Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber; einstweilige Anordnung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung; Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand; Ausbildung, Fortbildung, Laufbahn, Prüfung, Beurteilung, Dienstzeugnis, Personalakte; Abordnung, Versetzung, Umsetzung, sonstige Funktionsänderung: Anordnungsgrund; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Umsetzungsbewerbers auf fehlerfreie Ermessensausübung durch den Dienstherrn; Festlegung des Dienstherrn gegenüber Beförderungsbewerbern, Versetzungsbewerbern und Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.07.2007 - 11 K 2613/06
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 550
- DÖV 2008, 612 (Ls.)
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (22)
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Danach legt sich der Dienstherr nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder auch Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 ; Senatsbeschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - [Fall der Versetzung] und vom 12.02.1997 - 4 S 3464/95 -, VBlBW 1997, 339 [Fall der Umsetzung]).Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.).
Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; entsprechend auch Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).
Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerberanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000,-- EUR beträgt, und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren nicht zu halbieren (vgl. etwa Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 ) hat der Senat aber mit Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 - (ESVGH 56, 121) entschieden, dass ein Anordnungsgrund bereits dann gegeben ist, wenn die vorläufige Übertragung eines Dienstpostens an einen Bewerber für diesen im Falle seiner zukünftigen Bewährung auf diesem Dienstposten einen daraus herrührenden faktischen Leistungsvorsprung bewirken kann.Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.).
3 ff., und vom 13.12.2005 - 3 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).
Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Beamten- oder Richterstelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, und vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59 = NVwZ-RR 2005, 585 und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 ; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris RdNrn.
Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; entsprechend auch Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01
Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 ; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris RdNrn.Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05
Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Beamten- oder Richterstelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, und vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59 = NVwZ-RR 2005, 585 und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Der Dienstherr legt sich nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237).Danach legt sich der Dienstherr nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder auch Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 ; Senatsbeschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - [Fall der Versetzung] und vom 12.02.1997 - 4 S 3464/95 -, VBlBW 1997, 339 [Fall der Umsetzung]).
- BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Vielmehr ist die Schilderung des Antragstellers schon dann der rechtlichen Prüfung zu Grunde zu legen, wenn hierfür eine glaubhaft gemachte überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 01.04.1998 - 11 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1070). - OVG Hamburg, 16.10.1991 - Bs I 64/91
Auswahlentscheidung; Beförderung; Konkurrentenklage; Beamtenrecht; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Der Dienstherr ist bei der Feststellung der Eignung zwar nicht nur auf den Inhalt dienstlicher Beurteilungen angewiesen, sondern kann für den gebotenen Eignungs- und Leistungsvergleich auch weitere Hilfsmittel heranziehen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.10.1991 - BS I 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 669). - BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit durch die Ernennung eines Mitbewerbers erledigt, weil mit der Ernennung und der Einweisung des Mitbewerbers in eine besetzbare Planstelle diese dem Dienstherrn nicht mehr zur Verfügung stehe und auch der Dienstposten wegen des dem Ernannten zustehenden Anspruchs auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret-funktionelles Amt nicht mehr frei sei (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21.11.1996 - 2 A 3.96 -, Juris; Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370), ist auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar. - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00
Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des …
- BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87
Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 4 S 1830/05
Kein Anordnungsanspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums eines Gerichts bei …
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07
Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener …
- BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96
Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits …
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93
Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche …
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 4 S 3464/96
Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung unter Berücksichtigung der Grundsätze …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95
Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17
(Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein …
Besetzt der Dienstherr den Dienstposten ämtergleich, schließt der Senat nunmehr aus, dass eine Selbstbindung des Dienstherrn an die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG ämtergleichen Mitbewerbern weitergehende subjektive Rechte vermittelt (Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris m.w.N.).Rn. 34 Jedenfalls schließt der Senat es nunmehr im Falle einer ausschließlich ämtergleichen Dienstpostenvergabe aus, dass eine - ggf. auch ausdrücklich erklärte - Selbstbindung des Dienstherrn an die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG Bewerbern weitergehende subjektive Rechte vermittelt (insoweit Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris).
Gründe, wegen denen die Kürzung hier nicht angemessen erscheinen könnte, sind nicht ersichtlich (auch insoweit Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16
Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle
Dies ist dann der Fall, wenn eine Koppelung der Vergabe des Dienstpostens mit der des Statusamtes vorgenommen wird, bei der die Auswahl für den Dienstposten die für das Statusamt vorwegnimmt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, Juris; Senatsbeschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris) oder wenn der Dienstposten die Erfüllung von Voraussetzungen ermöglicht, die für die nachfolgende Vergabe des Statusamts zwingend sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, und Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, jeweils Juris). - VG Bayreuth, 24.08.2026 - B 5 E 26.605
Erfordernis der Vergleichbarmachung von dienstlichen Beurteilungen aus …
Weitergehende Anforderungen sind angesichts des Gebots effektiven Rechtsschutzes nicht zu stellen (vgl. BVerfG, B.v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/05 - NVwZ 2003, 200/201; VGH BW, B.v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07; BayVGH, B.v. 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 - juris).
- VG Bayreuth, 24.08.2026 - B 5 E 26.618
Fehlerhafte Auswahlentscheidung mangels Vergleichs von - (soweit wie möglich) …
Weitergehende Anforderungen sind angesichts des Gebots effektiven Rechtsschutzes nicht zu stellen (vgl. BVerfG, B.v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/05 - NVwZ 2003, 200/201; VGH BW, B.v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07; BayVGH, B.v. 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 - juris). - VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660
Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem …
Der VGH Baden Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 4 S 2020/07 seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass ein Anordnungsgrund im Rahmen einer Umsetzungs- und Versetzungskonkurrenz bereits dann gegeben sei, wenn die vorläufige Übertragung eines Dienstpostens an den Bewerber für diesen im Fall seiner zukünftigen Bewährung auf dem Dienstposten einen daraus herrührenden faktischen Leistungsvorsprung bewirken könne.Rn. 112 In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, Beschlüsse vom 19.2.2009 - 3 CE 08.3027, vom 4.2.2009 - 3 CE 08.2852, vom 17.6.2008 - 3 CE 08.884 und vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680, DÖD 2007, 108; VGH BW, Beschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07, NVwZ-RR 2008, 550) ist geklärt, dass ein Anordnungsgrund auch dann zu bejahen ist, wenn dem Konkurrenten die Wahrnehmung der Aufgaben des streitbefangenen Dienstpostens bereits vor einer bestandskräftigen Auswahlentscheidung ermöglicht wird und er hierdurch einen Bewährungsvorsprung vor seinen Mitbewerbern erlangen kann.
- VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884
Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne …
Die demnach grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im dargelegten Sinn ist, dass es sich aus der Sicht eines potentiellen Bewerbers (wobei es sich insofern nur um einen Beförderungsbewerber handeln kann) um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, Beschluss vom 16.10.2007, Az. 4 S 2020/07, zitiert nach Juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll (vgl. zu dieser Gestaltung § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 BayLbV bzw. §§ 11, 12 Abs. 2 S. 1 BLV). - VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491
Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)
Rn. 30 Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs ist, dass es sich aus der Sicht des potentiellen Bewerbers um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, B.v. 16.10.2007, Az.: 4 S 2020/07 - juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll. - VG Karlsruhe, 10.09.2012 - 6 K 1722/12
Konkurrentenklage unter Berücksichtigung des Vergleichs dienstlicher …
Rn. 15 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist notwendig, um die zu besetzende Stelle bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "freizuhalten", da die geplante Besetzung des Schulleiterpostens mit dem ausgewählten Beigeladenen das Stellenbesetzungsverfahren abschließen würde und dieses auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen wäre (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 A 3/96 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).Denn auch bei der Übertragung eines Dienstpostens auf Probe kann der ausgewählte Bewerber einen zumindest faktischen Bewährungsvorsprung erzielen, der bei Wiederholung der Auswahlentscheidung eine ausschlaggebende Bedeutung haben könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).
- VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens
Grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs ist, dass es sich aus der Sicht des potentiellen Bewerbers um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, Beschluss vom 16.10.2007, Az. 4 S 2020/07, zitiert nach juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll. - OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
Umsetzung eines Studienrats auf eine Leitungsstelle
Mit der Übertragung des Dienstpostens eines "Abteilungsleiters Technisches Gymnasium" ist für den Beigeladenen weder eine Beförderung und damit eine Ernennung in ein statusrechtliches Amt verbunden, noch stellt sich der Dienstposten in seinem Fall als Beförderungs- oder Bewährungsdienstposten mit der Folge dar, dass er darauf später als ausgewählter (unterwertiger) Bewerber ohne ein weiteres Auswahlverfahren befördert werden könnte (vgl. dazu VGH München, Beschl v. 17.6.2008, NVwZ-RR 2004, 344; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.10.2007, 4 S 2020/07, juris). - VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
- VG Karlsruhe, 19.12.2011 - 6 K 1997/11
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 6 B 1369/12
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Beschränkung des Bewerberkreises bei Personalauswahlentscheidungen in der …
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Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im beamtenrechtlichen …
- VG Würzburg, 17.10.2014 - W 1 E 14.707
Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; konstitutives …
- VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007
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- VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252
Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz; …
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Beförderung, Dienstposten, Auswahl, Bestenauslese, Auswahlgespräch
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Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Prüfschema (nach …
- VG Hamburg, 26.03.2008 - 8 E 7/08
Gleiche Beurteilungszeiträume bei Anlassbeurteilungen
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