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Rechtsprechung
   BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4999
BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88 (https://dejure.org/1988,4999)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1988 - 4 RA 18/88 (https://dejure.org/1988,4999)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1988 - 4 RA 18/88 (https://dejure.org/1988,4999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche Beschränkung

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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.02.1988 - 11a RA 9/87

    Sondernachentrichtung - Gleichheitssatz - Mitgliedschaft - Zeitlicher Rahmen - …

    Auszug aus BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
    Ein anderes Ergebnis lasse sich weder durch einen Analogieschluß noch durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 124 AVG erzielen (Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 9/87).

    Daß es die Nachversicherung nicht alsbald nach dem Ausscheiden der Klägerin durchgeführt hat, berührt jedoch die Wirksamkeit der an die BfA entrichteten Nachversicherungsbeiträge nicht (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 9/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
    Art. 3 Abs. 1 GG setzt dem Gesetzgeber erst dort eine Schranke, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist oder sich ein einleuchtender Grund für die gesetzgeberische Differenzierung nicht finden läßt, d.h. wo die Regelung unter keinem sachlich vertretbaren Grund gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 60, 16, 43 st. Rspr.).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …

    Auszug aus BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
    Dies bedarf vorstehend keiner weiteren Erörterung, weil ein Herstellungsanspruch nur auf die Vornahme einer gesetzmäßigen Verwaltungshandlung gerichtet sein kann (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5, st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …

    Auszug aus BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) wäre nur dann verletzt, wenn die gesetzliche Differenzierung zwischen den Nachzuversichernden, die innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden Mitglied einer berufsständischen Einrichtung geworden sind, und solchen, die es erst später werden, willkürlich wäre (vgl. BVerfGE 51, 295, 300 st. Rspr.).
  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85

    Gewährung einer Abfindung - Beamtenverhältnis - Berufung - Nachversicherung eines …

    Auszug aus BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
    Die während der versicherungsfreien Beschäftigung - in rückschauender Betrachtung - entstandene Sicherungslücke beim Aufbau eines Schutzes für Alter und Invalidität soll nach dem Zweck des Gesetzes beim Ausscheiden aus dieser Tätigkeit durch sofortige Nachversicherung dieser Zeiten geschlossen werden (BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 20 S. 52 m.w.N.).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 25/81

    Versicherungsfreie Beschäftigung; Jahresfrist; Fristbeginn; Fristende; …

    Auszug aus BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
    Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin binnen einer Frist von einem Jahr, die mit dem Ausscheiden aus der versicherungsfreien Referendardienstzeit am 30. April 1983 begonnen hatte (vgl. BSG SozR 2200 § 1403 Nr. 3), weder die Mitgliedschaft in dem - damals noch nicht gegründeten - beigeladenen Versorgungswerk erworben, noch einen Antrag gestellt bzw. stellen können.
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …

    Der für die Nachversicherung zuständige Rentenversicherungsträger ist berechtigt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Nachentrichtung der Beiträge durch Verwaltungsakt einzufordern (vgl BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6 S 18). Im Nachversicherungsverfahren anfallende Säumniszuschläge dürfen ebenfalls durch Verwaltungsakt und auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Trägern geltend gemacht werden (…vgl Senatsurteil vom 29.11.2007 - BSGE 99, 227 = SozR 4-2600 § 186 Nr. 1).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …

    Allerdings haben die Rechtsreferendare das - zeitlich an eine Antragsfrist gebundene (vgl hierzu Urteile des Senats vom 1. September 1988 - 4 RA 18/88 - SozR 2400 § 124 Nr. 6 …und vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 9/87 - SozR 2400 § 124 Nr. 5;… BSG SozR 3-2940 § 124 Nr. 1) - "Wahlrecht", die Nachversicherungsbeiträge von ihrem Dienstherrn statt an den Rentenversicherungsträger an eine berufsständische Versorgungseinrichtung zahlen zu lassen; sie werden dann dort statt - wie grundsätzlich vorgesehen - in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 186 SGB VI; zuvor § 124 Abs. 6a und Abs. 6b AVG).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Der Senat hält hierzu an seiner ständigen Rechtsprechung zum Nachversicherungsfall, zur Rechtsnatur des Nachversicherungsverhältnisses und zu den in diesen zusammengefaßten Rechtsbeziehungen fest (stellvertretend BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6;… SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1;… SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3; Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 16/91; Urteil vom 30. September 1993 - 4 RA 41/92; Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93;… BSGE 76, 267 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11; Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 110/95; jeweils mwN; s auch Urteil des 5. Senats vom 18. September 1996 - 5/4 RA 77/94;… SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6; ferner Urteil des 13. Senats vom 16. Dezember 1993 - 13/5 RJ 7/90).

    Sie ist nämlich - generell - kein Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ), und zwar auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist; denn sie hat nach dem Gesetz generell keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen, sondern beschränkt sich auf die Mitteilung, daß und weshalb der Arbeitgeber (bzw die Genossenschaft oder Gemeinschaft) meint, Nachversicherungsbeiträge an den Rentenversicherungsträger (noch) nicht zahlen zu müssen (…vgl schon Urteil des 1. Senats des BSG vom 11. September 1980, 1 RA 81/79 = SozR 2200 § 1403 Nr. 2 S 3 mwN; ständige Rechtsprechung des 4. Senats seit dem Urteil vom 1. September 1988, 4 RA 18/88 = SozR 2400 § 124 Nr. 6).

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