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| BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG
Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
Diese Gleichstellung mit anderen - im Inland erziehenden - Ehegatten ist verfassungsrechtlich geboten; denn unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) soll es dem erziehenden Ehegatten nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt, um mit dem im Ausland in einer an sich nach deutschen Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtigen Beschäftigung stehenden Elternteil und dem Kind als Familie zusammenzuleben (so bereits Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - = BSGE 63, 282, 292). - BSG, 12.07.1990 - 4 RA 49/89
Anwendung des § 2a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AVG bei im Ausland zurückgelegten Zeiten der …
Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89). - BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90
Kindererziehungszeiten im Ausland
Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89). - BSG, 27.09.1990 - 4 RA 30/90
Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89).
- BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im …
Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (…4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90;… BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2). - LSG Hessen, 18.08.1992 - L 2 An 683/90
Kindererziehungszeit - Auslandserziehung - Ausstrahlung - Entsendung - …
Rn. 20 Auch über eine ausdehnende Auslegung des § 2 a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG (vgl. dazu die Entscheidungen des BSG vom 12. Juli 1990, Az.: 4 RA 49/89, vom 16. August 1990, Az.: 4 RA 4/90, vom 27. September 1990, Az.: 4 RA 64/89 und 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990, Az.: 4 RA 47/90 und vom 28. Februar 1991, Az.: 4/1 RA 53/89) kann das Begehren der Klägerin keinen Erfolg haben. - BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
Vormerkung einer Kindererziehungszeit im Ausland - Rentenrechtliche …
Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis (Dienstverhältnis) während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89). - LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17 Ein erziehender Ehe- oder Lebenspartner ist mit der im Inland erziehenden oder selbst im Ausland einer Beschäftigung nachgehenden Erziehungsperson gleichgestellt, um dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zu genügen (BSG 12.07.1988 - 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282; BSG 30.10.1990 - 4 RA 47/90 - juris).
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