Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer Patentverletzung betreffend eine Vorrichtung für die Verbindung und/oder Abzweigung für "weichelastische" Fluidrohrleitungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97
Räumschild
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99
Rn. 113 Zwar läßt sich mit dieser Feststellung, daß eine wortlautgemäße (identische) Verwirklichung des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht vorliegt, eine Patentverletzung nicht schon verneinen, weil der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ nebst Auslegungsprotokoll - wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen einschließt (vgl. zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 -Räumschild; zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse).Darin liegt die patentrechtliche Gleichwertigkeit der anderen Mittel, die ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Patents rechtfertigt (BGH, GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild;… Benkard/Ullmann, a.a.O., § 14 Rdnr. 128).
- BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99
Rn. 113 Zwar läßt sich mit dieser Feststellung, daß eine wortlautgemäße (identische) Verwirklichung des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht vorliegt, eine Patentverletzung nicht schon verneinen, weil der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ nebst Auslegungsprotokoll - wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen einschließt (vgl. zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 -Räumschild; zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse). - BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99
Rn. 113 Zwar läßt sich mit dieser Feststellung, daß eine wortlautgemäße (identische) Verwirklichung des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht vorliegt, eine Patentverletzung nicht schon verneinen, weil der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ nebst Auslegungsprotokoll - wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen einschließt (vgl. zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 -Räumschild; zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse). - BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99
Rn. 113 Zwar läßt sich mit dieser Feststellung, daß eine wortlautgemäße (identische) Verwirklichung des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht vorliegt, eine Patentverletzung nicht schon verneinen, weil der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ nebst Auslegungsprotokoll - wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen einschließt (vgl. zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 -Räumschild; zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse). - BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99
Rn. 113 Zwar läßt sich mit dieser Feststellung, daß eine wortlautgemäße (identische) Verwirklichung des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht vorliegt, eine Patentverletzung nicht schon verneinen, weil der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ nebst Auslegungsprotokoll - wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen einschließt (vgl. zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 -Räumschild; zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse).
- OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12
MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer …
Den ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung schon dann, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weitervertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilationskatheter;… OLG Düsseldorf aaO.;… Scharen in Benkard, PatG, 10. Aufl. § 9 PatG Rn. 11). - OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen …
Den ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung schon dann, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter;… Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 11).Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist daher auch gegenüber einem ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen gegeben, der seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung - zu § 32 ZPO).
- LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4b O 268/08
Krampenbogenkassette II
Denn als Verletzer verantwortlich für die Verletzung inländischer Patentrechte ist in grenzüberschreitenden Fällen auch ein im Ausland ansässiger Lieferant, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).Den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen trifft eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung).
Denn als Verletzer verantwortlich ist in grenzüberschreitenden Fällen auch ein im Ausland ansässiger Lieferant, der mittelbar patentverletzende Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (für unmittelbare Verletzungen: BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).
Den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung).
- OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen …
Den ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung schon dann, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter;… Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 11).Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist daher auch gegenüber einem ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen gegeben, der seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung - zu § 32 ZPO).
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
Bohrfutter IV
In grenzüberschreitenden Fällen ist daher auch ein im Ausland ansässiger Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte mitverantwortlich, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).Den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung).
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 132/07
Bohrfutter II
In grenzüberschreitenden Fällen ist daher auch ein im Ausland ansässiger Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte mitverantwortlich, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung;… Benkard/Scharen,a.a.O., § 9 Rn. 11).Den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung).
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 51/07
Bohrfutter
In grenzüberschreitenden Fällen ist daher auch ein im Ausland ansässiger Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte mitverantwortlich, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).Den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung).
- OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 20 U 170/09 Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 7.11.2000, 4 O 438/99;… Urt. v. 28.10.2003, 4a O 311/02).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 65/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung …
Den ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung schon dann, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter;… Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 PatG Rz. 11). - LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
Sitz-Stützelement
Entsprechend trifft den ausländischen Hersteller patentverletzender Vorrichtungen eine Mitverantwortung, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung). - LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 311/02
Herkranzgefäß-Dilatationskatheter
- LG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14c O 59/18
- LG Düsseldorf, 08.03.2011 - 4b O 287/10
Annahme einer Erstbegehungsgefahr in Form des Vertriebs eines bestimmten Produkts …
- LG Düsseldorf, 08.01.2009 - 4b O 287/05
Trennung von Proteinen
- LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
Patentverletzungsstreit: Inländische deutsche Gerichtsbarkeit in …
- LG Düsseldorf, 16.05.2006 - 4b O 76/05
Mitverantwortung und Mitschuld eines im Ausland ansässigen Herstellers an der …
- LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 56/09
Kombi-Sicherheitsnetz
- LG Düsseldorf, 21.01.2010 - 4b O 458/04
Schwangerschaftstestgerät XII
- LG Düsseldorf, 16.10.2008 - 4a O 212/08
Schneeketten
- LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 234/08
MPEG-2-Standard V
- LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 231/08
MPEG-2-Standard IV
- LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 38/08
MPEG-2-Standard III
- LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 105/10
Treppenlift II
- LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 123/09
Pkw-Rückhaltevorrichtung
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Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 21.12.2000 - 4 O 438/99 |
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 21.12.2000 - 4 O 438/99
- OLG Hamm, 08.10.2002 - 34 U 25/01
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