Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1770
LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 (https://dejure.org/2008,1770)
LAG München, Entscheidung vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 (https://dejure.org/2008,1770)
LAG München, Entscheidung vom 17. April 2008 - 4 Sa 1063/07 (https://dejure.org/2008,1770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Kündigung: Betriebsbedingt, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 144 Abs. 1 § 242 § 613 a Abs. 5, 6
    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - abgestufte Darlegungslast der Parteien - Mitteilung der Anschrift und Unterrichtung über Grund und mittelbare Folgen des Betriebsübergangs sowie Weitergeltung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusammenfassung des Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines längere Zeit nach einem Betriebsübergang erklärten Widerspruchs ; Unterschrift als zwingendes Wirksamkeitserfordernis für einen Berufungseinlegungsschriftsatz; Postulationsfähigkeit von Gesellschaftern einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung in diesem Sinn setzt die Widerspruchsfrist in Gang - weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße/nicht vollständige Unterrichtung wird der Beginn dieser Frist ausgelöst (BAG, ständ. Rspr., etwa U. v. 14.12.2006, 8 AZR 763/05, - II. 1. a d. Gr., m. w. N. -).

    (Erst) dann müssen vom Arbeitgeber solche Einwände des Arbeitnehmers durch entsprechende konkretere Ausführungen und Beweisangebote widerlegt werden (u. a. BAG, U. v. 14.12.2006, aaO).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, AP Nr. 112 zu § 613a BGB - II. 1. b bb d. Gr. - ebenso U. v. 14.12.2006, aaO, - II. 1. b bb/juris Rz. 27 d. Gr. -) ist es nach dem Zweck der Unterrichtung notwendig, dass der Betriebsübernehmer mit Firmenbezeichnung - wie dort eingangs geschehen - sowie Anschrift genannt wird.

    aa) Hiernach ist zunächst die Angabe der formalen (vertraglichen) Rechtsgrundlage für den Betriebsübergang wie Kaufvertrag, Pachtvertrag etc. gemeint, aber auch - was der gesetzliche Begriff des anzugebenden "Grundes" für den Übergang nach Wortlaut und Sinn und Zweck dieser Regelung bereits zwanglos und selbstverständlich indiziert - eine wenigstens allgemeine und schlagwortartige Angabe der dem Betriebsübergang zu"grunde"liegenden unternehmerischen Überlegung/Konzeption, sofern sich diese im Falle eines Widerspruches auf den Arbeitsplatz auswirken kann (BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/06, AP Nr. 112 zu § 613a BGB - II. 1. b ee/juris Rzn. 27 f d. Gr. - U. v. 14.12.2006, aaO, - II. 1. b ee/juris Rz. 32 d. Gr. -).

    (2) Allerdings war in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf notwendig, ob und inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen - deren genaue Bezeichnung und Aufzählung nicht erforderlich ist - durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden, und vor allem, ob Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen kollektivrechtlich oder individualrechtlich (§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB) fortwirken (vgl. BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, aaO - II. 1. b ff (1)/juris Rz. 32 aE d. Gr. - U. v. 14.12.2006, aaO - II. 1. b ff (1)/juris Rz. 35 a E d. Gr. - so bereits Gaul/Otto, DB 2005, S. 2465 f/2466 (unter II. 3. a bb);… vgl. hierzu jetzt näher auch Mohnke/Betz, BB 2008, S. 498 f) - zumal eine Ablösung von vor einem Betriebsübergang für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Tarifnormen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch beim neuen Inhaber geltendes anderes Tarifrecht die normative Geltung der Tarifregelungen des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB vor Betriebsübergang voraussetzt (BGB, U. v. 29.08.2007, 4 AZR 767/06).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (…BAG, aaO; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/juris Rzn. 42 f d. Gr. - hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).

    bb) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (…wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.);… ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).

    Bei der beim Zeitmoment gebotenen einzelfallbezogenen Wertung, bei der es eine starre oder Höchstfrist (z. B. von sechs Monaten) nicht gibt (…ständ. Rspr. des BAG, aaO), können insbesondere der Grad der Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit des Unterrichtungsschreibens und auch die Komplexität der mit dem konkreten Betriebsübergang verbundenen rechtlichen Fragen eine Rolle spielen (BAG, U. v. 15.02.2007, aaO (juris Rz. 44), und wiederum Löwisch/Göpfert/Siegrist, aaO, S. 2539).

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07

    Aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter …

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    Dies würde voraussetzen, dass dies in Kenntnis des Klägers vom Bestehen seines Widerspruchsrechts geschehen wäre (vgl. LAG Düsseldorf, etwa U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 - juris - u. a.), und der Kläger davon ausgehen hätte müssen, die Beklagte werde jedenfalls Kenntnis von seiner vertraglichen Ausscheidensregelung mit der Fa. B. erhalten (haben).

    b) Aus den gleichen Gründen ist das Widerspruchsrecht des Klägers nicht entsprechend § 144 BGB ausgeschlossen, weil der Kläger mit Abschluss des Aufhebungsvertrages mit der Betriebsübernehmerin den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf diese bestätigt habe, wie die Beklagte insoweit im Anschluss an die Auffassung des LAG Düsseldorf (etwa U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 (juris) und U. v. 20.12.2006, 7 (6) Sa 777/06 (juris), auf welches bereits das Arbeitsgericht Bezug genommen hat) meint.

    Ungeachtet dessen, ob - was der Kläger verneint - eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung einer Rechtsanalogie und damit analoger Anwendung des § 144 BGB vorliegt (und was das LAG Düsseldorf ausdrücklich, mit ausführlicher Begründung, bejaht hat: U. v. 30.05.2007, 7 Sa 153/07 - II. 2./juris Rz. 53 f d. Gr.), und ein solcher, im Ergebnis, Verzicht auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB ohne Einhaltung einer zwingenden Schriftform hierzu überhaupt möglich wäre - wie dies das Arbeitsgericht unter Verweis auf Preis in ErfKom, 8. Aufl. 2008, § 613a Rz. 102 (m. w. N.) wohl verneint hat -, würde dies wiederum jedenfalls voraussetzen, dass dies in Kenntnis vom Bestehen des Widerspruchsrechts erfolgt wäre (…LAG Düsseldorf, aaO) - wofür hier keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben sind (s. o. aa)).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    Zwar hat das BAG, wie die Beklagte hervorhebt, im Urteil vom 13.07.2006 (aaO - II. 1. b bb/juris Rz. 23 d. Gr. -) auch auf die Bedeutung der Angabe des Firmensitzes und der Adresse "insbesondere bei ausländischen Erwerbern" - um welchen es sich bei der dortigen Fallgestaltung offensichtlich nicht handelte ! - verwiesen.

    a) aa) Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. nur BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 382/05, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch - II. 1. b aa (1)/juris Rz. 21 d. Gr., m. w. N. - vgl. ausführlich auch LAG Köln, U. v. 05.10.2007, 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, S. 5 f) kann nach allgemeiner Auffassung verwirken.

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    Auch wenn das wirtschaftliche Potential des Betriebserwerbers im Allgemeinen nicht Gegenstand der Informationspflicht ist - häufig nicht sein kann, weil dessen Beurteilung regelmäßig eine nicht oder kaum justiziable Einschätzung der wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung voraussetzen würde - , stellt jedenfalls eine mit/durch den Betriebsübergang einhergehende erhebliche Verringerung der Haftungsmasse für aus den übergehenden Arbeitsverhältnissen resultierende Forderungen, eine nicht unerhebliche Verringerung der verbleibenden Haftungsgrundlage, einen Umstand dar, auf dessen Kenntnis der zu informierende Arbeitnehmer Anspruch hatte (BAG, U.v. 31.01.2008, 8 AZR 1116/06 - Rzn. 32 bis 34 d. Gr., auch unter weitergehendem Hinweis auf die ratio legis der gesamtschuldnerischen Haftung bei Unternehmensaufspaltung nach § 134 UmwG -).

    Ein wenigstens ansatzweise erforderlicher und erfolgter Hinweis auf diese besondere Situation musste allerdings vorhanden sein, um eine seriöse und überlegte Entscheidung über das Für und Wider eines Widerspruches zu ermöglichen - die Zukunftsperspektiven einer mit einem Haftungskapital von gerade einmal 50.000,-- EUR ausgestatteten und von der Beklagten als Verkäuferin noch mit Mitgift dotierten Erwerberin und damit die Abwägung der Risiken und die Antwort auf die Frage der Sinnhaftigkeit eines Widerspruches sind vor diesem Hintergrund zwangsläufig anders einzuschätzen als etwa aus Elogen auf besondere unternehmerische Perspektiven für B. Corporation/T., wie im Informationsschreiben vom 29.08.2005 allein akzentuiert, rückzuschließen ... (BAG, u.V. 31.01.2008, aaO - wo das BAG nunmehr ausdrücklich festgehalten, dass eine Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB unzulänglich war, weil nicht über die fehlende Übertragung auch der Betriebsimmobilie auf den Betriebserwerber - auf diesen waren nur die Maschinen, Vorräte, Halbfertigprodukte und das Mobiliar übertragen worden - informiert worden war).

  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    a) aa) Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. nur BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 382/05, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch - II. 1. b aa (1)/juris Rz. 21 d. Gr., m. w. N. - vgl. ausführlich auch LAG Köln, U. v. 05.10.2007, 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, S. 5 f) kann nach allgemeiner Auffassung verwirken.

    bb) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (…wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.);… ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (…so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, AP Nr. 112 zu § 613a BGB - II. 1. b bb d. Gr. - ebenso U. v. 14.12.2006, aaO, - II. 1. b bb/juris Rz. 27 d. Gr. -) ist es nach dem Zweck der Unterrichtung notwendig, dass der Betriebsübernehmer mit Firmenbezeichnung - wie dort eingangs geschehen - sowie Anschrift genannt wird.

    (2) Allerdings war in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf notwendig, ob und inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen - deren genaue Bezeichnung und Aufzählung nicht erforderlich ist - durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden, und vor allem, ob Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen kollektivrechtlich oder individualrechtlich (§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB) fortwirken (vgl. BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, aaO - II. 1. b ff (1)/juris Rz. 32 aE d. Gr. - U. v. 14.12.2006, aaO - II. 1. b ff (1)/juris Rz. 35 a E d. Gr. - so bereits Gaul/Otto, DB 2005, S. 2465 f/2466 (unter II. 3. a bb);… vgl. hierzu jetzt näher auch Mohnke/Betz, BB 2008, S. 498 f) - zumal eine Ablösung von vor einem Betriebsübergang für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Tarifnormen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch beim neuen Inhaber geltendes anderes Tarifrecht die normative Geltung der Tarifregelungen des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB vor Betriebsübergang voraussetzt (BGB, U. v. 29.08.2007, 4 AZR 767/06).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    (2) Allerdings war in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf notwendig, ob und inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen - deren genaue Bezeichnung und Aufzählung nicht erforderlich ist - durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden, und vor allem, ob Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen kollektivrechtlich oder individualrechtlich (§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB) fortwirken (…vgl. BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, aaO - II. 1. b ff (1)/juris Rz. 32 aE d. Gr. - U. v. 14.12.2006, aaO - II. 1. b ff (1)/juris Rz. 35 a E d. Gr. - so bereits Gaul/Otto, DB 2005, S. 2465 f/2466 (unter II. 3. a bb);… vgl. hierzu jetzt näher auch Mohnke/Betz, BB 2008, S. 498 f) - zumal eine Ablösung von vor einem Betriebsübergang für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Tarifnormen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch beim neuen Inhaber geltendes anderes Tarifrecht die normative Geltung der Tarifregelungen des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB vor Betriebsübergang voraussetzt (BGB, U. v. 29.08.2007, 4 AZR 767/06).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    bb) Hier kann zunächst offen bleiben, ab wann der Lauf des Zeitmoments des Verwirkungstatbestands beginnt - ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Unterrichtungsschreibens oder dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs bzw. der positiven Kenntnis deren Umstände, also letztlich jedenfalls dem Zugang des Unterrichtungsschreiben (wie dies die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99 (juris) veröffentlicht meinen: Löwisch/Göpfert/Siegrist, DB 2007, S. 2538 f (unter III.);… ebenso LAG München, U. v. 12.10.2006, 2 Sa 990/05, BB 2007, S. 507 f mit Anm. Göpfert/Siegrist: BB 2007, S. 506 f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (…so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen;… das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (…BAG, aaO; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/juris Rzn. 42 f d. Gr. - hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem …

  • LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05

    Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 655/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Verwirkung - Verzicht

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2006 - 7 (6) Sa 777/06

    Betriebsübergang - aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses - …

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 Sa 228/06
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. April 2008 - 4 Sa 1063/07 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 5. Oktober 2007 - 34 Ca 18389/06 - zurückgewiesen hat.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07

    Berufungen von Siemens zurückgewiesen

    Zusammenfassend bleibt dennoch festzustellen, dass der Verkauf des Geschäftsbereichs mit ca. 3.000 Arbeitnehmer an eine neu gegründete und mit einem Stammkapital von 50.000,00 EUR ausgestattete "Tochtergesellschaft" der C. Corporation eines konkreten Hinweises auf die Neugründung bedurft hätte, zumal diese Firma zum Zeitpunkt des Informationsschreibens noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war (so auch LAG N. im Urteil vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 - ).
  • LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08

    Betriebsübergang

    (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07, unter 4 a) am Ende).

    Die vom Großen Senats des BAG zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch entwickelten Grundsätze (Beschluss des GS vom 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), können hier nur in der Weise zur Anwendung kommen, dass bis zur Rechtskraft eines zugunsten des Arbeitnehmers ergehenden Feststellungsurteils über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer und nicht lediglich bis zum Erlass eines nicht rechtskräftigen instanzgerichtlichen Urteils hierbei im Regelfall die schützenswerten Interessen des alten Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung der mit dem Betrieb(steil) zunächst übergegangenen Arbeitnehmer deren Beschäftigungsinteressen überwiegen, weil beim abgebenden Arbeitgeber eben der Arbeitsbereich insgesamt als solcher qua Betriebsübergang - schon seit langem - weggefallen ist und eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn damit nicht mehr ohne weiteres besteht und weil bei einem Betriebsübergang - wie auch hier - regelmäßig eine Vielzahl von Arbeitnehmern ein Weiterbeschäftigungsbegehren geltend macht (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Zusammenfassend bleibt dennoch festzustellen, dass der Verkauf des Geschäftsbereichs mit ca. 3.000 Arbeitnehmer an eine neu gegründete und mit einem Stammkapital von 50.000,00 EUR ausgestattete "Tochtergesellschaft" der C. Corporation eines konkreten Hinweises auf die Neugründung bedurft hätte, zumal diese Firma zum Zeitpunkt des Informationsschreibens noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war (so auch LAG N. im Urteil vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 -).
  • LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 886/07

    Betriebsübergang

    (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07, unter 4 a) am Ende).

    Die vom Großen Senats des BAG zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch entwickelten Grundsätze (Beschluss des GS vom 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), können hier nur in der Weise zur Anwendung kommen, dass bis zur Rechtskraft eines zugunsten des Arbeitnehmers ergehenden Feststellungsurteils über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer und nicht lediglich bis zum Erlass eines nicht rechtskräftigen instanzgerichtlichen Urteils hierbei im Regelfall die schützenswerten Interessen des alten Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung der mit dem Betrieb(steil) zunächst übergegangenen Arbeitnehmer deren Beschäftigungsinteressen überwiegen, weil beim abgebenden Arbeitgeber eben der Arbeitsbereich insgesamt als solcher qua Betriebsübergang - schon seit langem - weggefallen ist und eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn damit nicht mehr ohne weiteres besteht und weil bei einem Betriebsübergang - wie auch hier - regelmäßig eine Vielzahl von Arbeitnehmern ein Weiterbeschäftigungsbegehren geltend macht (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07).

  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 830/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über …

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG M. - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

    Zumindest überwiegt vor dem bezeichneten Hintergrund das Interesse des Vertrauensschutzes der Beklagten nicht das Interesse des Klägers an der Ausübung des Widerspruchsrechtes (ebenso LAG M. vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2199/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Zusammenfassend bleibt dennoch festzustellen, dass der Verkauf des Geschäftsbereichs mit ca. 3.000 Arbeitnehmer an eine neu gegründete und mit einem Stammkapital von 50.000,00 EUR ausgestattete "Tochtergesellschaft" der C. Corporation eines konkreten Hinweises auf die Neugründung bedurft hätte, zumal diese Firma zum Zeitpunkt des Informationsschreibens noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war (so auch LAG N. im Urteil vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 -).
  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 825/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

    Damit liegt eine unrichtige bzw. unvollständige und somit nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Rahmen des § 613a Abs. 5 Nr. 2 BGB vor (zumindest im Ergebnis ebenso LAG München - 4 Sa 1063/07 - vom 17.04.2008 und - 11 Sa 861/07 - vom 25.06.2008).

    Zumindest überwiegt vor dem bezeichneten Hintergrund das Interesse des Vertrauensschutzes der Beklagten nicht das Interesse des Klägers an der Ausübung des Widerspruchsrechtes (ebenso LAG München vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2256/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

    Zusammenfassend bleibt dennoch festzustellen, dass der Verkauf des Geschäftsbereichs mit ca. 3.000 Arbeitnehmer an eine neu gegründete und mit einem Stammkapital von 50.000,00 EUR ausgestattete "Tochtergesellschaft" der C. Corporation eines konkreten Hinweises auf die Neugründung bedurft hätte, zumal diese Firma zum Zeitpunkt des Informationsschreibens noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war (so auch LAG N. im Urteil vom 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07 -).
  • LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 861/07

    Betriebsübergang

    (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07, unter 4 a) am Ende).
  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 837/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über …

  • LAG München, 29.04.2008 - 7 Sa 986/07

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den …

  • LAG München, 17.06.2008 - 7 Sa 55/08

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den …

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2252/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen …

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 152/08

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 835/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers - …

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 827/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2008 - 6 Sa 469/08

    Verwirkung des Rechts auf Ausübung des Widerspruchs bei einem Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09

    Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2008 - 6 Sa 345/08

    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 960/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 961/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

  • LAG München, 25.06.2008 - 11 Sa 1208/07

    Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2008 - 6 Sa 488/08

    Verwirkung des Rechts auf Ausübung des Widerspruchs bei einem Betriebsübergang

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben - …

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 824/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2008 - 6 Sa 851/08

    Verwirkung des Rechts auf Ausübung des Widerspruchs bei einem Betriebsübergang

  • LAG München, 06.05.2009 - 11 Sa 499/08

    Betriebsübergang und Kündigung

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 833/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG München, 01.10.2008 - 11 Sa 49/08

    Betriebsübergang

  • LAG München, 12.11.2008 - 11 Sa 498/08

    Betriebsübergang

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 834/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 832/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers …

  • LAG München, 06.08.2008 - 10 Sa 182/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG München
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht