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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1949
VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 (https://dejure.org/1990,1949)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 (https://dejure.org/1990,1949)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 4 NG 1374/90 (https://dejure.org/1990,1949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 123 VwGO, § 1 Abs 6 BauGB, § 214 Abs 3 BauGB, § 244 BauGB
    (Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans; Normenkontrollverfahren - einstweilige Anordnung iSd VwGO § 47 Abs 8 - Dringlichkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 317 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 588
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Dies ist er, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den Mangel im Planungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwGE 64, 33, 39).

    Im Einzelfall muß nicht feststehen, ob das Abwägungsergebnis ohne den Abwägungsfehler anders ausgesehen haben würde (BVerwGE 64, 33, 38).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BBauG (jetzt: § 1 Abs. 6 BauGB) verpflichtet die Träger der Bauleitplanung, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwGE 45, 309) formuliert, dazu, daß erstens eine Abwägung überhaupt stattfindet, zweitens in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, drittens weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt wird, viertens noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit der einzelnen Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans, …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Außerdem sind die Antragsteller bei derartigen Belangen, deren Abwägungserheblichkeit auf der Hand liegt, von sich aus gehalten, das dafür notwendige Abwägungsmaterial zusammenzustellen (…vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 Rdnr. 194; BVerwG, Beschluß v. 14.08.1989 - 4 NB 24.88 - UPR 1989, 459).
  • OVG Berlin, 10.03.1989 - 2 B 4.87
    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Außerdem sind die Antragsteller bei derartigen Belangen, deren Abwägungserheblichkeit auf der Hand liegt, von sich aus gehalten, das dafür notwendige Abwägungsmaterial zusammenzustellen (…vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 Rdnr. 194; BVerwG, Beschluß v. 14.08.1989 - 4 NB 24.88 - UPR 1989, 459).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.02.1988 (- 4 C 32 und 33/86 -, BRS 48 Nr. 10 = BauR 1989, 53 = Natur und Recht 1990, 266) ist die Heilung eines derartigen Mangels im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht möglich.
  • VGH Hessen, 25.01.1988 - 3 N 13/83
    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Dazu hat der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 25.01.1988 (Az.: 3 N 13/83 in: Natur und Recht 1988, 298) in einem Fall, in dem es um die Aufstellung eines Bebauungsplans ohne Landschaftsplan nach dem Hessischen Naturschutzgesetz ging, festgestellt, daß das Fehlen eines integrierten Landschaftsplans nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führt.
  • VGH Hessen, 12.08.1988 - 4 NG 2039/88

    Keine Baueinstellung durch einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Widerspruch, Anfechtungsklage und ein Antrag gemäß § 123 VwGO wie in jenen Fällen, in denen eine Baugenehmigung erteilt worden ist (vgl. dazu Hess.VGH, Beschluß v. 12.08.1988 - 4 NG 2039/88 -), stehen den Antragstellern nicht zur Verfügung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1978 - Xa ND 3/78

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Selbst wenn man unberücksichtigt läßt, daß im vorliegenden Falle eine derartige vorzeitige Besitzeinweisung bislang noch gar nicht vorliegt, mithin dieser Rechtsschutz tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, kommt eine Verweisung auf diese Rechtsschutzmöglichkeit deshalb nicht in Betracht, weil das Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung vor dem Landgericht einem anderen Verfahrensgrundsatz (Beibringungsgrundsatz) als das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Untersuchungsgrundsatz) folgt, so daß aus diesem Grunde kein gleichwertiger einstweiliger Rechtsschutz gegeben ist (anderer Ansicht: OVG Münster, Beschluß vom 26.05.1978 - BRS 33 Nr. 23).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 09.11.1979 - IV N 1.78 IV N 2.79 bis 4.79 = BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1990 - 1 M 33/90

    Planung; Campingplatz; Naturschutzgebiet; Abwägung; Vögel

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90
    Rn. 68 Geboten ist die einstweilige Anordnung in diesem Zusammenhang deshalb, weil nach dem gegenwärtigen Stand der Aktenlage und dem Vortrag der Beteiligten im Eilverfahren, soweit er sich auch auf das Hauptverfahren bezieht, mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß die Antragsteller mit ihrem Normenkontrollantrag Erfolg haben werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß v. 14.06.1990 - 1 M 33/90 - BauR 1990, 579).
  • VGH Hessen, 26.06.1973 - IV N 1/72
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1978 - Xa ND 8/77
  • VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren; …

  • VGH Hessen, 12.03.1982 - 4 N 14/77
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1979 - Xa ND 8/79
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1978 - Xa ND 8/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Schwerer Nachteil oder anderer wichtiger Grund i.S. des § …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1978 - XII A 2037/77
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19

    Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz; …

    Dabei kann sich dieses Ermessen, etwa durch die Verpflichtung des Gerichts nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, oder durch die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, zu einer Rechtspflicht zur Wiedereröffnung verdichten (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 -NVwZ-RR 1991, 588).
  • VGH Hessen, 12.06.1995 - 4 NG 1454/95

    Normenkontrollverfahren: zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

    Rn. 19 Da der vorläufige Rechtsschutz immer auf den endgültigen Rechtsschutz bezogen ist, gilt für die Antragsbefugnis bei der einstweiligen Anordnung nichts anderes als für die Antragsbefugnis im Verfahren zur Hauptsache (Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 -, teilweise abgedruckt in NVwZ-RR 1991, 588 ff., im Anschluß an OVG Münster, Beschluß vom 31.03.1978 - Xa ND 8/77 -, DVBl. 1979, 193 (193)).

    Eine einstweilige Anordnung ist beispielsweise aus wichtigen Gründen im Sinne von § 47 Abs. 8 VwGO dringend geboten, wenn durch den Vollzug der Norm vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten, und wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird (Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07

    Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Umfang der …

    Zwar kann sich dieses Ermessen, etwa durch die Verpflichtung des Gerichts nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, oder durch die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, zu einer Rechtspflicht zur Wiedereröffnung verdichten (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - NVwZ-RR 1991, 588).
  • VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit integriertem Landschaftsplan: …

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu dem Abwägungsmaterial, das der Bewertung der Belange von Natur und Landschaft zugrundezulegen zu ist, bei raumbedeutsamen Planungen regelmäßig auch eine Bestandsaufnahme des Lebensraums von Tieren und Pflanzen und eine sachkundige Auswertung derselben und der Eingriffsfolgen sowie eine Zusammenstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen gehört (Hess. VGH, B. v. 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 - = HessVGRspr. 1991, 65 = NuR 1991, 437 = NVwZ-RR 1991, 588).
  • OVG Sachsen, 28.08.1995 - 1 S 517/94

    2.13 Normenkontrolle; 6.21 Bauleitpläne - Antragsbefugnis; obligatorische …

    Das liegt bei Bebauungsplänen auf der Hand (…im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg aaO; davon geht offenbar auch der Hessische VGH aus, vgl. Beschl. v. 19.12.1990, NVwZ-RR 1991, 588).
  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

    Rn. 26 Soweit der Senat früher mit Beschluss vom 19.12.1998 -- 4 NG 1374/90 -- NVwZ-RR 1991, 588 weitergehend die Auffassung vertreten hat, eine einstweilige Anordnung aus wichtigem Grund sei bereits dann dringend geboten, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten, und wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben werde (ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 28.12.1988 -- 1 D 9/88 -- BRS 48 Nr. 24 und vom 21.03.1988 -- 1 D 6/87 -- BRS 48 Nr. 30), modifiziert der beschließende Senat seine Rechtsauffassung dahingehend, dass ein wichtiger Grund, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebietet, nur dann gegeben sei kann, wenn auch bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, also kein Zweifel besteht, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird und -- dies muss hinzutreten -- durch den Vollzug gerade nichtiger Festsetzungen des Bebauungsplanes vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten.
  • VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Abwägungsfehler der Beschränkung des …

    Sie hat zwar durch ein Planungsbüro einen Landschaftsplan aufstellen lassen und ihn in den Bebauungsplan integriert, die bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials erforderliche Bestandsaufnahme der Tierwelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 B 190/92 - NVwZ-RR 1993, 330 = NuR 1994, 188; Hess. VGH, Beschluß vom 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 - NuR 1991, 437; Urteil vom 16.01.1991 - 4 UE 681/87 - NuR 1992, 34) ist hier jedoch nur unzureichend erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94

    Bebauungsplan; Abwägung; Belange des Naturschutzes; Landschaftspflege; …

    Die sachgerechte Abwägung der auf dem Spiel stehenden Belange im Konflikt zwischen der Walderhaltung und den Bedürfnissen des Wohnungsbaues setzte allerdings, worauf die Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben, eine ökologische Bestandsaufnahme voraus (vgl. Louis, DÖV 1994, 903 [904f.]; VGH Kassel, NVwZ-RR 1991, 588; NVwZ-RR 1995, 72 = ZUR 1995, 46).
  • OVG Brandenburg, 26.08.1999 - 3 D 10/97

    Vorhaben und Erschließungsplan für einen Selbstbedienungsmarkt)

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  • VGH Hessen, 08.12.2021 - 4 B 1665/21

    Baurecht- Bebauungsplan "Auf dem Forst II"

    Der Antragsteller muss die entsprechenden Tatsachen glaubhaft machen, nach denen der Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar ist (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE -, juris Rdnr. 20 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - 4 NG 1374/90 -, NVwZ-RR 1991, 589;… Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 47 Rdnrn. 147, 172).
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 4 NG 222/90

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen …

  • VGH Hessen, 15.03.1993 - 3 NG 174/93

    Beabsichtigte Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke zur Beeinflussung der …

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 1 M 5396/98

    Antragsbefugnis e. anerkannten Naturschutzvereins (nach; Antragsbefugnis; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.1993 - 1 M 22/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bebauungsplan

  • OVG Thüringen, 26.07.1994 - 1 N 130/93

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes bei Dringlichkeit; Vollendete Tatsachen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.1996 - 1 S 85/96

    2.13 Normenkontrolle

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