Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 935, 940 ZPO, 102 BetrVG
Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch - betriebsverfassungsrechtlicher - Freistellung des Arbeitnehmers - einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Betriebs-Berater
Weiterbeschäftigung und Freistellung bei Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 § 940; BetrVG § 102 Abs. 5
Unbegründeter Eilantrag auf Beschäftigung im gesetzlichen Weiterbeschäftigungsverhältnis - Verfügungsgrund nur bei Vorliegen besonderer Umstände - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Weiterbeschäftigung und Freistellung bei Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestehen eines gekündigten Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen über den Entlassungstermin hinaus bei einem bestehenden Weiterbeschäftigungsverhältnis; Auswirkungen der fehlenden tatsächlichen Weiterbeschäftigung ...
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 21.08.2007 - 4 Ga 8/07
- LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84
Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bewirkt, dass das gekündigte bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes über den Entlassungstermin hinaus fortzusetzen ist und zwar auflösend bedingt bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage (so BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - BAGE 107, 66-71; vom17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; LAG München vom 08.10.2003 - 5 Sa 946/03 - in Juris;… Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 102 Rz. 225;… KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 215; jeweils m.w.N.).Ebenso wenig hat die Durchsetzung des tatsächlichen Beschäftigungsanspruches Auswirkung auf Vergütungsansprüche der Klägerin gegenüber der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges (so bereits das BAG im Urteil vom 12.09.1985, a.a.O.;… vgl. auch LAG München a.a.O.).
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02
Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bewirkt, dass das gekündigte bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes über den Entlassungstermin hinaus fortzusetzen ist und zwar auflösend bedingt bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage (so BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - BAGE 107, 66-71; vom17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; LAG München vom 08.10.2003 - 5 Sa 946/03 - in Juris;… Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 102 Rz. 225;… KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 215; jeweils m.w.N.). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bewirkt, dass das gekündigte bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes über den Entlassungstermin hinaus fortzusetzen ist und zwar auflösend bedingt bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage (so BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - BAGE 107, 66-71; vom17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; LAG München vom 08.10.2003 - 5 Sa 946/03 - in Juris;… Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 102 Rz. 225;… KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 215; jeweils m.w.N.).
- LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Insoweit stehen sich die Interessen der Parteien bei der Leistungsverfügung grundsätzlich gleichwertig gegenüber und ist erst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles und der darauf aufbauenden konkreten Interessenabwägung zu entscheiden, welches Interesse im Einzelfall überwiegt (vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München vom 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - LAG Nürnberg vom 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - beide n.v.). - LAG München, 14.09.2005 - 9 Sa 891/05
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei …
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Insoweit stehen sich die Interessen der Parteien bei der Leistungsverfügung grundsätzlich gleichwertig gegenüber und ist erst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles und der darauf aufbauenden konkreten Interessenabwägung zu entscheiden, welches Interesse im Einzelfall überwiegt (vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München vom 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - LAG Nürnberg vom 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - beide n.v.). - LAG München, 08.10.2003 - 5 Sa 946/03
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bewirkt, dass das gekündigte bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes über den Entlassungstermin hinaus fortzusetzen ist und zwar auflösend bedingt bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage (so BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - BAGE 107, 66-71; vom17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; LAG München vom 08.10.2003 - 5 Sa 946/03 - in Juris;… Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 102 Rz. 225;… KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 215; jeweils m.w.N.). - LAG Nürnberg, 24.06.2003 - 6 Sa 181/03
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Insoweit stehen sich die Interessen der Parteien bei der Leistungsverfügung grundsätzlich gleichwertig gegenüber und ist erst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles und der darauf aufbauenden konkreten Interessenabwägung zu entscheiden, welches Interesse im Einzelfall überwiegt (vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München vom 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - LAG Nürnberg vom 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - beide n.v.).
- LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15
Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung
In beiden Fällen sind an den Verfügungsgrund dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweg genommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (LAG Hamm, Urteil v. 29.10.2009 - 11 SaGa 28/09; LAG Nürnberg, Urteil v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, ZTR 2008, 109;… Vossen, in: GK-ArbGG, Stand: April 2012, § 62 Rdnr. 64;… Germelmann, in: Germelmann/Matthes/Prütting, 8. Aufl. 2013, § 62 ArbGG Rdnr. 97, jew. m. w. N.). - ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24
Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch; …
An den Verfügungsgrund sind dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweg genommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (LAG Hamm v. 13.2.2015 - 18 SaGa 1/15, NZA-RR 2015, 460, 461; LAG Nürnberg v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, BeckRS 2008, 50037;… Schleusener, in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Rn. 97). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11
Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch …
für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch; LAG Berlin 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - zitiert nach juris., LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108, LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMP-GM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt NZA 2005, 547 ).47 II. Diese allgemeinen Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung zur Durchsetzung eines auf § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG gestützten Weiterbeschäftigungsanspruchs ( LAG Köln 10. März 2010 - 3 SaGa 26/09 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108 ; LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG München 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312 ; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris, LAG Baden-Württemberg 30. August 1993 - 15 Sa 35/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 20 ; LAG Köln 18. Januar 1984 NZA 1984, 57 ;… GMPM-G/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105 und 109).
- LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines …
Die von der Verfügungsbeklagten herangezogene gegenteilige Rechtsprechung (u.a. LAG Nürnberg 18.09.2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108; LAG München 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - nv; LAG Nürnberg 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG Nürnberg 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - nv; LAG München 16.08.1995 - 9 Sa 543/95 - LAGE Nr. 22 zu § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht; LAG München 10.02.1994 - 5 Sa 969/93 - LAGE Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg 30.08.1993 - 15 Sa 35/93 - NZA 1995, 683) überzeugt nicht, denn sie wird der besonderen gesetzlichen Ausgestaltung des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht gerecht und setzt sich überdies mit den entgegengesetzten Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung nicht auseinander. - ArbG Aachen, 26.03.2020 - 3 Ga 11/20
Beschäftigungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung
In beiden Fällen sind an den Verfügungsgrund dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweg genommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (…LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15, NZA-RR 2015, 460; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, ZTR 2008, 109; GMP/Schleusener, § 62 ArbGG Rn 105 m. w. N.).Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Interessen des Arbeitnehmers die tatsächliche Beschäftigung bedingen, etwa bei drohendem Verlust von Kenntnissen oder Geschäftsbeziehungen, bei einer dauerhaften Entfremdung von der übrigen Belegschaft oder bei ähnlich gewichtigen Gründen, überwiegt das besondere Interesse des Arbeitnehmers an der Geltendmachung seines Anspruchs im Wege einer einstweiligen Verfügung (LAG Nürnberg, Urt. v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, ZTR 2008, 109).
- LAG Nürnberg, 15.09.2015 - 7 SaGa 4/15
Einstweilige Verfügung - Beschäftigung - Verfügungsgrund
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis besteht in der Regel ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung; der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem drohenden Rechtsverlust, da die tatsächliche Beschäftigung eine Fixschuld ist, die nicht nachgeholt werden kann (a. A.: LAG Nürnberg vom 18.09.2007, 4 Sa 586/07). - ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22 In beiden Fällen sind an den Verfügungsgrund dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweg genommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (LAG Hamm, Urteil v. 29.10.2009 - 11 SaGa 28/09; LAG Nürnberg, Urteil v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, ZTR 2008, 109).
- ArbG Hildesheim, 11.03.2009 - 2 Ga 3/09 Insoweit besteht für den Arbeitgeber wie im ungekündigten oder gekündigten Arbeitsverhältnis die rechtliche Möglichkeit, den Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen ( LAG Nürnberg v. 18.09.2007 - 4 Sa 586/07 ZTR 2008, 108-110) oder wie hier Urlaub zu erteilen.
- ArbG München, 24.06.2008 - 21 Ca 14559/07
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags
Im Übrigen könne im Rahmen des § 14 Abs. 2 TzBfG ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag einem befristeten Arbeitsverhältnis mit Sachgrund folgen (Urteil des LAG Nürnberg vom 18.9.2007 - 4 Sa 586/07).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".