Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Streitwert bei unzulässiger Klageerweiterung
- Justiz Hamburg
§ 52 GKG 2004, § 39 Abs 1 GKG 2004
Streitwert bei unzulässiger Klageerweiterung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Streitwerts anhand eines durch unzulässige Klageerweiterung in das Verfahren eingeführten Streitgegenstands
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts anhand eines durch unzulässige Klageerweiterung in das Verfahren eingeführten Streitgegenstands
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.06.2011 - 20 K 1550/09
- OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 46
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10
Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche
Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Bei einer zulässigen Klageänderung, mit der der ursprüngliche Streitgegenstand vollständig ausgetauscht wird, wird einerseits vertreten, dass für die Bestimmung des Streitwerts nur der geänderte Streitgegenstand maßgeblich ist (…so VGH Mannheim, Beschl. v. 17.5.2011, 9 S 1167/11, juris Rn. 12, m.w.N.; s. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.8.2010, 24 W 9/10, juris Rn. 17 ff., m.w.N. zum Streitstand). - OLG Celle, 20.05.2008 - 2 W 108/08
Auswirkung der Änderung der Klage auf den Streitwert; Auswirkung der …
Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass die Werte des ursprünglichen und des neuen Streitgegenstandes zu addieren sind (so z.B. OLG Celle, Beschl. v. 20.5.2008, 2 W 108/08, juris Rn. 6 ff.). - OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 3 W 23/11
Derselbe Gegenstand im Sinne von § 45 I 3 GKG bei Verkehrsunfall
Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Hierfür ist nicht auf den Streitgegenstandsbegriff des Prozessrechts abzustellen, sondern es kommt auf die (wirtschaftliche) Identität der mit Haupt- und Hilfsantrag geltend gemachten Ansprüche an (hierzu i.E. OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2011, 3 W 23/11, juris Rn. 12, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 9 S 1167/11
Zur Streitwertfestsetzung im Falle der Klageänderung
Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Bei einer zulässigen Klageänderung, mit der der ursprüngliche Streitgegenstand vollständig ausgetauscht wird, wird einerseits vertreten, dass für die Bestimmung des Streitwerts nur der geänderte Streitgegenstand maßgeblich ist (so VGH Mannheim, Beschl. v. 17.5.2011, 9 S 1167/11, juris Rn. 12, m.w.N.;… s. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.8.2010, 24 W 9/10, juris Rn. 17 ff., m.w.N. zum Streitstand). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - 2 O 52/10
Vorläufiger und endgültiger Streitwert bei erweiterter Nachbarklage
Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Wird der ursprünglich anhängig gemachte Streitgegenstand hingegen im Wege einer zulässigen Klageänderung um einen oder mehrere zusätzliche(n) Streitgegenstand/Streitgegenstände erweitert, so sind die Werte der Streitgegenstände gemäß § 39 Abs. 1 GKG zu addieren (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 6.7.2010, NVwZ-RR 2010, 822).
- VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
BVerfG-Richter Stephan Harbarth: Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim
Im Gegensatz zur Konstellation "Haupt- und Hilfsantrag" hängt der prozessuale Bedingungseintritt bei fehlendem Einverständnis der Gegenseite von einer Befassung durch das Gericht ab, weil es gemäß § 91 Abs. 1 VwGO über die Sachdienlichkeit der Änderung zu befinden hat (OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 13.08.2018 - 4 O 20/18 - juris, Rn. 17; a. A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 05.10.2011 - 4 So 79/11 - juris, Rn. 10). - VG Hamburg, 03.04.2024 - 12 K 3918/21
Streitwerterhöhung bei unzulässiger Klageerweiterung
Für die Bemessung des Streitwerts bleibt ein Streitgegenstand, der durch eine unzulässige Klageerweiterung in das Verfahren eingeführt worden ist, nicht außer Betracht (Abweichung von OVG Hamburg, Beschl. v. 5.10.2011, 4 So 79/11 , juris).Rn. 5 Der Berichterstatter folgt nicht der verbreiteten, auch vom 1. und 4. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts geteilten Rechtsauffassung, wonach im Falle einer unzulässigen Klageerweiterung, bei der die Voraussetzungen für eine zulässige Klageänderung (§ 91 VwGO) nicht vorliegen, der im Wege der Klageerweiterung in das Verfahren eingeführte Streitgegenstand für die Bemessung des Streitwerts außer Betracht zu bleiben habe (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Hamburg, Beschl. v. 5.10.2011, 4 So 79/11 , juris Rn. 10 f.; Beschl. v. 17.1.2014, 1 Bf 27/09, n.v.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2016, 6 E 10436/16, juris Rn. 3;… OLG Bamberg, Beschl. v. 7.1.2013, 6 W 51/12, juris Rn. 17;… OLG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2001, 5 U 87/91, juris Rn. 1; LG Dresden, Beschl. v. 30.5.2023, 2 T 221/23, NJW-RR 2024, 64;… Greger in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 263 Rn. 18;… Becker-Eberhard, MünchKommZPO, 6. Aufl. 2020, § 263 Rn. 102).
Der Berichterstatter schließt sich aus diesem Grund der Gegenauffassung an (…OVG Schleswig, Beschl. v. 13.8.2018, 4 O 20/18, juris Rn. 17;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.9.2016, 1 U 21/16, juris Rn. 163; Hansens, RVGreport 2012, 397 ;… Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL März 2023, § 91 Rn. 88a;… Herget, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 3 Rn. 16.106;… Bacher, in: BeckOK ZPO, 51. Ed. 1.12.2023, § 263 Rn. 33.1).
Zu diesem Zeitpunkt steht aber noch gar nicht fest, ob die Klageerweiterung - etwa wegen der Einwilligung der Beklagten - zulässig ist oder nicht (vgl. Hansens, RVGreport 2012, 397, 398 ).
Anders als bei einem Hilfsantrag ist die Klageerweiterung unbedingt und nicht nur hilfsweise gestellt (…vgl. Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL März 2023, § 91 Rn. 88a;… OVG Schleswig, Beschl. v. 13.8.2018, 4 O 20/18, juris Rn. 17) und kann die Prüfung der Sachdienlichkeit der Klageerweiterung - anders als die einfach zu überprüfende Voraussetzung des Eintritts der (innerprozessualen) Bedingung der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Hauptantrags - einen höheren Arbeitsaufwand verursachen (vgl. Hansens, RVGreport 2012, 397, 398 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - 4 O 20/18
Streitwert in Verfahren nach dem IFG
Denn anders als in der Rechtsprechung teilweise vertreten (…vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.08.2016 - 6 E 10435/16 u.a. -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2011 - 4 So 79/11 -, juris Rn. 10;… OLG Bamberg, Beschl. v. 07.01.2013 - 6 W 51/12 -, juris Rn. 17;… OLG Schleswig, Beschl. v. 22.06.2001 - 5 U 87/91 -, juris Rn. 1) muss sich nach Auffassung des Senats auch eine als unzulässig erkannte Klageänderung (-erweiterung) streitwerterhöhend auswirken.Zwar ist nach dem innerprozessualen Bedingungseintritt (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2011 - 4 So 79/11 -, juris Rn. 11; BGH, Beschl. v. 14.04.1999 - IV ZR 253/98 -, NJW-RR 1999, 1157) eine Entscheidung über den Hilfsantrag getroffen worden, doch wurde der Hilfsantrag sodann als unzulässig abgewiesen.
- VG Schleswig, 26.06.2019 - 9 A 241/16
Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrages bei offenem Dissens - Angemessenheit …
Dieser wirkt sich nämlich nicht streitwerterhöhend aus (vgl. in diesem Zusammenhang zur Bemessung des Streitwerts OVG B-Stadt, B. v. 05.10.2011 - 4 So 79/11 -, juris, Rdnr. 10). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 670/20
Anwendungsumfang des GKG 2004 § 15 Abs 1 S 2
Es fehle an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung (vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 24.08.2016 - 6 E 10435/16, 6 A 10185/16 - juris Rn. 3; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 W 42/16 - juris Rn. 7 ff; OLG Bamberg…, Beschluss vom 07.01.2013 - 6 W 51/12 - juris Rn. 15 ff.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 05.10.2011 - 4 So 79/11 - juris Rn. 10 f.; Schleswig-Holsteinisches VG…, Urteil vom 26.06.2019 - 9 A 241/16 - juris Rn. 143; VG Düsseldorf…, Urteil vom 05.05.2017 - 13 K 850/15 - juris Rn. 69;… Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FAmGKG, JVEG, 4. Aufl., § 45 GKG Rn. 19;… Rohn in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 45 GKG Rn. 71;… Kurpat in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 45 GKG Rn. 12). - OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 271/10
Kindergartenbetreuung; beitragsfreies Vorschuljahr
Im Fall einer unzulässigen Klageerweiterung, bei der die Voraussetzungen für eine zulässige Klageänderung (§ 91 VwGO) nicht vorliegen, hat der im Wege der Klageerweiterung zusätzlich in das Verfahren eingeführte Streitgegenstand keine kostenrechtliche Relevanz (vgl. entsprechend für die Bemessung des Streitwertes im Fall einer unzulässigen Klageerweiterung: OVG Hamburg, Beschl. v. 5.10.2011, NVwZ-RR 2012, 46, juris Rn. 10 f.). - VG Düsseldorf, 05.05.2017 - 13 K 7850/15 Rn. 72 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2016 - 6 E 10435/16 -, Rz. 3, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 So 79/11 -, Rz. 10, juris.
- VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht; baurechtliche …
Dies gilt auch, wenn der ursprünglich anhängig gemachte Streitgegenstand - wie hier - im Wege einer zulässigen Klageänderung um einen zulässigen Streitgegenstand erweitert wurde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.10.2011 - 4 So 79/11 - juris Rn. 9 m.w.N.). - SG Hamburg, 31.05.2024 - S 56 KR 4199/19 Die beantragte Klageerweiterung wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus, da sie nach § 99 Abs. 1 SGG unzulässig war (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 05.10.2011 - 4 So 79/11 , Rn. 10 - juris).
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