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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6897
BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99 (https://dejure.org/1999,6897)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1999 - 4 StR 119/99 (https://dejure.org/1999,6897)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1999 - 4 StR 119/99 (https://dejure.org/1999,6897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 StPO; § 51 Abs. 2 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB
    Gesamtstrafenbildung; Erledigung; Vorherige Zahlung;

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 2 StPO; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO; § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO;
    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Einheitliches erstinstanzliches Verfahren;

  • Judicialis

    StPO § 464 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 465 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 472 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 472 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 2, § 465 Abs. 1
    Kostentragung nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • rechtsportal.de

    StPO § 465 Abs. 1
    Kostenrechtliche Einheitlichkeit der Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 4, 366, 367; 15, 66, 71;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 4, 366, 367; 15, 66, 71; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
    Außerdem sind die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Rostock angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1996, 433); die festgesetzte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat sich dagegen infolge Zeitablaufs erledigt.
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 4, 366, 367; 15, 66, 71;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines …

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
    Außerdem sind die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Rostock angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1996, 433); die festgesetzte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat sich dagegen infolge Zeitablaufs erledigt.
  • LG Düsseldorf, 19.09.2022 - 10 KLs 2/22
    Ein Angeklagter ist daher auch dann zur Tragung aller Verfahrenskosten verurteilt, wenn er - wie hier - zunächst einen Freispruch erzielt hat und erst in der Rechtsmittelinstanz oder nach der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz verurteilt worden ist (BGH NStZ-RR 2006, 32; BGH, Beschluss vom 13.4.1999 - 4 StR 119/99; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, StPO § 465 Rn. 3; BeckOK StPO/Niesler, 44. Ed. 1.7.2022,.
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