Beamtenstatusgesetz

   Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 21 - 32)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ BeamtStG (https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ BeamtStG
__paste_bez____paste_norm__ Beamtenstatusgesetz (https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Beamtenstatusgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 32
Wartezeit

Die Versetzung in den Ruhestand setzt die Erfüllung einer versorgungsrechtlichen Wartezeit voraus.

Rechtsprechung zu § 32 BeamtStG

13 Entscheidungen zu § 32 BeamtStG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 13 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht