Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 19 Abs 4 GG
Dienstliche Beurteilung: Zwischennoten; unterer Bereich - oberer Bereich; gerichtlich angeforderte Stellungnahmen; Begründung des Gesamturteils; Herleitung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 19 Abs 4 GG, § 27 Abs 2 LbG BE, § 86 Abs 1 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 87 Abs 1 VwGO
Dienstliche BeurteilungZwischennoten; unterer Bereich; oberer Bereich; im Wesentlichen gleich; Gesamturteil; Ausschärfung; Plausibilisierung; gerichtlich angeforderte Stellungnahmen; Amtsermittlung; Untersuchungsgrundsatz; eingehende tatsächliche und; rechtliche Prüfung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.08.2021 - 28 L 72.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (19)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17
Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Die von der Antragstellerin dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auch in einem Konkurrentenstreit beschränkt ist (BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2018 -2 BvR 1207/18 - juris Rn. 18; Beschluss des Senats vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 2), rechtfertigen keine Änderung des angefochtenen Beschlusses.Demgemäß hat der Senat auch später entsprechende Notenzusätze gewürdigt (Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 30).
Nunmehr steht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die Beförderungsauswahl grundsätzlich an den Anforderungen des höheren Statusamtes und die dienstlichen Beurteilungen an denen des innegehabten Statusamtes zu messen sind (BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 26).
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 11. November 2010 - OVG 4 B 74.09 - zu diesen Notenzusätzen geäußert und sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - bezogen (…juris Rn. 22).Darin wurde ausgeführt, dass die eindeutig erkennbaren Zwischenstufen "unterer Bereich" / kein Zusatz / "oberer Bereich" einer Gesamtnote nicht anders als die Auffächerung einer Gesamtnote in drei verschiedene Punktwerte "nach der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck" brächten (- 2 C 16.02 - juris Rn. 13 f.).
- BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 19.19
Restitution; Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Mit diesem Vorbringen hält sie dem Verwaltungsgericht in der Sache eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2019 - 8 B 19.19 - juris Rn. 3 f.: "nicht ausreichend in Erwägung gezogen").Es ist allerdings geklärt, dass nicht ohne Weiteres auf eine mangelnde Berücksichtigung von deren Vorbringen zu schließen ist, wenn das Verwaltungsgericht der Sichtweise der Antragstellerin nicht folgt (wie BVerwG, Beschluss vom 2. September 2019 - 8 B 19.19 - juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - 4 S 101.09
Beförderungsauswahlentscheidung bei übereinstimmender Gesamtnote und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe im Beschluss vom 12. März 2010 - OVG 4 S 101.09 - juris Rn. 5 ff. problematisiert, wann nicht mehr von wesentlich gleichen Beurteilungen auszugehen sei.Rn. 5 Der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des Senats vom 12. März 2010 - OVG 4 S 101.09 - kann nicht mehr mit Erfolg als Beleg für eine andere Rechtsauffassung angeführt werden.
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - (…juris Rn. 64 bis 66) seine eigenen Anforderungen abgesenkt und eine Begründung des Gesamturteils unter Umständen sogar für entbehrlich gehalten. - OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - 4 S 7.20
Beförderung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Begründung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - 4 S 11.20
Beförderungsstreit; Ministerium; dienstliche Beurteilung; Begründung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
Landesbehörde; Abteilungsleitung; Bestenauslese; dienstliche Beurteilung; …
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Der Bewerber mit dem besseren Gesamturteil kann grundsätzlich nicht mehr übergangen werden (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58-60), auch wenn ein anderer, im Gesamturteil schlechter bewerteter Bewerber nach seinem individuellen Leistungsprofil auf dem speziellen Beförderungsdienstposten voraussichtlich bessere Leistungen erbringen würde. - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Wenn das Bundesverwaltungsgericht im genannten Urteil vom 12. Oktober 1971 fortfuhr, der Beamte sei immerhin dann zu hören, wenn der Dienstherr die dienstliche Beurteilung aus bestimmten tatsächlichen Vorgängen als Schlussfolgerung gewonnen habe, so ist das schon durch dessen Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - als überholt anzusehen. - BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
- BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20
Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung
- BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17
Dienstliche Beurteilung eines Richters; Voreingenommenheit eines Beurteilers
- BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67
Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in § …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Dienstliche Beurteilung; Zwischennoten; verbale Zusätze; Begründung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23
Konkurrentenstreit um die Besetzung eine Vorsitzendenstelle am Kammergericht
Es ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass die damaligen Vorgaben nicht in jedem Fall einzuhalten sind und die Begründung des Gesamturteils entbehrlich sein kann (siehe BVerwG…, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 - juris Rn. 18 …und Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 64-66; daran anschließend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - OVG 4 S 34/21 - juris Rn. 19 ).Die Plausibilisierung kann auch inzident in einem vor Gericht ausgetragenen Konkurrentenstreit erfolgen ( OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - 4 S 34/21 - juris Rn. 7 ;… Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 84 und § 11 Rn. 61) und ist in dem Maße geboten, in welchem der Beurteilte konkrete Einwände formuliert.
Eine solche Auffächerung bringt nach der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck (BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - OVG 4 S 34.21 - juris Rn. 4 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer …
Die der ersten Instanz gebotene eingehende tatsächliche und rechtliche Überprüfung in einem Konkurrentenstreit steht außer Frage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - 4 S 34/21 - juris Rn. 7 m.w.N.).Die Plausibilisierung kann auch inzident in einem vor Gericht ausgetragenen Konkurrentenstreit erfolgen ( OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - 4 S 34/21 - juris Rn. 7 ;… Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 84 und § 11 Rn. 61) und ist in dem Maße geboten, in welchem der Beurteilte konkrete Einwände formuliert.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2025 - 4 S 32.24
Konkurrentenstreitigkeit; Begründung der einzelnen Leistungsmerkmale und des …
Danach ist der Beigeladene wesentlich besser beurteilt worden als die Antragstellerin, die eine gesetzlich zugelassene Zwischenbewertung unterhalb der Note des Beigeladenen erhielt (vgl. dazu näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - 4 S 34/21 - juris Rn. 4 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; ernsthafte Möglichkeit der Auswahl des …
Denn es ist eine an Art. 33 Abs. 2 GG orientierte, für die Auswahlentscheidung ausschlaggebende Differenzierung, wenn Gesamturteile gemäß den Beurteilungsvorschriften mit Zusätzen unterer bzw. oberer Bereich versehen sind (so schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2021 - 4 S 34/21 - juris Rn. 3 f. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2024 - 10 S 35.24
Auswahlentscheidung zur Besetzung eines förderlichen Referatsleiterdienstpostens
Ordnet ein Beurteilungssystem den Gesamtnoten einen Bereich jeweils mehrerer Punktwerte zu, sollen hierdurch nach der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden, denn gerade dies ist der Sinn eines Punktsystems, das Abstufungen innerhalb des vergebenen Gesamturteils zum Zwecke eines Leistungsvergleichs ermöglichen soll (BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, Rn. 14, juris; ebenso der antragstellerseits in Bezug genommene Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, vom 29. November 2021 - OVG 4 S 34/21 -, juris Rn. 4 ).
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