Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fortführung des Verfahrens bei erfolgreicher Anhörungsrüge; Wirksamkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 152a Abs. 5 S. 4 VwGO; § 343 ZPO; § 1697 BGB; § 1909 BGB; § 40 Abs. 1 FamFG
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.04.2011 - 4 A 20/11
- OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1313
- FamRZ 2012, 42
- DVBl 2011, 1376
- DÖV 2011, 904
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
2.Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach den §§ 1697, 1909 BGB bedarf gemäß 40 Abs. 1 FamFG für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. an den allein sorgeberechtigten Elternteil (vgl. Senatsbeschl. v. 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).Zu Recht rügt der Beklagte, dass der Senat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 4 OB 117/11 - vor Ablauf der mit gerichtlicher Verfügung vom 20. April 2011 eingeräumten zweiwöchigen Stellungnahmefrist zu der Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2011 - 4 A 20/11 - entschieden und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 1 S 1122/16
Kein Informationsrecht auf bei Behörden vorhandene allgemein erwerbbare …
Bestätigt sich die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, ist gemäß § 152a Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 343 ZPO auszusprechen, dass diese aufrechtzuerhalten ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.06.2011 - 4 OB 132/11 - juris;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 152a Rn. 42;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 152a Rn. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 13 A 1519/17
Darlegungsanforderungen an einen auf die grundsätzliche Bedeutung einer …
OVG, Beschluss vom 24. Juni 2011 - 4 OB 132/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 L 46/08 -, jeweils juris.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".