Rechtsprechung
| BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung - Einreden eines Trägers der Sozialhilfe der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89
Verjährung von Erstattungsansprüchen
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Das BSG hat nämlich zwischenzeitlich auch für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch entschieden, daß dieser ebenfalls einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegt (vgl BSGE 69, 158 ff = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1).Dies ergibt sich im wesentlichen bereits aus § 45 SGB I, der auch auf die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 1976 fällig gewordenen und noch nicht verjährten Forderungen Anwendung findet bzw gefunden hat (Art II § 17 SGB I, BGBl I S 3015); ferner ist dies auch Art II § 21 SGB X, aaO, zu entnehmen; danach sind bereits begonnene Verfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen (…vgl hierzu BSGE 56, 69 ff = SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1; BSGE 69, 158 ff, aaO).
Für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebend ist der Zeitpunkt der rechtsirrtümlichen "Leistung" und nicht etwa die Kenntnis des Leistungsträgers von der (Rück-)Erstattungsmöglichkeit (…vgl hierzu BSGE 62, 10 ff = SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSGE 69, 158 ff aaO).
- BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86
Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede - …
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebend ist der Zeitpunkt der rechtsirrtümlichen "Leistung" und nicht etwa die Kenntnis des Leistungsträgers von der (Rück-)Erstattungsmöglichkeit (vgl hierzu BSGE 62, 10 ff = SozR 2200 § 1254 Nr. 7;… BSGE 69, 158 ff aaO).Insbesondere der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann der Berufung auf die Verjährungseinrede entgegenstehen (vgl hierzu BSGE 62, 10 ff, aaO;… BSGE 34, 124 ff, aaO).
Hiervon könnte beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn sich der Beklagte zu seinem früheren Verhalten gegenüber der Klägerin in Widerspruch gesetzt, insbesondere wenn er die Klägerin von der rechtzeitigen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs abgehalten hätte (vgl hierzu BSGE 62, 10 ff, aaO).
- BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70
Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht - …
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Es liegt gerade bei Ausgleichsansprüchen zwischen zwei Leistungsträgern - auch - im Interesse des Rechtsfriedens und der Überschaubarkeit der öffentlichen Haushalte, wenn die Ansprüche innerhalb angemessener Frist abgewickelt werden (vgl hierzu BSGE 34, 124, 131 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; entsprechend BVerwGE 28, 332, 339; Hauck/Haines, SGB X, K § 113 RdNr 10).Insbesondere der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann der Berufung auf die Verjährungseinrede entgegenstehen (…vgl hierzu BSGE 62, 10 ff, aaO; BSGE 34, 124 ff, aaO).
- BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82
Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des …
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Dies ergibt sich im wesentlichen bereits aus § 45 SGB I, der auch auf die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 1976 fällig gewordenen und noch nicht verjährten Forderungen Anwendung findet bzw gefunden hat (Art II § 17 SGB I, BGBl I S 3015); ferner ist dies auch Art II § 21 SGB X, aaO, zu entnehmen; danach sind bereits begonnene Verfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen (vgl hierzu BSGE 56, 69 ff = SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1;… BSGE 69, 158 ff, aaO). - BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82
Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger …
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Für den zutreffend von der Klägerin mit der Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG, vgl BSG SozR 1300 § 102 Nr. 1) geltend gemachten Rückforderungsanspruch ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. - BVerwG, 14.12.1967 - VIII B 146.67
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Es liegt gerade bei Ausgleichsansprüchen zwischen zwei Leistungsträgern - auch - im Interesse des Rechtsfriedens und der Überschaubarkeit der öffentlichen Haushalte, wenn die Ansprüche innerhalb angemessener Frist abgewickelt werden (…vgl hierzu BSGE 34, 124, 131 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; entsprechend BVerwGE 28, 332, 339; Hauck/Haines, SGB X, K § 113 RdNr 10). - BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75
Beitragszuschuß - Entstehung des Anspruchs - Rentenfeststellungsbescheid - Beginn …
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Bei Dauerleistungen läuft mithin die Verjährungsfrist ab Erbringung der monatlich wiederkehrenden Einzelleistung; ist zu Unrecht "geleistet" worden, so entsteht zu diesem Zeitpunkt der Rückerstattungsanspruch; damit beginnt zugleich die vierjährige Verjährungsfrist (vgl hierzu BSGE 42, 219, 222 = SozR 2200 § 29 Nr. 6). - BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Zwar steht es im - pflichtgemäßen - Ermessen des Leistungsträgers, ob er die Einrede der Verjährung erhebt (vgl hierzu BT-Drucks 9/95 S 27; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89;… BSGE 42, aaO, S 222).
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 KR 2817/15
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht …
Unzulässige Rechtsausübung liegt vor, wenn sich der die Einrede geltend machende Leistungsträger zu seinem früheren Verhalten gegenüber dem (Rück-)Erstattungsberechtigten in Widerspruch setzt, insbesondere, wenn er diesen von der rechtzeitigen Geltendmachung des (Rück-)Erstattungsanspruchs abgehalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.1993, - 4 RA 6/92 - Senatsurteil vom 28.09.2011, - L 5 KR 2152/10 -, in juris Rdnr. 66 vgl. zur Verwirkung zuletzt auch BSG, Urteil vom 23.05.2017 - B 1 KR 27/16 R -, in juris). - BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R
Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von …
Ebenso ist der 4. Senat des BSG (Urteil vom 30. September 1993, 4 RA 6/92) davon ausgegangen, dass der vierjährigen Verjährungsfrist sämtliche im Sozialrecht wurzelnden (Rück-)Erstattungsansprüche unterliegen, und zwar auch solche, die vor Inkrafttreten des § 113 SGB X entstanden sind.Insbesondere der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann der Verjährungseinrede entgegenstehen, und zwar dann, wenn sich der Verpflichtete in Widerspruch zu einem früheren Verhalten gesetzt hat, zB wenn die Beklagte die Klägerin von der rechtzeitigen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs abgehalten hätte (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 30. September 1993, 4 RA 6/92).
- BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96
Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht - …
Der vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen sämtliche im Sozialrecht wurzelnden Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern (BSG Urteil vom 30. September 1993 - 4 RA 6/92 - HV-INFO 1993, 2724), also auch Ansprüche aus Art. 63 Abs. 1 GRG.Gerade die Tatsache, daß das Gesetz Erstattungsansprüche in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, als verjährt vorschreibt, ohne daß dabei die Kenntnis des erstattungspflichtigen Leistungsträgers erwähnt wird, verdeutlicht, daß das Gesetz der Kenntnis des Erstattungsanspruchs keine rechtswirksame Bedeutung beimißt (BSG Urteil vom 30. September 1994 - 4 RA 6/92 - HV-INFO 1993, 2724;… BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 4 zur Ausschlußfrist des § 111 SGB X).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4625/99
Maßstab für die Ermittlung des nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG …
Rn. 92 vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30. September 1993 - 4 RA 6/92 - FEVS 44, 348 (350 f). - LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 234/15 Wenn, wie hier, keine Sozialleistungsansprüche, sondern Vergütungsansprüche von Leistungserbringern im Streit stehen, ist es - im Interesse des Rechtsfriedens und der Überschaubarkeit öffentlicher Haushalte -sachgerecht, für den Eintritt der Verjährung grundsätzlich nur an den Zeitablauf anzuknüpfen (BSG, Urteil vom 30.09.1993 - 4 RA 6/92 - juris Rn. 22;… Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R - juris Rn. 34 f.).
In Betracht kommt dies insbesondere bei einem widersprüchlichen Verhalten des Leistungsträgers (BSG, Urteil vom 30.09.1993 - 4 RA 6/92 - juris Rn. 23;… Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R - juris Rn. 35).
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10 Unzulässige Rechtsausübung liegt vor, wenn sich der die Einrede geltend machende Leistungsträger zu seinem früheren Verhalten gegenüber dem Erstattungsberechtigten in Widerspruch setzt, insbesondere, wenn er diesen von der rechtzeitigen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs abgehalten hat (vgl. BSG, Urt. v. 30.9.1993, - 4 RA 6/92 -).
- VG München, 04.11.2020 - M 18 K 20.968
Kostenerstattung für Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings
Bis zum Ablauf dieses bzw. - wegen des gesetzlichen Feiertags Fonleichnam am 15. Juni 2017 - gemäß § 26 Abs. 3 SGB X des nächsten Tages (vgl. VG München, U.v. 16.1.2019 - M 18 K 17.2745 - UA Seite 10; U.v. 16.1.2019 - M 18 K 17.2871 - UA Seite 12) hätte der Erhebung der Einrede der Verjährung daher der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegengestanden (vgl. BSG, U.v. 30.9.1993 - 4 RA 6/92 - juris Rn. 23 m.w.N.;… Weber in: BeckOK Sozialrecht, Stand 1.6.2020, SGB X, § 113 Rn. 20). - LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 2371/11
Gesetzliche Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht …
Rn. 34 Die Einrede der Verjährung hat die Beklagte weder geltend gemacht, noch ist ein Zeitraum von vier Jahren verstrichen, der nach st. Rspr. des BSG im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern maßgeblich ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.9.1993 - 4 RA 6/92 = FEVS 44, 348). - VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 218/06
Einrede; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung
Von einer unzulässigen Rechtsausübung kann beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn sich der die Einrede geltend machende zu seinem früheren Verhalten gegenüber dem Erstattungsberechtigten in Widerspruch setzt, insbesondere wenn er denjenigen (dadurch) von der rechtzeitigen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs abgehalten hat (vgl. für alles Vorstehende Bundessozialgericht, Urt. v. 30.09.1993, 4 RA 6/92, FEVS 44, 348 ff.).Zum anderen hat der von der Beklagten nachträglich als falsch erkannte Hinweis darauf, dass der Kostenerstattungsanspruch wegen des fehlenden Kostenanerkenntnisses nicht verjähren könne, nicht dazu geführt, dass die Klägerin dadurch von der rechtzeitigen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs abgehalten worden wäre (vgl. BSG, Urt. v. 30.09.1993, a. a. O.).
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 SO 2960/12
Gesetzliche Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht …
Rn. 46 Die Einrede der Verjährung hat der Beklagte weder geltend gemacht, noch ist ein Zeitraum von vier Jahren verstrichen, der nach st. Rspr. des BSG im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern maßgeblich ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30. September 1993 - 4 RA 6/92 = FEVS 44, 348). - SG Dresden, 22.05.2013 - S 18 KR 577/10
Mangelnde Einstufbarkeit der Kostenerstattung nach § 264 Abs. 7 SGB V für die von …
- SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 388/04
Berechtigung zur Erhebung einer Verjährungseinrede i.R.e. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 263/05
Erstattungen von Aufwendungen nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 9 KR 104/03
Rentenversicherung - Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge durch nicht …
- SG Dresden, 19.06.2008 - S 35 AL 1160/02
Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 103 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB …
- VG Gelsenkirchen, 13.12.2002 - 19 K 7084/00
Einrede, Verjährung, Erstattung, Sozialhilfe, Anerkenntnis
- VG Saarlouis, 29.08.2005 - 3 K 70/05
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