Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 4 S 59.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Fehlende Rechtsgrundlage zum Ausmaß des Rechts der berliner Polizeivollzugsbeamten, sich zu tätowieren; Zweifel an der charakterlichen Eignung durch den Inhalt von Tätowierungen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 123 VwGO, § 5 Nr 4 LbPolVollzDV BE
Einstellung; Vorbereitungsdienst; Polizeivollzugsdienst; Tätowierungen; Fehlen einer gesetzlichen Grundlage; Neutralitätsgesetz; charakterliche Eignung; Eignungsmangel; innere Einstellung des Bewerbers; Erfordernis einer Gesamtwürdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einstellung in den Polizeidienst bei Tätowierungen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.08.2019 - 5 L 254.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 4 S 59.19
Papierfundstellen
- NVwZ 2020, 83
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 4 S 59.19
Rn. 2 Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Antragsgegners, die Einstellung des Antragstellers in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Kriminalpolizei aufgrund mehrerer Tätowierungen abzulehnen, unter Bezugnahme auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis einer spezifischen parlamentsgesetzlichen Grundlage zur Reglementierung von Tätowierungen im Beamtenverhältnis (Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 32 ff.) beanstandet und die beantragte einstweilige Anordnung erlassen. - OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2019 - 4 S 52.18
Tätowierungen grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Einstellung in den …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 4 S 59.19
Die Einstellungsbehörde darf berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers hegen, wenn der Inhalt einer Tätowierung Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Bewerber nicht die durch § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG geforderte Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2019 - OVG 4 S 52.18 - juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 651/19
Anspruch eines Bewerbers auf Freihaltung eines Ausbildungsplatzes für den …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 4 S 59.19
Die Ablehnung der Bewerbung unter diesem Aspekt kommt mangels einer die Anforderungen an das optische Erscheinungsbild von Polizeibeamten im Hinblick auf Tätowierungen bestimmenden gesetzlichen Regelung (siehe oben unter 1.) nur in Betracht, wenn der Inhalt der beanstandeten Tätowierung Ausdruck einer inneren Einstellung des Bewerbers ist, die der Werteordnung des Grundgesetzes widerspricht und damit Zweifel an dessen charakterlicher Eignung (vgl. § 5 Nr. 4 Pol-LVO) begründet (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 B 651/19 - juris Rn. 8 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22
Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen …
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (HessVGH…, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 S 59.19 -, juris Rn. 9; vgl. auch Michaelis/Günther, NVwZ 2021, 1115). - VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 4 S 1317/22
Polizeibewerber; Tragen einer Tätowierung; Rückschluss auf fehlende …
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (Hess. VGH…, Beschluss vom 02.11.2020 - 1 B 2237/20 -, Juris Rn. 14; OVG B.-B., Beschluss vom 26.09.2019 - OVG 4 S 59.19 -, Juris Rn. 9; s. auch Michaelis/Günther, Körperschmuckmotive als Indiz für Eignungsmängel tätowierter Beamtenbewerber, NVwZ 2021, 1115). - VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20
Einstellung eines tätowierten Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst
Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Bewerbers unter Berücksichtigung aller aus dem Bewerbungsverfahren bekannten Umstände (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2019 - OVG 4 S 59/19 -, NVwZ 2020, 83, 85).
- OVG Sachsen, 16.10.2023 - 2 B 158/23
Einstellung; Tätowierung; Beurteilungsspielraum
So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (…HessVGH, Beschl. v. 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. September 2019 - OVG 4 S 59.19 -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 7. Juli 2022 - 4 S 1317/22 -, juris Rn. 12; s. auch Michaelis/Günther, Körperschmuckmotive als Indiz für Eignungsmängel tätowierter Beamtenbewerber, NVwZ 2021, 1115). - VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180
Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers …
Dabei hat sich Antragsgegner auch nicht darauf beschränkt, die Ablehnung auf das äußere Erscheinungsbild bzw. auf den optischen Eindruck zu stützen, der einem Betrachter durch die Tätowierung vermittelt wird, sondern ist aufgrund der Texte und der verwandten Schrifttype(n) zu der für die Ablehnung seiner Bewerbung letztlich ausschlaggebenden Einschätzung gelangt, es bestünden Zweifel an seiner charakterlichen Eignung (…so: BayVGH, B.v. 22.2.2021 - 3 CE 21.87 - Rn. 21 des unveröffentlichten Entscheidungsabdrucks;… vgl. auch: OVG NW, B.v. 5.9.2019 - 6 B 651/19 - juris Rn. 18; OVG BB, B.v. 26.9.2019 - 4 S 59.19 - juris Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2021 - 6 B 1322/21
Einstellung Polizeivollzugsdienst Eignung Tätowierung
Rn. 15 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, a. a. O. Rn. 65; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 6 B 212/20 -, a. a. O. Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2019 - OVG 4 S 59/19 -, NVwZ 2020, 83 = juris Rn. 9.
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