Rechtsprechung
| BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kindererziehungszeiten im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mutter - Ausland - Ehegatte - Beamter
Verfahrensgang
- SG Berlin, 21.11.1988 - S 14 An 1425/87
- BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1349 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG
Auszug aus BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90
Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß Zeiten, in denen eine versicherte Verfolgte nach verfolgungsbedingter Auswanderung in ein Nichtvertreibungsland nach dem 31. Dezember 1949 Kinder erzogen hat, ohne daß ein "Entsendungsfall" im Sinne des § 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG vorlag, keine Kindererziehungszeiten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sind (Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 = BSGE 63, 282 ff = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits dargelegt, daß das - über das Tatbestandsmerkmal der Inlandserziehung erfolgte Anknüpfen an das Territorialitätsprinzip, also die Differenzierung zwischen Inlands- und Auslandserziehung, nicht grundgesetzwidrig ist, insbesondere nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 bis 3 des Grundgesetzes ( GG ) verletzt (Urteil vom 12. Juli 1988 - a.a.O. = BSGE 63, 290 f).
Die Kindererziehungszeit wird dabei nicht dem im Ausland Beschäftigten (oder Tätigen), sondern dessen Ehegatten angerechnet bzw. anerkannt; denn unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie soll es dem erziehenden Elternteil nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt, um mit dem im Ausland in einer an sich nach deutschem Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtigen Beschäftigung stehenden Ehegatten und dem Kind als Familie zusammenzuleben (so bereits Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - a.a.O. = BSGE 63, 292).
- BSG, 12.07.1990 - 4 RA 49/89
Anwendung des § 2a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AVG bei im Ausland zurückgelegten Zeiten der …
Auszug aus BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90
Bei einer Beschäftigung des Ehegatten der Klägerin und einem dementsprechenden Aufenthalt im Ausland von vier Jahren hatten die Klägerin und ihr Ehegatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in La Paz begründet und nicht im Geltungsbereich des AVG beibehalten (vgl. Urteil des Senats vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).§ 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG ist aber nach Sinn und Zweck der Regelung in ausdehnender Auslegung auf die Ehegatten der Personengruppen anzuwenden, die zwar wegen der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung ihres inländischen Beschäftigungsverhältnisses die strengen Anforderungen einer Entsendung i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV nicht erfüllen können, die jedoch vom Wertungszusammenhang des Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 a.a.O. her den in § 6 AVG genannten Gruppen der Versicherungsfreien bzw. den von der Versicherungspflicht Befreiten vergleichbar sind (so bereits das Urteil des Senats vom 12. Juli 1990 - a.a.O.).
- BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland
Auszug aus BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90
Auch die Zeiten, in denen eine Versicherte ihre Kinder in Belgien erzog, ohne daß in ihrer Person oder in der ihres Ehegatten ein Entsendungstatbestand im Sinne des § 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG erfüllt war, konnten nicht als Kindererziehungszeiten anerkannt werden (Urteil vom 29. März 1990 - 4 RA 48/89).
- BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im …
Deutlich wird dies insbesondere bei der Ausgestaltung des Abs. 3 Satz 3 a.a.O. Im Blick auf die Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) soll es nämlich einem erziehenden Elternteil (im Vergleich zu dem im Inland Erziehenden) nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt und damit den Erziehungsort ins Ausland verlegt, um mit dem vorübergehend im Ausland erwerbstätigen Ehegatten, der gleichwohl weiterhin in ein inländisches Arbeitsverhältnis eingebunden ist (oder eine selbständige Tätigkeit im Inland weiterhin ausübt), und mit dem Kind als Familie zusammenzuleben (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6;… SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1;… BSGE 63, 282, 292 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90;… BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).
- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R
Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …
b) Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung zu Kindererziehungszeiten bei Auslandserziehung (…vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) abschließend zwei weitere Fallgruppen anerkannt, auf welche die Gleichstellung einer Erziehung im Ausland mit einer Inlandserziehung nach § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI gleichfalls anzuwenden ist, nämlich im öffentlich-rechtlichem Bereich die "Quasi-Entsendung" und im privatrechtlichen Bereich das "Rumpfarbeitsverhältnis" (…vgl BSGE 71, 227, 233 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 17 ff).Eine beamtenrechtliche Quasi-Entsendung setzt danach (…vgl SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1 S 5 f; SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6 S 16 f) voraus, dass es sich um eine Entsendung nach (oder entsprechend den) beamtenrechtlichen Vorschriften unter Bewilligung von Sonderurlaub (im Interesse des Dienstherrn) handelt, bei der das Besoldungsdienstalter nicht verändert und die Zeit der Entsendung als ruhegehaltsfähig zu Grunde gelegt wird.
- BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R
Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion
Insoweit kann als Vergleichsmaßstab auf die Rechtsprechung in Fällen der sog Quasi-Entsendung (dazu stellvertretend: BSG…, Urteil vom 17. November 1992, SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 ; Urteil vom 16. August 1990, SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) und des sog Rumpfarbeitsverhältnisses (dazu stellvertretend: BSG…, Urteil vom 17. November 1992, aaO ;… Urteil vom 10. November 1998, SozR 3-2600 § 56 Nr. 13) abgestellt werden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 1114/16
Vorlage an Europäischen Gerichtshof
Der Regelung in § 56 Abs. 3 S 2 und 3 SGB VI werden nach der Rechtsprechung des BSG - über den Wortlaut hinaus - zum einen die Entsendung nach Beamten- oder Kirchenrecht durch Bewilligung von Sonderurlaub gleichgesetzt (sog. Quasi-Entsendung, vgl BSG, Urteil vom 16.8.1990, Az 4 RA 4/90 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6). - LSG Hessen, 14.07.2015 - L 2 R 236/14
Zur Vormerkung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen …
v. 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6; außerdem BSG, Urtl. - LSG Hessen, 21.02.2003 - L 15/13 RA 934/01
Anerkennung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dieser Sachverhalt einer Quasi-Entsendung so nahe an dem in § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG geregelten Tatbestand liegt, dass eine Anwendung der Vorschrift auf ihn geboten ist (vgl. zu allem: BSG…, Urteil vom 12. Juli 1990, Az. 4 RA 49/89 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1; Urteil vom 16. August 1990, Az. 4 RA 4/90 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6; Urteil vom 27. September 1990, Az. 4 RA 30/90). - LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 R 4921/11 b) Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung zu Kindererziehungszeiten bei Auslandserziehung (…vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) abschließend zwei weitere Fallgruppen anerkannt, auf welche die Gleichstellung einer Erziehung im Ausland mit einer Inlandserziehung nach § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI gleichfalls anzuwenden ist, nämlich im öffentlich-rechtlichem Bereich die "Quasi-Entsendung" und im privatrechtlichen Bereich das "Rumpfarbeitsverhältnis" (…vgl BSGE 71, 227, 233 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 17 ff).
Eine beamtenrechtliche Quasi-Entsendung setzt danach (…vgl SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1 S 5 f; SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6 S 16 f) voraus, dass es sich um eine Entsendung nach (oder entsprechend den) beamtenrechtlichen Vorschriften unter Bewilligung von Sonderurlaub (im Interesse des Dienstherrn) handelt, bei der das Besoldungsdienstalter nicht verändert und die Zeit der Entsendung als ruhegehaltsfähig zu Grunde gelegt wird.
- BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91
Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung …
Auf die Erfüllung eines Ausstrahlungstatbestandes kann auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden, wie dies der 4. Senat des BSG in mehreren Fällen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten entschieden hat (Urteile vom 12. Juli 1990 - SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1, vom 16. August 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6 und vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89, nicht veröffentlicht). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2024 - L 22 R 378/18
Vormerkungsbescheid nach § 149 Abs 5 SGB 6 in der gesetzlichen Rentenversicherung …
Soweit nach der Rechtsprechung des BSG die Anwendung des § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auch bei Fehlen von Pflichtbeitragszeiten eröffnet werde (Verweis auf BSG, Urteil vom 16.08.1990, 4 RA 4/90 und Urteil vom 17.11.1992, 5 RA 15/91), sei eine Anerkennung beim Kläger ebenso zu verneinen. - BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93
Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung - …
Ebensowenig sind die von der Klägerin ins Feld geführten Entscheidungen des 4. Senates zur sogenannten "Quasi-Entsendung" (vgl. etwa BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) einschlägig. - LSG Hessen, 18.08.1992 - L 2 An 683/90
Kindererziehungszeit - Auslandserziehung - Ausstrahlung - Entsendung - …
- SG Marburg, 15.05.2001 - S 2 RA 420/00
- BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
Vormerkung einer Kindererziehungszeit im Ausland - Rentenrechtliche …
- BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 62/88
- BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
- BSG, 27.09.1990 - 4 RA 64/89
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