Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gerichtliche Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier: einer Ministerialdirektorin) in den einstweiligen Ruhestand
- Justiz Baden-Württemberg
§ 30 Abs 1 BeamtStG
Gerichtliche Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier: einer Ministerialdirektorin) in den einstweiligen Ruhestand - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtStG § 30 Abs. 1; LBG § 42 Abs. 1 Nr. 2
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Ministerialdirektor; Politischer Beamter - rechtsportal.de
Gerichtliche Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier: einer Ministerialdirektorin) in den einstweiligen Ruhestand; Ruhestandsversetzung wegen des sachlichen Grundes des Vertrauensverlustes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Versetzung der Ministerialdirektorin des Kultusministeriums in den einstweiligen Ruhestand rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versetzung der Ministerialdirektorin des Kultusministeriums in den einstweiligen Ruhestand rechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier: einer Ministerialdirektorin) in den einstweiligen Ruhestand; Ruhestandsversetzung wegen des sachlichen Grundes des Vertrauensverlustes
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.12.2015 - 7 K 22/14
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 630
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
Die Unvereinbarkeit der im angefochtenen Urteil und in der Entscheidung des höheren Gerichts dargelegten Rechtssätze muss aufgezeigt werden, d.h. es muss ausgeführt werden, worin nach Auffassung des Antragstellers die Abweichung liegen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, a.a.O.).
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Dieses Vertrauen ist nicht - wie die Revision meint - nur durch eine Abweichung in politischen Ansichten gestört, sondern kann schon dann beeinträchtigt sein, wenn die Regierung Zweifel daran hegt, dass die fachliche oder die persönliche Eignung des Beamten, seine Amtstätigkeit oder auch nur sein außerdienstliches Verhalten den höchstmöglichen Grad einer zielstrebigen, wirkungsvollen Zusammenarbeit im Sinne der von ihr verfolgten Politik gewährleistet (ähnlich BVerfGE 8, 332 mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich die Möglichkeit der Versetzung in den Wartestand hergebrachtermaßen nicht auf Fälle der Abweichung in politischen Ansichten beschränkt).Nach einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) bedarf deshalb die Versetzung 'politischer Beamter' in den einstweiligen Ruhestand keiner Angabe von Gründen (vgl. BVerfGE 7, 155 , BVerfGE 8, 332 ).
- BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61
Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat des Weiteren von den richtigen Maßstäben ausgehend, die das Bundesverwaltungsgericht seit 1964 überzeugend entwickelt hat (vgl. insbes. Entscheidungen vom 29.10.1964 - II C 182.61 - u. 27.01.1977 - II C 70.73 - u. 17.09.1981 - 2 C 12.80 - u. 26.05.1992 - 2 B 13.92 - u. 13.09.2001 - 2 C 39.00 - alle Juris), schlüssig argumentierend und zutreffend in der Sache entschieden, dass die Versetzung der Klägerin in den einstweiligen Ruhestand formell und materiell rechtmäßig, insbesondere ermessensfehlerfrei und nicht etwa willkürlich erfolgte und von ihr deshalb nicht mit Erfolg angegriffen werden kann.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Leiturteil vom 29.04.1964 (II C 182.61; E 19, 332-338) zur Entlassung von politischen Beamten u.a. ausgeführt: "Der Zweck der in § 36 Abs. 1 BBG enthaltenen Ermessensermächtigung ist es, der Regierung die Möglichkeit zu geben, die Amtsführung der in der Vorschrift bezeichneten Beamten in bestmöglicher fortdauernder Übereinstimmung mit ihrer Politik zu halten und zu diesem Zwecke die betreffenden Amtsstellen jederzeit umzubesetzen.
- BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73
Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat des Weiteren von den richtigen Maßstäben ausgehend, die das Bundesverwaltungsgericht seit 1964 überzeugend entwickelt hat (vgl. insbes. Entscheidungen vom 29.10.1964 - II C 182.61 - u. 27.01.1977 - II C 70.73 - u. 17.09.1981 - 2 C 12.80 - u. 26.05.1992 - 2 B 13.92 - u. 13.09.2001 - 2 C 39.00 - alle Juris), schlüssig argumentierend und zutreffend in der Sache entschieden, dass die Versetzung der Klägerin in den einstweiligen Ruhestand formell und materiell rechtmäßig, insbesondere ermessensfehlerfrei und nicht etwa willkürlich erfolgte und von ihr deshalb nicht mit Erfolg angegriffen werden kann.Soweit die Klägerin dem Verwaltungsgericht vorhält, es sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.1977 (II C 70.73; E 52, 33-42) abgewichen, trifft dies nicht zu.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1991 - 1 A 1619/90
Admiral; Versetzung; Einstweiliger Ruhestand; Anhörung ; Begründung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Denn es liegt in der Natur von Imponderabilien, d.h. unwägbaren Gegebenheiten, dass diese auch völlig ohne eigenes Zutun bzw. eigenes Vertretenmüssen entstehen können (ebenso OVG NRW, Urteil vom 01.10.1991 - 1 A 1619/90 -, Juris Rn. 11). - BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGE 98, 365 ; 110, 412 ; 124, 199 ) sind hierdurch jedoch nicht Differenzierungen verwehrt, solche bedürfen allerdings stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGE 98, 365 ; 110, 412 ; 124, 199 ) sind hierdurch jedoch nicht Differenzierungen verwehrt, solche bedürfen allerdings stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind. - BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16
Nach einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) bedarf deshalb die Versetzung 'politischer Beamter' in den einstweiligen Ruhestand keiner Angabe von Gründen (vgl. BVerfGE 7, 155 , BVerfGE 8, 332 ). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00
Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des …
- BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02
Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
- BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
Soldat in einem Generalsrang, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, …
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98
Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand
- VG Stuttgart, 11.12.2015 - 7 K 22/14
Klage einer Ministerialdirektorin a.D. gegen ihre Versetzung in den einstweiligen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 6 A 739/18
Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig
Rn. 251 vgl. zu § 36 Abs. 1 BBG i. d. F. vom 18. September 1957 bzw. 17. Juli 1971: BVerwG, Urteile vom 17. September 1981 - 2 C 12.80 -, RiA 1982, 170 = juris Rn. 16, und vom 29. Oktober 1964- II C 182.61 -, BVerwGE 19, 332 = juris Rn. 36; OVG NRW, Urteile vom 12. November 2003 - 6 A 404/02 -, NWVBl. 2004, 145 = juris Rn. 113, und vom 6. Mai 1998 - 12 A 7633/95 -, juris Rn. 22; VGH BW, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, NVwZ-RR 2016, 630 = juris Rn. 13; zu § 50 Abs. 1 SG: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 2 BvR1107/92 -, juris Rn. 3, und OVG NRW, Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 107/07 -, NZWehrr 2009, 214 = juris Rn. 73 ff.; Franke, in: GKÖD, Kommentar,Loseblattslg. - VG Wiesbaden, 13.12.2024 - 3 L 1561/24
Versetzung einer politischen Beamtin in den einstweiligen Ruhestand
Deshalb bedürfen die in diesen Stellen tätigen Beamten jederzeit des vollen Vertrauens der Regierung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 2 BvR 1107/92 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 9. April 2024 - 2 BvL 2/22 -, juris Rn. 53; BVerwG…, Urteil vom 17. September 1981 - 2 C 12.80 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, juris Rn. 4; VGH BW, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -, juris Rn. 112;… Reich, BeamtStG, § 30 Rn. 5 f.; BeckOK BeamtenR Bund/Brinktrine, BeamtStG, § 30, Rn.5 f.;… a. A.: etwa v. Roetteken, in v. Roetteken/Rothländer, § 30 BeamtStG, Rn. 65).Das Verwaltungsgericht hat vor diesem Hintergrund des vorstehend dargelegten weiten Ermessenspielraums lediglich zu prüfen, ob die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand die Grenzen der Willkür überschritten hat (vgl. zu der insoweit vergleichbaren Norm des § 50 Abs. 1 SDG: BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerfG 2 BvR 1107.92 -, juris Rn. 5; VGH VL., Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -, juris Rn. 168;… Reich, BeamtStG, § 30, Rn. 5).
Es muss demnach erkennbar sein, dass Ermessen ausgeübt wurde und diese Ausübung willkürfrei erfolgte (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, juris Rn. 5).
Es kommt nicht darauf an, ob bzw. welche Eignungsbedenken bestehen und ob das Vertrauensverhältnis tatsächlich oder vermeintlich gestört ist (vgl. VGH VL., Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, juris Rn. 5;… v. Roetteken/Rothländer, § 30 BeamtStG, Rn. 68).
Aus welchen Gründen dies geschieht, ist dabei zunächst nicht entscheidend (vgl. VGH VL., Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, juris Rn. 5).
In diesem Umfang wird die Entscheidung, die die Landesregierung zur Ruhestandsversetzung trifft, also durch den Vertrauensverlust des unmittelbaren (Dienst-)Vorgesetzten des politischen Beamten, in zulässiger Weise vorgeprägt (vgl. VGH VL., Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 S 212/16 -, juris Rn. 5).
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