Beamtenstatusgesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 21 - 32) |
(1) 1Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. 2Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.
(2) Beamtinnen und Beamte, die auf Probe ernannt sind und ein Amt im Sinne des Absatzes 1 bekleiden, können jederzeit entlassen werden.
(3) 1Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften über den Ruhestand. 2§ 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. 3Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch bei einem anderen Dienstherrn, wenn den Beamtinnen oder Beamten ein Amt verliehen wird, das derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehört wie das frühere Amt und mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist.
(4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.
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Rechtsprechung zu § 30 BeamtStG
60 Entscheidungen zu § 30 BeamtStG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23
Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 03.05.2023 - 2 B 2381/23
Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; einstweiliger Ruhestand; ...
- VG Hannover, 03.05.2023 - 2 B 2381/23
- VG Wiesbaden, 13.12.2024 - 3 L 1561/24
Versetzung einer politischen Beamtin in den einstweiligen Ruhestand
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2026 - 10 A 11579/25
Minister dürfen Stadtratsmitglieder sein
Zum selben Verfahren:
- VG Mainz, 14.10.2025 - 3 K 2/25
Wahlanfechtung erfolglos: Minister dürfen Stadtratsmitglieder sein
- VG Mainz, 14.10.2025 - 3 K 2/25
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - LVG 5/22
Parlamentarisches Fragerecht, Öffentlichkeit der Auskunftserteilung, Grenzen
- AGH Sachsen-Anhalt, 31.03.2017 - 1 AGH 1/16
Anwaltsgerichtliches Verfahren: Versagung der Zulassung eines Beamten zur ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2025 - 10 B 1.24
Kein Rechtsanspruch auf Zeugenaussage früherer Bundesregierungsmitglieder über ...
Zum selben Verfahren:
- StGH Hessen, 26.04.2023 - P.St. 2895
Verfassungsklage gegen Postenbesetzung beim LKA abgewiesen