Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 4 S 2070/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum Streitwert im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - hier: Auffangstreitwert
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 32; GKG § 52 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 5
Streitwertfestsetzung eines Verfahrens im Falle einer Konkurrentenstreitigkeit bezüglich eines Beförderungsdienstpostens beim Zollfahndungsamt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertfestsetzung eines Verfahrens im Falle einer Konkurrentenstreitigkeit bezüglich eines Beförderungsdienstpostens beim Zollfahndungsamt
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.08.2010 - 9 K 939/09
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 4 S 2070/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 942
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 1 S 2086/91
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertbeschwerde auf Erhöhung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 4 S 2070/10
Sein Beschwerdebegehren kann im Allgemeinen schutzwürdig nur auf eine Herabsetzung des Streitwertes gerichtet sein, um die ihm auferlegte Kostenlast zu mindern, nicht jedoch darauf, den Prozessgegner mit höheren Kosten zu belasten (dazu Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.01.2004 - 1 E 179/93 -, SächsVBl 2004, 89; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.09.1991 - 1 S 2086/91 -, NVwZ-RR 1992, 110, und Senatsbeschluss vom 15.03.2006 - 4 S 613/06 -). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 2551/01
Beschwerde zwecks Streitwerterhöhung unzulässig; Milchreferenzmengenzuteilung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 4 S 2070/10
Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung könnte der Kläger allenfalls dann beschwert sein, wenn er mit seinen Bevollmächtigten eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart hätte (§ 4 RVG; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 C 96.256 - , NVwZ-RR 1997, 195). - VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 C 96.526
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 4 S 2070/10
Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung könnte der Kläger allenfalls dann beschwert sein, wenn er mit seinen Bevollmächtigten eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart hätte (§ 4 RVG; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 C 96.256 - , NVwZ-RR 1997, 195). - VGH Bayern, 21.07.1999 - 3 C 98.3288
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 4 S 2070/10
Weder stellt dieser Dienstposten ein anderes abstrakt-funktionelles oder statusrechtliches Amt dar, noch ist seine Klage - ausweislich der Klageschrift vom 13.03.2009 - unmittelbar auf die Übertragung (Verleihung) dieses Dienstpostens gerichtet (dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.07.1999 - 3 C 98.3288 -, NVwZ-RR 2000, 332).
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 4 S 439/13
Vielzahl von Konkurrenten um Beförderungsstelle; Streitwertbemessung im …
Denn unter einem "Einzelrichter", wie ihn § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ausdrücklich verlangt, ist im Anwendungsbereich der Verwaltungsgerichtsordnung dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift entsprechend allein ein Einzelrichter im Sinne des § 6 VwGO zu verstehen (Senatsbeschluss vom 17.09.2010 - 4 S 2070/10 -, NVwZ-RR 2010, 942 m.w.N.).Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung könnte der Antragsteller allenfalls dann beschwert sein, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart hätte (§ 3a RVG; vgl. dazu Senatsbeschluss vom 17.09.2010, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, Juris m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2019 - 3 L 36.19
Streitwert für einen Rechtsstreit wegen Ausschlusses vom Unterricht
Im Hinblick auf die Garantie des gesetzlichen Richters ist für eine erweiternde Auslegung oder entsprechende Anwendung unter Effektivitätsgesichtspunkten grundsätzlich kein Raum (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. September 2010 - 4 S 2070/10 - juris Rn. 1; OVG NW…, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 13 E 326/16 - juris Rn. 1; OVG LSA…, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 O 17/07 - juris Rn. 1; HessVGH…, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 11 TE 3706/04 - juris Rn. 2; OVG Berlin…, Beschluss vom 14. September 2004 - OVG 4 L 22.04 - juris Rn. 1;… a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 18. Januar 2016 - OVG 10 L 35.15 - juris Rn. 6 …und vom 20. Oktober 2011 - OVG 6 L 69.11 - juris Rn. 9; VGH BW…, Beschluss vom 11. April 2014 - 1 S 400/14 - juris Rn. 1 ff.;… OVG NW, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 18 E 594/17 - juris Rn. 1 …und vom 23. Oktober 2018 - 13 E 737/18 - juris Rn. 1 f.; NdsOVG…, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 13 OA 40/18 - juris Rn. 2;… s.a. Laube, in: BeckOK Kostenrecht, Rn. 144 zu § 68 GKG m.w.N.),.Rn. 5 Die Beschwerde ist bereits unzulässig, weil die Kläger, in deren Namen die Beschwerde ausdrücklich erhoben worden ist, durch die aus ihrer Sicht zu niedrige Wertfestsetzung nicht beschwert sind (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. September 2010 - 4 S 2070/10 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2017 - 6 K 74.17
Festsetzung des Gegenstandswertes bei einer asylrechtlichen Untätigkeitsklage
Rn. 1 Die gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zulässige Beschwerde, über die nach § 33 Abs. 8 der Senat entscheidet, da die angefochtene Entscheidung nicht von einem Einzelrichter im Sinne des § 6 VwGO erlassen wurde (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 17. September 2010 - 4 S 2070/10 - juris Rn. 1), ist unbegründet.
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2011 - 4 S 383/11
Unzulässigkeit einer Beschwerde bei Besetzung der von der einstweiligen Anordnung …
§ 52 Abs. 5 Satz 2 GKG ist entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers nicht anzuwenden, da der Gegenstand des Rechtsstreits nicht auf die Verleihung eines anderen statusrechtlichen oder abstrakt-funktionellen Amts mit höherem Endgrundgehalt gerichtet ist, sondern (nur) auf vorläufige Verhinderung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle(n) mit (einem) ausgewählten Konkurrenten zur Sicherung des Rechts des Antragstellers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über seine Bewerbung (vgl. Senatsbeschluss vom 17.09.2010 - 4 S 2070/10 -, NVwZ-RR 2010, 942). - VG Karlsruhe, 08.03.2024 - 2 K 4028/22
Streitwert eines Bauvorbescheides für die Änderung eines Klinikbaus im Verhältnis …
Zwar ist die materielle Beschwer bzw. das Rechtsschutzinteresse eines - nicht unterliegenden - Beteiligten eines Rechtsstreits durch eine in seinen Augen übersetzte Wertfestsetzung grundsätzlich problematisch und dürfte lediglich dann anzunehmen sein, wenn dieser eine Honorarvereinbarung vorlegt, aus der die gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten bestehende Pflicht zur Leistung einer höheren als der gesetzlich geregelten Anwaltsvergütung hervorgeht (in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2010 - 4 S 2070/10 -, NVwZ-RR 2010, 942 = juris Rn., 4 m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 20.03.2014 - 21 C 14.144 -, juris Rn. 4;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris Rn. 2 f.;… differenzierend VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.05.2011 - 9 S 1167/11 -, NVwZ-RR 2011, 918 = juris Rn. 6 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2012 - 4 O 144/12
Abänderung einer Streitwertfestsetzung in der Rechtsmittelinstanz bei …
Die Regelung betrifft allein die Fälle, in denen ein Rechtspfleger oder ein originärer Einzelrichter i.S.d. § 6 VwGO tätig wurde, nicht aber die Fälle, in denen - wie hier - die Berichterstatterin gem. 87a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO im vorbereitenden Verfahren an Stelle der Kammer entschieden hat (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 10. Mai 2012 - 2 OA 187/12 -, zit. nach JURIS m.w.N. auch zur Gegenmeinung; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17. September 2010 - 4 S 2070/10 -, zit. nach JURIS; offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2006 - 10 KSt 5/05 -, NVwZ 2006, 479). - VG Berlin, 15.10.2018 - 28 K 602.17
Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes
Die offenbar gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 17. September 2010 - 4 S 2070/10 - juris), auf die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 26. Oktober 2017 (OVG 6 K 74.17, juris) Bezug nimmt, überzeugt dagegen nicht.
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