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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,68
BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 1 Abs. 3, 5 und 6 BauGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6
    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der Konfliktbewältigung auf ein künftiges Planfeststellungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauungsplan - Verkehrsprobleme - Ausbau vorhandener Landstraße - Planfeststellungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Industriegebiet ohne entsprechenden Straßenausbau? (IBR 1995, 126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 130
  • DVBl 1994, 1152
  • DÖV 1995, 33
  • ZfBR 1994, 286
 
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Wird zitiert von ... (154)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, daß sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Davon ist bei einer straßenrechtlichen Planfeststellung regelmäßig auszugehen, sobald die Planunterlagen im Anhörungsverfahren ausgelegt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 ).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, daß sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Berechtigten Anlaß zu einer solchen Zurückhaltung hat sie jedenfalls dann, wenn eine parallele Planung bereits so weit fortgeschritten ist, daß an ihrer Verwirklichung und damit an der Lösung der durch den Bebauungsplan aufgeworfenen Probleme sinnvoll nicht mehr zu zweifeln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Jedoch sind Umstände denkbar, die auch in einem früheren Verfahrensstadium den Schluß auf eine hinreichend verfestigte Planung zu rechtfertigen geeignet sein können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 188.92 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Den Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, daß jeder Bebauungsplan grundsätzlich die von ihm geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Antragsgegnerin räumt selbst ein, daß das Normenkontrollgericht die Entscheidung des Senats vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - (DVBl 1987, 1273 ), von der es abgewichen sein soll, ausdrücklich herangezogen hat, um damit die Richtigkeit seines eigenen Standpunktes zu untermauern.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Dahinstehen kann, ob die Grundsätze, nach denen bei Planungsentscheidungen die Bewältigung noch offener Konflikte unter bestimmten Voraussetzungen einem hierfür geeigneten späteren Verfahren vorbehalten werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschlüsse vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29, und vom 14. Juli 1994 BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75), auch für baurechtliche Zulassungsentscheidungen fruchtbar gemacht werden können.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Nach allgemeinen planungsrechtlichen Grundsätzen dürfen freilich Konflikte, die durch ein Planvorhaben ausgelöst oder verschärft werden, in ein anderes Verfahren dann nicht verlagert werden, wenn bereits absehbar ist, dass sie sich dort nicht werden lösen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 30; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307, 311, vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 161 f. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, 201; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung; …

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 S. 11 m.w.N.).

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind allerdings überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen (…Urteil vom 11. März 1988 a.a.O. und Beschluss vom 14. Juli 1994 a.a.O.).

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