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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25174
OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25 (https://dejure.org/2025,25174)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2025 - 4 S 28.25 (https://dejure.org/2025,25174)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2025 - 4 S 28.25 (https://dejure.org/2025,25174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 1 BeamtStG, § 20 BeamtStG, § 54 Abs 4 BeamtStG, § 14 Abs 4 S 1 BeamtStG
    Widerruf der Abordnung eines Bundespolizisten zu der European Union Capacity Building Mission in Somalia; Beeinflussung der dienstlichen Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    14; 20; 54 Abs. 4 BeamtStG, 80 Abs. 4; 80 Abs. 5 VwGO
    Landesbeamter, Abordnung, Bundesbehörde, Zuweisung, EU-Mission, Beschwerden über Diensttätigkeit im Ausland, Aufhebung der Abordnung, Aufhebung der Zuweisung, Folgenbeseitigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Rn. 11 Mit Blick auf das bereits vom Antragsgegner zitierte Urteil des Senats vom 19. April 2017 - OVG 4 B 20.14 - dürfte das erste Argument, die Aufhebung der Abordnung sei keine personelle Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 LGG , nicht zutreffen.

    Denn unter einer Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 LGG ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustands abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen ändert (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2017 - OVG 4 B 20.14 - juris Rn. 20).

    Sinn und Zweck der Beteiligung nach § 17 Abs. 1 LGG ist es demnach, die Mitwirkung der Frauenvertreterin an abschließenden Sachentscheidungen der Dienststellenleitung, die soziale, organisatorische oder personelle Angelegenheiten zum Gegenstand haben, sicherzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2017 - OVG 4 B 20.14 - juris Rn. 26).

    Dabei gewährt § 17 Abs. 1 LGG der Frauenvertreterin ein uneingeschränktes Beteiligungsrecht bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2017 - OVG 4 B 20.14 - juris Rn. 33 ff.).

  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18

    Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Rn. 15 Der Widerspruch gegen eine Aufhebung (Beendigung) einer Abordnung hat gemäß § 54 Abs. 4 BeamtStG keine aufschiebende Wirkung (so OVG Bremen, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 - juris Rn. 33;… Eck, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand März 2021, § 54 BeamtStG Rn. 218; das Verwaltungsgericht verweist mit demselben Ergebnis auf § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 93 Abs. 2 Satz 1 LBG).

    Für die dem Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten ist richtungweisend, dass mit dem in § 54 Abs. 4 BeamtStG gesetzlich festgelegten Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Abordnungsverfügung der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, im Regelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer derartigen Maßnahme dem privaten Interesse des Betroffenen an einem Verbleib an seiner bisherigen Dienststelle vorzuziehen (vgl. BT-Drs. 13/3994 S. 35 zu Nr. 18), so dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Aufhebung einer Abordnungsverfügung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub der Vollziehung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt (OVG Bremen, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 - juris Rn. 40;… ähnlich von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Dezember 2024, § 14 Rn. 263).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Der abgebende Dienstherr muss grundsätzlich nicht für ausschlaggebend halten, ob die konkreten Probleme in der Verwendung seines Beamten von diesem verschuldet sind oder eine andere (überwiegende) Ursache haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. April 2019 - OVG 4 B 15.18 - juris Rn. 29 entsprechend zur Umsetzung).

    Dieses Interesse wiegt nicht schwer, weil ein Beamter sich nicht aussuchen kann, wo er am liebsten eingesetzt werden möchte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. April 2019 - OVG 4 B 15.18 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 12.01.2023 - 2 C 22.21

    Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Der Anspruch ist auf die Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustands und auf Wiederherstellung des früheren Zustands gerichtet (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2023 - 2 C 22.21 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.11.2024 - 6 C 2.23

    Klagebefugnis Zugangsberechtigter gegen regulierungsbehördliche Festlegung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2024 - 6 C 2.23 - juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 18.07.2024 - 2 So 35/24

    Keine Zusammenrechnung von Streitwerten bei kombiniertem Anfechtungs- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Denn den Vorschriften der §§ 39 ff. GKG liegt ein kostenrechtlicher Streitgegenstandsbegriff zugrunde, der mit seinem prozessualen Pendant nicht stets identisch ist, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte einbezieht (entsprechend OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 2 So 35/24 - juris Rn. 12 f.).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 7 ME 51/23

    Begründungsdefizit; Gemeinschaftslizenz; Güterkraftverkehr; sofortige …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Eine - hier nicht beantragte - Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheids (durch das Gericht) wird für möglich gehalten in denjenigen Fällen, in denen ein Rechtsmittel kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, die Behörde die aufschiebende Wirkung anordnet und der Antragsteller meint, die behördliche Anordnung genüge nicht den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juli 2023 - 7 ME 51/23 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Rn. 12 Auf das zweite Argument, dass ein entsprechender Verfahrensverstoß gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung in Verbindung mit § 46 VwVfG unbeachtlich wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - juris Rn. 26), käme es nur an, wenn die Beteiligung der Frauenvertreterin nicht (ordnungsgemäß) nachgeholt worden wäre.
  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 VR 3.21

    Erfolgloser Eilantrag auf Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zu einer anderen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Das Fehlen eines einfachgesetzlich normierten Antragsrechts des Beamten schließt zwar entsprechende Anträge oder berücksichtigungsfähige Begehren eines Beamten nicht aus, bewirkt aber, dass die Ausübung des Abordnungsermessens vorrangig dienstlichen Interessen dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 VR 3.21 - juris Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 6 CE 21.2766 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 4 S 47.23

    Polizeimeister; Probebeamter; gesundheitliche Bewährung; Zulassung zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
    Erweisen sich die mit der Beschwerde dargelegten Gründe hingegen als berechtigt, setzt eine Stattgabe durch das Oberverwaltungsgericht voraus, dass sich die angefochtene Entscheidung nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2024 - OVG 4 S 47/23 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 6 CE 21.2766

    Vorläufiger Rechtsschutz bei abgelehnter Verlängerung einer Abordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 4 S 37.20

    Stellenbesetzung; Oberstudienrat; Studienrat in Niedersachen; vorläufiger …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 4 S 2.18

    Nachholung der Beteiligung der Frauenvertreterin nach Berliner Landesrecht

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 5 K 186.16
  • VG Hamburg, 22.01.2026 - 21 E 8643/25

    Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Abordnung

    § 126 Abs. 4 BBG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Abordnung keine aufschiebende Wirkung haben, ist auch anzuwenden, wenn sich die Beamtin oder der Beamte gegen die Aufhebung einer Abordnung wendet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2025, OVG 4 S 28/25, juris Rn. 15 betr. § 54 Abs. 4 BeamtStG;… OVG Bremen, Urt. v. 7.8.2018, 2 B 179/18, juris Rn. 33;… vgl. auch VG Aachen, Beschl. v. 30.1.2015, 1 L 713/14, juris Rn. 6;… Burth, in Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht Bund, Stand 1.10.2025, § 126 BBG Rn. 13 m.w.N.).

    Daher ist eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Aufhebung einer Abordnungsverfügung regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse der Beamtin oder des Beamten am Aufschub der Vollziehung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2025, OVG 4 S 28/25, juris Rn. 15;… OVG Bremen, Urt. v. 7.8.2018, 2 B 179/18, juris Rn. 40).

    Rn. 32 Im Hinblick auf den Zweck einer Abordnung bzw. deren Aufhebung ist aus dem Fehlen eines einfachgesetzlich normierten Antragsrechts der Beamtin bzw. des Beamten zu schließen, dass zwar entsprechende Anträge oder berücksichtigungsfähige Begehren einer Beamtin oder eines Beamten nicht ausgeschlossen sind, die Ausübung des Abordnungsermessens indes vorrangig dienstlichen Interessen dient (…BVerwG, Beschl. v. 27.4.2021, 2 VR 3.21, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2025, OVG 4 S 28/25, juris Rn. 16;… VGH München, Beschl. v. 22.2.2022, 6 CE 21.2766, juris Rn. 14).

    Der abgebende Dienstherr muss grundsätzlich nicht für ausschlaggebend halten, ob die konkreten Probleme in der Verwendung seiner Beamtin oder seines Beamten von dieser oder diesem verschuldet sind oder eine andere (überwiegende) Ursache haben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2025, OVG 4 S 28/25, juris Rn. 16;… vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 3.4.2019, OVG 4 B 15.18, juris Rn. 29 entsprechend zur Umsetzung).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; ernsthafte Möglichkeit der Auswahl des …

    Erweisen sich die mit der Beschwerde dargelegten Gründe hingegen als berechtigt, setzt eine Stattgabe durch das Oberverwaltungsgericht voraus, dass sich die angefochtene Entscheidung nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (…ständige Rechtsprechung des Senats, siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Januar 2024 - OVG 4 S 47/23 - juris Rn. 1 und vom 2. September 2025 - OVG 4 S 28/25 - juris Rn. 8).
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