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Rechtsprechung
   LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19738
LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17 (https://dejure.org/2018,19738)
LAG München, Entscheidung vom 05.03.2018 - 4 Sa 823/17 (https://dejure.org/2018,19738)
LAG München, Entscheidung vom 05. März 2018 - 4 Sa 823/17 (https://dejure.org/2018,19738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (18)

  • ArbG München, 02.11.2017 - 11 Ca 160/16

    Kündigung wegen langandauernder Erkrankung und bEM - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Der Antrag der Beklagten vom 2. Februar 2018 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 2. November 2017 - 11 Ca 160/16 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 2 Mit Endurteil vom 2. November 2017 - 11 Ca 160/16 - gab das Arbeitsgericht München u.a. den Kündigungsschutzanträgen statt und verurteilte die Beklagte unter Nr. 4 des Tenors dazu, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu unveränderten Bedingungen als "L." weiterzubeschäftigen.

    Rn. 7 Im Verfahren 11 Ca 160/16 erteilte das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 23. Januar 2018 den Hinweis, dass einer Klage nach § 767 ZPO das Rechtsschutzbedürfnis fehle, wenn die Schuldnerin gegen das Urteil eine zulässige Berufung einlege und den in dem angefochtenen Urteil festgestellten Anspruch im Berufungsverfahren geltend machen könne.

    Im Rahmen des im Verfahren 11 Ca 160/16 gestellten Zwangsgeldantrags blieben die im Rahmen des Verfahren nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen unberücksichtigt.

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, wenn die rechtsuchende Partei mit einem Kostenrisiko belastet würde, das außer Verhältnis zu ihrem subjektiven Interesse an dem Verfahren steht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 -, juris, Rn. 21, m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, juris, Rn. 27 f.).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Prüfung in zwei Verfahren und das damit verbundene Kostenrisiko die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der oder des Einzelnen überstiege oder die Beschreitung des Rechtsweges sich als praktisch unmöglich darstellte, weil das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis stünde, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erschiene (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, juris, Rn. 33).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels …

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Weder trage in dieser Situation das Argument der unzumutbaren kostenbelastenden Berufungsrücknahme noch sei ersichtlich, welches prozedurale Hindernis die schuldende Partei habe solle (vgl. LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20 f.).

    Übertragen auf die Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils bedeutet die fehlende ausdrückliche Ausnahme für bestimmte Konstellationen, dass der Gesetzgeber bei Kenntnis bestehender Streitfragen gerade keine Ausnahme von dieser generellen Voraussetzung machen wollte (eine Planwidrigkeit ebenfalls ablehnend LAG München, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 8 Sa 291/14 -, n.v., unter II. 1. der Gründe; vgl. auch LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu …

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Weder trage in dieser Situation das Argument der unzumutbaren kostenbelastenden Berufungsrücknahme noch sei ersichtlich, welches prozedurale Hindernis die schuldende Partei habe solle (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20 f.).

    Übertragen auf die Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils bedeutet die fehlende ausdrückliche Ausnahme für bestimmte Konstellationen, dass der Gesetzgeber bei Kenntnis bestehender Streitfragen gerade keine Ausnahme von dieser generellen Voraussetzung machen wollte (eine Planwidrigkeit ebenfalls ablehnend LAG München, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 8 Sa 291/14 -, n.v., unter II. 1. der Gründe; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, wenn die rechtsuchende Partei mit einem Kostenrisiko belastet würde, das außer Verhältnis zu ihrem subjektiven Interesse an dem Verfahren steht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 -, juris, Rn. 21, m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, juris, Rn. 27 f.).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 -, juris, Rn. 23; BAG…, Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 -, juris, Rn. 34; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07 und 1 BvR 1569/08 -, juris, Rn. 75, stRspr).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 -, juris, Rn. 23; BAG, Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 -, juris, Rn. 34; BAG…, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - juris, Rn. 23).
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 -, juris, Rn. 23; BAG…, Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 -, juris, Rn. 34; BAG…, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - juris, Rn. 23).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …

    Auszug aus LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17
    Dass solche bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Erkenntnisverfahrens waren, hindert eine Berücksichtigung im Rahmen des § 62 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 2 ArbGG nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, juris, Rn. 26, das ausdrücklich auf § 62 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 ArbGG verweist;… ebenso Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 82 Fn. 6;… a.A. unter Verweis auf das BAG, a.a.O.: Schleusener, in: Germelmann et al., ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 62 Rn. 22).
  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 ArbGG

  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 59/03

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsbeschwerde

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen …

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG …

  • LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG München, 12.06.2025 - 2 SLa 70/25

    Berufung, Compliance-Abschlussbericht, Einsichtnahme, Personalakte, Datenschutz, …

    Da arbeitsgerichtliche Titel nach der gesetzlichen Konzeption schnell und unkompliziert durchsetzbar sein sollen, ist der Begriff eng auszulegen (LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, zu II 2 c bb (2) der Gründe;… LAG Baden-Württemberg 29.03.2023 - 12 Sa 3/23, BeckRS 2023, 11351 Rn. 17;… GMP/Schleusener, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 62 Rn. 18;… Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 6. Aufl, 2022, § 62 Rn. 13).

    Ein Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit hat folglich nur zu erfolgen, wenn ein glaubhaft gemachter Nachteil nicht abgewendet oder bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (vgl. LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, zu II 2 d aa der Gründe), die Zwangsvollstreckung mithin zu irreparablen Beeinträchtigungen beim Beklagten führen würde (LAG Bremen 26.05.1998 - 4 Ta 30/98, juris zu B 1 der Gründe).

  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    1. Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist der Einwand der …

    bb) Die Gegenansicht verweist vor allem auf den Wortlaut der Bestimmung und meint, die Voraussetzungen für eine planwidrige Regelungslücke bzw. teleologische Reduktion lägen nicht vor (vgl. LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 22 ff., Juris;… LAG Baden-Württemberg 14. Dezember 2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 25, Juris;… ErfK/Koch 21. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 8;… unentschieden GK-ArbGG/Vossen Stand: September 2018 § 62 Rn. 29b) .

    Ein solcher ist allein dann anzunehmen, wenn er nicht abgewendet oder bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (vgl. LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 40, Juris;… LAG Baden-Württemberg 14. Dezember 2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 12, Juris) .

    Zwar ist es im Grundsatz richtig, wenn betont wird, dass der Justizgewährungsanspruch nicht entgegensteht, wenn der Gesetzgeber aus sozialen Erwägungen die Möglichkeiten des Eilrechtsschutzes zugunsten der Arbeitnehmer verschoben hat (vgl. LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 32, Juris) .

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher …

    Ein solcher ist mehr als ein lediglich schwer zu ersetzender Nachteil und allein dann anzunehmen, wenn er nicht abgewendet oder bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (vgl. etwa LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, mwN, juris).

    Rn. 17 Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008- 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015-4 Sa 19/15; 20.01.2016- 19 Sa 63/15; 14.12.2017 -17 Sa 84/17; LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris; LAG Düsseldorf 04.07.2018 - 11 Sa 801/18, nv.) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

    Rn. 28 (3)Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die hier gegebene Konstellation eines Rechtsmittels, das neben ursprünglichen Einwendungen gegen den Klageanspruch zugleich nachträgliche Einwendungen iSv. § § 767 Abs. 2 ZPO vorbringt, und insbesondere die aus dem Zusammentreffen von Regelungen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz (§ 62 Abs. 1 Satz 2 und 3 ArbGG) und der Zivilprozessordnung (§ 769 ZPO) zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung folgenden Konsequenzen bedacht und in seinen Willen aufgenommen hätte (so bereits LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, juris; aA LAG Düsseldorf 04.07.2018 - 11 Sa 801/18, nv; LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, juris).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung …

    Ein solcher ist mehr als ein lediglich schwer zu ersetzender Nachteil und allein dann anzunehmen, wenn er nicht abgewendet oder bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (vgl. etwa LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, mwN).

    Rn. 24 Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15; 20.01.2016 - 19 Sa 63/15; 14.12.2017 - 17 Sa 84/17; LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG Baden-Württemberg, 02.05.2025 - 10 Sa 29/25

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - …

    Macht die Arbeitgeberin geltend, dass dem erstinstanzlich ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruch eine weitere, nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene Kündigung entgegensteht, kann die Zwangsvollstreckung nur dann einstweilen eingestellt werden, wenn diese ihr einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (im Anschluss an LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17 -).

    Gericht i.S.d. § 707 Abs. 1 ZPO ist dabei das Gericht, das über den Rechtsbehelf zu entscheiden hat, was sich aus der entsprechenden Verweisung in § 719 Abs. 1 ZPO ergibt (h.M., vgl. LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 13 juris, Rn. 6;… BeckOK ArbR/Hamacher 75. Edition Stand 1. März 2025 § 62 ArbGG Rn. 28).

    Angesichts des in erster Instanz geringen Kostenrisikos aufgrund § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG sowie der geringeren Kosten im Berufungsverfahren, weil der Streitwert niedriger ausfällt, kommt dem jedoch keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu (ebenso LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 37).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu …

    Deshalb ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel nur bei Vorliegen besonderer Umstände denkbar - etwa dem Wegfall des betreffenden Arbeitsplatzes und der daraus resultierenden objektiven Unmöglichkeit der Beschäftigung oder bei konkret zu befürchtenden Schäden, die bei einer tatsächlichen Beschäftigung drohen, oder sonstiger atypischer Umstände, die im Einzelfall mit einer Beschäftigung verbunden sein mögen (LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 41 wmN).
  • ArbG Braunschweig, 15.09.2022 - 7 Ca 87/22

    Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers der evangelisch-lutherischen …

    Arbeitsgerichtliche Titel sollen schnell und unkompliziert durchsetzbar sein, weshalb von einer engen Auslegung des Begriffs des nicht zu ersetzenden Nachteils auszugehen ist (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 -, Rn. 29, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2023 - 8 Sa 181/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im …

    Ein nicht zu ersetzender Nachteil ist mehr als ein lediglich schwer zu ersetzender Nachteil und nur dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würde, ein solcher also bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht mehr rückgängig gemacht oder durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (…BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - Rn. 80;… LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 14;… LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 14; LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 40, juris;… BeckOK-ArbR/Hamacher, 01.09.2023, § 62 ArbGG Rn. 15;… GMP/Schleusener, § 62 Rn. 19).
  • ArbG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - 2 Ca 953/19

    Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, …

    Deshalb ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel nur bei Vorliegen besonderer Umstände denkbar - etwa dem Wegfall des betreffenden Arbeitsplatzes und der daraus resultierenden objektiven Unmöglichkeit der Beschäftigung oder bei konkret zu befürchtenden Schäden, die bei einer tatsächlichen Beschäftigung drohten, oder sonstiger atypischer Umstände, die im Einzelfall mit einer Beschäftigung verbunden sein mögen (LAG München, Beschluss vom 05.03.2018, Az. 4 Sa 823/17, BeckRS 2018, 15082).
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