Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO; § 51 Abs. 2 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB
Gesamtstrafenbildung; Erledigung; Vorherige Zahlung; - HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 2 StPO; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO; § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO;
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Einheitliches erstinstanzliches Verfahren; - Judicialis
StPO § 464 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 465 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 472 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 472 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 2, § 465 Abs. 1
Kostentragung nach Aufhebung und Zurückverweisung - rechtsportal.de
StPO § 465 Abs. 1
Kostenrechtliche Einheitlichkeit der Hauptverhandlung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 4, 366, 367; 15, 66, 71;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.). - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 4, 366, 367; 15, 66, 71; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.). - BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
Außerdem sind die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Rostock angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1996, 433); die festgesetzte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat sich dagegen infolge Zeitablaufs erledigt. - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 4, 366, 367; 15, 66, 71;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.). - BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
Außerdem sind die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Rostock angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1996, 433); die festgesetzte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat sich dagegen infolge Zeitablaufs erledigt.
- LG Düsseldorf, 19.09.2022 - 10 KLs 2/22 Ein Angeklagter ist daher auch dann zur Tragung aller Verfahrenskosten verurteilt, wenn er - wie hier - zunächst einen Freispruch erzielt hat und erst in der Rechtsmittelinstanz oder nach der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz verurteilt worden ist (BGH NStZ-RR 2006, 32; BGH, Beschluss vom 13.4.1999 - 4 StR 119/99; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, StPO § 465 Rn. 3; BeckOK StPO/Niesler, 44. Ed. 1.7.2022,.
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