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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36544
OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24 (https://dejure.org/2024,36544)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2024 - 4 S 31.24 (https://dejure.org/2024,36544)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2024 - 4 S 31.24 (https://dejure.org/2024,36544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG
    Rücknahme einer Ernennung einer Schulrektorin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG, 15 Abs. 1 Satz 1 LBG Bln, 86 Abs. 1; 80 Abs. 5 Satz 1; 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO
    Rücknahme der Ernennung einer Beamtin, arglistige Täuschung, Verschweigen von Tatsachen, freiberufliche Tätigkeit einer Rektorin einer Schule, Untersuchungsgrundsatz, Beiziehung von Akten, Schriftliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2024 - 4 S 23.24

    "Compact TV"-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    § 12 BeamtStG schützt die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn - vor allem darüber zu entscheiden, wem gegenüber er eine Ernennung vornehmen will und zu welchem Zeitpunkt die Ernennung erfolgen soll - und ermöglicht, diese Entschließungsfreiheit in bestimmten, besonders wichtigen Punkten wiederherzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2024 - OVG 4 S 23/24 - EA S. 3;… von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Oktober 2021, § 12 Rn. 40).

    Rechtlich zulässig sind Fragen nach dem bisherigen beruflichen Werdegang (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2024 - OVG 4 S 23/24 - EA S. 4;… von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Oktober 2021, § 12 Rn. 98a) und damit auch die hier im Personalfragebogen gestellte Frage zu Zeiten freiberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes.

    Insoweit genügt für die subjektiven Voraussetzungen der bedingte Vorsatz (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2024 - OVG 4 S 23/24 - EA S 4;… von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Oktober 2021, § 12 Rn. 186).

  • VG Berlin, 15.10.2024 - 5 L 433.24

    Kein Mitbestimmungsrecht für Schulleiterstellen an Berliner Grundschulen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 15. Oktober 2024 (- 5 L 433/24 - juris) ihren Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen.

    Bei wahrheitsgemäßer Angabe im Personalfragebogen unter Punkt 15 wäre eine Überprüfung der Arbeitszeit und Einnahmehöhe durchgeführt worden und eine Kenntniserlangung von dem Interessenkonflikt hätte eine noch tiefergehende Überprüfung nach sich gezogen und der Verbeamtung - jedenfalls zeitlich zu dem vorgenannten Zeitpunkt - gegebenenfalls entgegengestanden (vgl. im Einzelnen VG Berlin, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 5 L 433/24 - juris Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Kenntnis von dem Grund der Rücknahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG, nämlich der arglistigen Täuschung, hat die Dienstbehörde, wenn sie alle objektiven und subjektiven Tatumstände der arglistigen Täuschung kennt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 2 B 61.79 - Ls. u. Rn. 4; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 - juris Rn. 21).

    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind oder sein können (BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 - juris Rn. 14; vgl. u.a. Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldaten - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Das Verwaltungsgericht stellt, ohne dass die Antragstellerin dies im Beschwerdeverfahren angreift, unter Berufung auf eine Rechtsprechung zum Soldatenrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 - juris Rn. 27) auf die Kenntnis der zur Rücknahme befugten Person ab, also der Leiterin oder des Leiters der Dienstbehörde oder der sonstigen Beschäftigten, die innerhalb der Dienstbehörde die Rücknahmeentscheidung zu treffen haben, ab (…so auch Thomsen, in: Brinktrine/Schollendorf, BBG, § 14 Rn. 28).

    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind oder sein können (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 - juris Rn. 14;… vgl. u.a. Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Es ist allerdings geklärt, dass die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - BVerwG 9 C 11.11 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    § 12 Abs. 1 BeamtStG, führt die Fallgestaltungen auf, in denen die Rücknahme zwingend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Kenntnis von dem Grund der Rücknahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG, nämlich der arglistigen Täuschung, hat die Dienstbehörde, wenn sie alle objektiven und subjektiven Tatumstände der arglistigen Täuschung kennt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 2 B 61.79 - Ls. u. Rn. 4;… Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 60.09

    Gleichwertigkeit eines in Großbritannien erworbenen Abschlusses "Master of …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Hiernach kann es grundsätzlich Akten aller Art beiziehen und zur Grundlage seiner Entscheidung machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2009 - BVerwG 8 B 60.09 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2021 - 4 S 20.21

    Betätigungsverbot für ehemaligen Bürgermeister

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Für das formelle Begründungserfordernis kommt es also nicht auf eine inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (stRsp., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 4 S 15/23 - EA S. 3; Beschluss vom 1. September 2021 - OVG 4 S 20/21 - juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 S 8.23

    Beschwerde - mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen - einstweilige …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 4 S 31.24
    Dabei hat sie sich an der Begründungsstruktur der angegriffenen Entscheidung zu orientieren (u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2023 - OVG 4 S 8/23 - juris Rn. 2).
  • VG Karlsruhe, 26.02.2026 - 12 K 528/26

    Rücknahme einer Beamtenernennung; Führungsposition in Bestrebungen, die unter dem …

    Eine Führungsposition in Bestrebungen eingenommen zu haben, die unter dem substantiierten Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit stehen, ist unabhängig davon, ob der Beamtenbewerber tatsächlich eine verfassungsfeindliche Einstellung teilt, eine für die Entscheidung über eine Ernennung erhebliche Tatsache, deren bewusstes Verschweigen eine arglistige Täuschung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG über die von § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG geforderte Gewähr der Verfassungstreue darstellt (Anschluss an BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 - juris, Rn. 14, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 4 S 31/24 - juris, Rn. 20).

    Insoweit genügt für die subjektiven Voraussetzungen der bedingte Vorsatz (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 - juris, Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 4 S 31/24 - juris, Rn. 20; VG Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 13. März 2023 - 3 K 2900/22 - juris, Rn. 36 ;… Thomsen, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, 39. Edition 2023, BeamtStG, § 12, Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2026 - 4 S 1.26

    Beratertätigkeit eines ehemaligen Ministers für eine Wirtschaftskanzlei bleibt …

    Für das formelle Begründungserfordernis kommt es also nicht auf eine inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (stRsp., OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. September 2021 - OVG 4 S 20/21 - juris Rn. 19; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - OVG 4 S 31/24 - juris Rn. 13 ; vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 6 B 1070/20 - juris Rn. 29 f.;… Buchheister, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 80 Rn. 25a auch zur Gegenansicht in der Literatur).
  • VG Aachen, 20.03.2025 - 7 L 67/25

    Das Marienhospital Aachen darf ab dem 1. April 2025 vorläufig bestimmte operative …

    Rn. 156 Vgl. Sächs.OVG, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 4 S 31/24 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 8 CS 20.772 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2020 - 12 B 1731/19 -, juris Rn. 7; Puttler, in: NK-VwGO, 5. Auflage 2018, VwGO § 80 Rn. 136.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2026 - 4 MB 11/26

    Geltung des verringerten Mindestabstands nach § 4 Abs. 3 Satz 2 SpielhG für …

    In den von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen erfolgt eine umfassende, nicht von der erfolgreichen Rüge eines Verfahrensfehlers abhängige Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht als zweite Tatsacheninstanz (…vgl. Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 26 ; zum Untersuchungsgrundsatz im vorläufigen Rechtsschutzverfahren OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 4 S 31/24 -, juris Rn. 10).
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