffenden zulässigen Eigentumsbindung auszugehen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94
Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei …
Der angegriffene Bebauungsplan stellt sich danach als eine die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO a.F. vermittelnde Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums der Antragstellerin i.S.d. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 NB 2.92 -, BVerwGE 91, 318 = NVwZ 1993, 562 u. Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 18).
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