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Rechtsprechung
   LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13791
LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09 (https://dejure.org/2009,13791)
LAG München, Entscheidung vom 09.07.2009 - 4 Sa 57/09 (https://dejure.org/2009,13791)
LAG München, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 4 Sa 57/09 (https://dejure.org/2009,13791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Begründung eines Auflösungsantrag - Abfindung

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei sozialwidriger Kündigung eines Mitglieds der Geschäftleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ohne Vertrauensgrundlage kann Arbeitsverhältnis aufgelöst werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei sozialwidriger Kündigung eines Mitglieds der Geschäftleitung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09
    Es ist hierbei davon auszugehen, dass der Kläger eine durchgehende Beschäftigungszeit ab 01.05.1990 - bzw. mit Anrechnung seiner früheren Betriebszugehörigkeit ab 01.05.1990 bis zu seiner Eigenkündigung zum Dezember 1995, ohne Berücksichtigung des Unterbrechungszeitraums - aufzuweisen hatte, da er unbestritten ausgeführt hat, dass ihm im Zusammenhang mit seiner Wiedereinstellung zum 01.01.1997 durch den damaligen Geschäftsführer der Beklagten St. im Sommer/Herbst 1996 zugesichert worden sei, dass seine frühere Beschäftigungszeit ungekürzt angerechnet werde (was auch im Hinblick auf die doppelte Schriftformklausel unter § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags vom 13.12.1996 - als, aufgrund des offensichtlichen AGB-Charakters dieses Arbeitsvertrages (§ 305 BGB), insoweit unwirksamer Bestimmung: BAG, U. v. 20.05.2008, 9 AZR 382/07, NZA 2008, S. 1233 f - als rechtswirksam angesehen werden muss !).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00

    Kündigungsfrist und Kündigungstermin

    Auszug aus LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09
    Diese vertragliche Regelung dürfte nach dem notwendigen Günstigkeitsgesamtvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung (vgl. BAG, U. v. 04.07.2001, 2 AZR 469/00, NZA 2002, S. 380 f) im konkreten Fall die, für die Beklagte, geltende gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 BGB unterschreiten (da dann vorliegend eine Kündigungsfrist zum 31.12.2007 gelten würde), ohne dass dies offensichtlich durch eine wirksame abweichende Vereinbarung nach § 622 Abs. 4 oder Abs. 5 BGB zu rechtfertigen wäre, und ist somit (insoweit) rechtsunwirksam.
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09
    Umstände, die nicht geeignet sind, die Kündigung sozial zu rechtfertigen, können jedoch zur Begründung des Auflösungsantrages herangezogen werden, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich noch auf zusätzliche Tatsachen beruft (ständ. Rspr. d. BAG, vgl. zuletzt etwa U. v. 23.10.2008, 2 AZR 483/07, etwa in NJW 2009, S. 1897 f - B. II. 1. a (Rz. 71) der Gründe, mit ausführl.
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09
    Diese Grundsätze gelten unverändert auch bei der zum 01.01.2004 erfolgten Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes (vgl. näher BAG, zuletzt U. v. 28.08.2008, 2 AZR 63/07, NZA 2009, S. 275 f - B. II. 2. m. w. N. -).
  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Für Erklärungen des Prozessbevollmächtigten, welche der Arbeitnehmer nicht veranlasst hatte, gilt dies jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312;… BAG v. 10.6.2010, a.a.O.; BAG v. 9.9.2010 - 2 AZR 482/09, NJW 2010, 3798;… APS/Biebl, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 66;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG, 14. Aufl., § 9 Rz. 73;… ErfK/Kiel, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 14;… Henssler/Willemsen/Kalb/Thies, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 21). Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren bzw. in einem laufenden Rechtsstreit, welche nach Inhalt und Form die Grenze zu einer persönlichen Schmähung, einer Gehässigkeit oder einer Lüge nicht überschreiten, können durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein (…BAG v. 10.7. 2008, 23.2. 2010, 10.6. 2010, 9.9.2010, jeweils a.a.O.; LAG München v. 9.7. 2009 - 4 Sa 57/09, juris;… HaKo/Fiebig/Gieseler, Kündigungsschutzrecht, 4. Aufl., § 9 Rz. 69;… KDZ/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 8. Aufl., § 9 KSchG Rz. 21).
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