Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
Kurzfassungen/Presse (11)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam
- nrw.de (Pressemitteilung)
Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam
- nrw.de (Pressemitteilung)
Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Redakteur wegen Fremdpublikation abgemahnt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Abmahnung eines Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins der ohne die im Anstellungsvertrag vorgesehene Einwilligung des Verlags Artikel in Tageszeitung veröffentlicht gerechtfertigt
- lto.de (Kurzinformation)
"Ran an den Speck"-Artikel ohne Einwilligung woanders veröffentlicht: Verlag durfte Redakteur abmahnen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beitrag eines Redakteurs ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung
- esche.de (Kurzinformation)
Ran an den Speck
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zeitungs-Redakteur darf Artikel nicht ohne Einwilligung anderweitig veröffentlichen
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Redakteur kann für Fremdveröffentlichung eines Artikels wirksam abgemahnt werden
- datev.de (Kurzinformation)
Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
- LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 512
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
Abmahnung eines Redakteurs der Wirtschaftswoche wegen der Veröffentlichung eines …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Rn. 48 das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die dem Kläger unter dem 14.03.2018 erteilte Abmahnung aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Doch haben die Gerichte auch im Verhältnis privater Dritter untereinander der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 GG bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Privatrechts Rechnung zu tragen (BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 - Lüth, stdRspr.). - BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Die Anerkennung der Privatautonomie als selbstregulierendes Prinzip setzt jedoch voraus, dass ein annähernd ausgewogenes Kräfteverhältnis der Vertragspartner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs besteht (BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/89 - BVerfGE 89, 214; BVerfG 06.02.2001 - 1 BvR 12/92, BVerfGE 103, 89).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst dabei nicht nur die Äußerung von Meinungen, sondern grundsätzlich auch die Mitteilung von (wahren) Tatsachen, weil und soweit sie - wie hier - Voraussetzung der Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, BVerfGE 61, 1). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Die Anerkennung der Privatautonomie als selbstregulierendes Prinzip setzt jedoch voraus, dass ein annähernd ausgewogenes Kräfteverhältnis der Vertragspartner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs besteht (BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/89 - BVerfGE 89, 214; BVerfG 06.02.2001 - 1 BvR 12/92, BVerfGE 103, 89). - BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte (vgl. dazu etwa: BAG 04.12.2013 - 7 ABR 7/12, juris, mwN) steht dem Kläger nicht zu. - BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Eine Abmahnung ist nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93, juris). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Dieses Grundrecht gilt auch für Meinungsäußerungen in Medien, etwa wie hier in Druckform, und lässt die besondere Garantie der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und auch eines teilweise angenommenen Rechts des Redakteurs auf eine sog. "innere Pressefreiheit" zurücktreten (BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 126/85, juris, Rn. 19 mwN). - BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Rn. 81 Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Rechtsprechung gleichwohl, tarifvertraglichen Regelungen die Durchsetzung zu verweigern, die eine unangemessene Beschränkung eines grundrechtlichen Freiheitsrechts zur Folge haben (BAG 07.06.2006 - 4 AZR 316/05, juris Rn 28 ff mwN). - BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03
Tariflicher Mehrarbeitszuschlag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (etwa BAG 30.05.2001 - 4 AZR 269/00; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03, beide juris). - BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00
Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19
Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2019 - 4 Sa 970/18 - wird zurückgewiesen.
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