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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45652
LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 (https://dejure.org/2020,45652)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 (https://dejure.org/2020,45652)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 (https://dejure.org/2020,45652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 707, 719, 769 ZPO, § 62 ArbGG
    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung aufgrund Freistellungsklausel; Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rechtsmittelverfahren; nicht zu ersetzender Nachteil

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 2, Satz 3, ZPO § 719 Abs. 1 Satz 1, § 707 Abs. 1, § 769 Abs. 1, § 767 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (24)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Rn. 23 aa.Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris;… GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Denn dies sieht § 767 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO (wohl hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe;… 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16; LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12, alle juris;… AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9;… GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39;… GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50;… Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24;… ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG L. 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris;… offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

    Macht somit ein Schuldner geltend, dass der erstinstanzlich ausgeurteilte Weiterbeschäftigungsanspruch durch eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene weitere Kündigung materiell-rechtlich entfallen ist, ist dies im Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 717 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung von § 769 ZPO auch vom Berufungsgericht zu berücksichtigen (LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12; im Ergebnis ebenso LAG Berlin vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 20).

    Es handelt sich damit um eine verdeckte Regelungslücke, die eine analoge Heranziehung von § 769 Abs. 1 ZPO im Rechtsmittelverfahren rechtfertigt (LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris).

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Eine Kündigung ist dann offensichtlich unwirksam, wenn sich ihre Unwirksamkeit bereits aus dem unstreitigen Sachverhalt ohne Beurteilungsspielraum jedem Kundigen aufdrängt, d.h. die Unwirksamkeit ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht offen erkennbar ist (BAG vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, AP Nr. 17 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Denn auch in diesem Fall überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers während der Schwebezeit eines Rechtsstreits das Interesse des Arbeitnehmers an seiner vorläufigen Weiterbeschäftigung iSd. Rechtsprechung des Großen Senats des BAG (BAG vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, AP Nr. 17 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Die Einlegung des Rechtsmittels versperrt dem Schuldner nach hM wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses den Weg zur Vollstreckungsabwehrklage und somit zur direkten Anwendung des § 769 Abs. 1 ZPO (BAG 28.03.1985 - 2 AZR 548/83, juris;… MüKo-ZPO/Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl. 2016, § 767 Rn. 14 mwN).

    Zum anderen hätte es jedenfalls zur Folge, dass der Schuldner die materielle Rechtskraft und die Kostenlast des von ihm für unzutreffend gehaltenen Urteils hinnehmen müsste, da diese von der Vollstreckungsabwehrklage nicht berührt werden (BAG 28.03.1985 - 2 AZR 548/83, juris Rn. 29 mwN).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Ebenso wie die Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung führt auch die Prozessbeschäftigung im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht zu Ansprüchen aus Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist (BAG 27.05.2020 - 5 AZR 247/19, juris mwN).

    Im vorliegenden Fall spielen sie keine Rolle, weil der zu vollstreckende vorläufige Weiterbeschäftigungsanspruch das ideelle Beschäftigungsinteresse sichert, nicht aber das Interesse an der Vergütungszahlung (BAG 27.05.2020 - 5 AZR 247/19, juris Rn. 23, 27).

  • BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch im Rechtsmittel auch unter Hinweis auf eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene Folgekündigung, bedarf es insoweit für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht der Glaubhaftmachung eines unersetzbaren Nachteils (offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)).

    Denn dies sieht § 767 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO (wohl hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe;… 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16;… LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12, alle juris;… AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9;… GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39;… GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50;… Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24;… ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG L. 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris; offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ganz offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (insoweit zutreffend LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15, juris Rn. 25 mwN).

    Rn. 24 Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15; 20.01.2016 - 19 Sa 63/15; 14.12.2017 - 17 Sa 84/17; LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (hM, vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 20.01.2016 - 19 Sa 63/15, juris).

    Rn. 24 Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15; 20.01.2016 - 19 Sa 63/15; 14.12.2017 - 17 Sa 84/17; LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung, …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Ein solcher ist mehr als ein lediglich schwer zu ersetzender Nachteil und allein dann anzunehmen, wenn er nicht abgewendet oder bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (vgl. etwa LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, mwN).

    Rn. 24 Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15; 20.01.2016 - 19 Sa 63/15; 14.12.2017 - 17 Sa 84/17; LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Rn. 23 aa.Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris;… GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Es dürfte auch nicht dem auf eine Beschränkung des Schuldnerschutzes ("nicht zu ersetzende Nachteile") zielenden Gesetzeszweck des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entsprechen, dem Schuldner auch bei nachträglichem Wegfall des titulierten Anspruchs den von der ZPO allgemein vorgesehenen Schutz des § 769 ZPO zu entziehen, um Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar zu machen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind (LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10, juris; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris).

  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20
    Rn. 23 aa.Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris;… GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Es dürfte auch nicht dem auf eine Beschränkung des Schuldnerschutzes ("nicht zu ersetzende Nachteile") zielenden Gesetzeszweck des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entsprechen, dem Schuldner auch bei nachträglichem Wegfall des titulierten Anspruchs den von der ZPO allgemein vorgesehenen Schutz des § 769 ZPO zu entziehen, um Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar zu machen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind (LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10, juris; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris).

  • LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung …

  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 17 Sa 84/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13

    Beschäftigungsanspruch - Freistellungsklausel; Beschäftigungsanspruch - …

  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • LAG Nürnberg, 29.02.2016 - 7 Ta 17/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Titelgegenklage - Beschwerde - …

  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

  • LAG Nürnberg, 07.05.1999 - 7 Ta 89/99

    Zwangsvollstreckung: Vorläufige Einstellung bei Vollstreckungsmaßnahmen aus …

  • LAG Köln, 10.07.2013 - 6 Ta 184/13

    Unzulässige sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer einstweiligen …

  • LAG Bremen, 24.06.1996 - 2 Ta 28/96

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 10 Sa 422/12

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel und …

  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 1 Ca 5532/19

    Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall Beschäftigungsbedarf

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher …

    Insoweit ist § 62 Abs. 1 Satz 2 und 3 ArbGG einschränkend auszulegen und § 769 ZPO entsprechend anzuwenden (Festhalten an LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20).

    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend, der Anspruch sei außerdem jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010-19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 -18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris;… GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).

    Dies sieht § 769 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO, nicht aber auf § 769 ZPO (hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe;… 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16;… LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris;… AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9;… GK- ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39;… GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50;… Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24;… ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris;… offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

    Die Kammer hält an ihrer den Parteien mitgeteilten Rechtsprechung fest (LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, juris).

    Rn. 28 (3)Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die hier gegebene Konstellation eines Rechtsmittels, das neben ursprünglichen Einwendungen gegen den Klageanspruch zugleich nachträgliche Einwendungen iSv. § § 767 Abs. 2 ZPO vorbringt, und insbesondere die aus dem Zusammentreffen von Regelungen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz (§ 62 Abs. 1 Satz 2 und 3 ArbGG) und der Zivilprozessordnung (§ 769 ZPO) zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung folgenden Konsequenzen bedacht und in seinen Willen aufgenommen hätte (so bereits LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, juris; aA LAG Düsseldorf 04.07.2018 - 11 Sa 801/18, nv; LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2023 - 8 Sa 181/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im …

    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind unabhängig voneinander, insbesondere lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass der Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG vorrangig wäre (…LAG Hamm 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22 - Rn. 9;… LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 11; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 12, juris;… GMP/Schleusener, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 62 Rn. 40).

    Ein nicht zu ersetzender Nachteil ist mehr als ein lediglich schwer zu ersetzender Nachteil und nur dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würde, ein solcher also bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht mehr rückgängig gemacht oder durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (…BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - Rn. 80; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 14;… LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 14;… LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 40, juris;… BeckOK-ArbR/Hamacher, 01.09.2023, § 62 ArbGG Rn. 15;… GMP/Schleusener, § 62 Rn. 19).

    Ebenso wenig genügt der Umstand, dass eine erfolgte Beschäftigung nicht mehr rückabwickelbar ist (…BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - Rn. 80;… LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 14 f.;… 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 19; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 15; LAG Rheinland-Pfalz 05.01.1981 - 3 Sa 688/80 - LS Nr. 3; LAG Berlin 26.09.1980 - 12 Sa 63/80 - LS Nr. 1, juris;… GMP/Schleusener, § 62 Rn. 22;… Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 62 Rn. 19;… BeckOK-ArbR/Hamacher, § 62 ArbGG Rn. 21).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (vgl. LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 19;… LAG Baden-Württemberg 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 22, juris).

  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    1. Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist der Einwand der …

    b) Der Ansicht, dass dem Schuldner prozessuale Nachteile daraus entstehen sollen, dass er anstelle einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO Berufung eingelegt hat (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Juris) , ist abzulehnen (zutreffend LAG Düsseldorf 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 28, Juris) .

    aa) Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit einem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist nach der einen Ansicht hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 21 ff., Juris; LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 11. Dezember 2012 - 10 Sa 422/12 - Juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 -18 Sa 1827/10 - Juris;… GMP/Schleusener ArbGG 9. Auflage § 62 Rn. 22a;… Düwell/Lipke/Dreher ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 39) .

  • ArbG Bonn, 06.05.2026 - 5 Ca 481/26

    Versetzung unwirksam: Führungskraft ohne Personal

    Ein nicht zu ersetzender Nachteil kann daher dann gegeben sei, wenn die Wirkungen der Vollstreckung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 Rn. 13 f.;… Schleusener in Germelmann ArbGG 10. Aufl. 2022 § 62 Rn. 19).

    Es genügt jedoch keinesfalls, dass ein vollzogenes Arbeitsverhältnis nicht mehr rückabzuwickeln ist (LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 Rn. 14;… Schleusener in Germelmann ArbGG 10. Aufl. 2022 § 62 Rn. 22).

  • LAG Hessen, 24.02.2025 - 10 SLa 27/25
    Ein nicht zu ersetzender Nachteil kann dann vorliegen, wenn die Wirkungen der Vollstreckung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, insbesondere nicht in Geld ausgeglichen werden könnten (LAG Düsseldorf 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 14, Juris; LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Juris;… GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 19;… ErfK/Koch 25. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 4).

    Es bestünde nämlich ein Wertungswiderspruch, wenn der Schuldner bei einem Vorgehen nach §§ 769 Abs. 1, 767 ZPO keinen nicht zu ersetzenden Nachteil darlegen müsste, während er dies vortragen müsste, wenn er (nur) Berufung eingelegt hat und nach § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG vorgehen wollte (vgl. LAG Hamm 15. Mai 2023 - 18 Sa 1195/22 - BeckRS 2023, 13970; LAG Düsseldorf 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 20 ff., Juris; LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - Juris;… ErfK/Koch 25. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2;… GMP/Schleusener 10. Aufl. § 62 Rn. 22;… BeckOK ArbR/Hamacher 74. Edition § 62 ArbGG Rn. 30.1; Horcher NZA 2022, 747, 751).

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