Rechtsprechung
| BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Untersuchungshaft - Nichtanrechnung - Erzieherische Wirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 75
- NJW 1990, 2698
- MDR 1990, 941
- NStZ 1990, 540
- NStZ 1991, 332 (Ls.)
- NJ 1991, 81
- StV 1990, 507
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften …
Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90
Zu § 60 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F., der im Wortlaut dem heutigen § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB entsprach, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juli 1970 (BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]) ausgeführt, daß Umstände, die die Tat selbst betreffen, wie Art und Schwere der Verfehlung oder ein unrecht- und schulderhöhendes nachträgliches Verhalten, die Versagung der Anrechnung nicht rechtfertigen könnten, sondern nur ein nach der Tat vom Angeklagten im Verfahren gezeigtes Verhalten, das die Anrechnung ganz oder zum Teil als ungerechtfertigt erscheinen lasse.Auch der Fluchtversuch des Angeklagten hätte zur Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nur dann führen können, wenn er tatsächlich eine Verfahrensverzögerung bewirkt hätte (BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].
- BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - …
Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90
In Betracht komme dabei jedes Verhalten des Angeklagten, das nicht seiner Verteidigung diene und entweder gerade darauf abziele, die (angeordnete) Untersuchungshaft zu verlängern, um sich durch deren spätere Anrechnung ungerechtfertigte Vorteile bei der Strafvollstreckung zu verschaffen, oder den Zweck verfolge, das Verfahren aus anderen Gründen böswillig zu verschleppen (vgl. auch BGHR StGB § 51 Abs. 1 Satz 2 Prozeßverhalten 1). - BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung …
Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90
Da insoweit weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, hat der Senat selbst entschieden, daß die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft in Wegfall kommt (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH NJW 1978, 1636).
- BGH, 17.03.2026 - 6 StR 359/25
Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue rechtskräftig
Umstände, welche die Tat selbst betreffen, etwa die Art und Schwere der Verfehlung oder ein unrechts- und schulderhöhendes Nachtatverhalten scheiden als Anknüpfungspunkt für die Versagung der Anrechnung hingegen aus (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 4 StR 122/90, NJW 1990, 2698, 2699;… MüKo-StGB/Maier, 5. Aufl., § 51 Rn. 38; Horstkotte, JZ 1970, 122, 128).Rn. 14 e) In Betracht kommt daher jedes Verhalten des Täters, das nicht seiner Verteidigung dient und das entweder gerade auf die Verlängerung der Untersuchungshaft abzielt oder - wie hier - den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen böswillig oder absichtlich zu verschleppen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1990 - 4 StR 122/90, NJW 1990, 2698, 2699; vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79; vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70, BGHSt 23, 307 f.; Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 227/19, NStZ-RR 2020, 135; vom 23. Februar 1999 - 4 StR 49/99, NStZ 1999, 347 f.; vom 14. Februar 1979 - 4 StR 34/79; vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78; vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77).
- BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05
Einheitsjugendstrafe (Anordnung der Nichtanrechnung der einstweiligen …
Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung "aus erzieherischen Gründen" (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (BGH NStZ 1996, 233 unter Hinweis auf BGHSt 37, 75, 78;… vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).Vielmehr ist die Jugendstrafe so zu bemessen, dass sich auch bei Anrechnung der erlittenen Freiheitsentziehung ihre erzieherische Wirkung noch entfalten kann (vgl. BGH NStZ 1996, 233; BGHSt 37, 75, 77).
- BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99
Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft
Nur ausnahmsweise läßt Satz 2 eine Versagung der Anrechnung im Hinblick auf das Verhalten des Jugendlichen nach der Tat oder dann zu, wenn bei Anrechnung der Freiheitsentziehung die noch erforderliche erzieherische Einwirkung aus zeitlichen Gründen auf den jugendlichen Straftäter nicht gewährleistet ist (vgl. BGHSt 37, 75 ;… Ostendorf, Kommentar zum JGG, 4. Aufl., § 52 a, Rn. 5 f.;… Brunner/Dölling, Kommentar zum JGG, 10. Aufl., §§ 52, 52 a, Rn. 12).
- BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98
Jugendstrafe - Anrechnung von Freiheitsentziehung - Anrechnung von …
Nur ausnahmsweise läßt Satz 2 eine Versagung der Anrechnung im Hinblick auf das Verhalten des Jugendlichen nach der Tat oder dann zu, wenn bei Anrechnung der Freiheitsentziehung die noch erforderliche erzieherische Einwirkung aus zeitlichen Gründen auf den jugendlichen Straftäter nicht gewährleistet wäre (vgl. BGHSt 37, 75 ;… Ostendorf, Kommentar zum JGG, 4. Aufl., § 52 a, Rn. 5 f.;… Brunner/Dölling, Kommentar zum JGG, 10. Aufl., §§ 52, 52 a, Rn. 12). - BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft; …
Ersichtlich dauerten die tiefgreifenden Persönlichkeitsdefizite des aus zerrütteten familiären Verhältnissen stammenden (UA S. 3), ausbildungs- und beschäftigungslosen (UA S. 4) und teils erheblich wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten trotz vorangegangenen Jugendstrafvollzugs und (wiederholt abgebrochener) Therapien auch bis unmittelbar vor Beginn der Untersuchungshaft an (UA S. 4, 11); dass die vollzogene - ohnehin faktisch begrenzte pädagogische Möglichkeiten eröffnende und in erster Linie verfahrenssichernden Zwecken dienende (vgl. BGHSt 37, 75, 77) - Untersuchungshaft nachhaltig auf den Angeklagten eingewirkt haben und deshalb eine niedrigere Jugendstrafe rechtfertigen könnte (vgl. § 18 Abs. 2 JGG; BGHSt 37, 75, 77 f.), liegt nach alledem hier fern. - BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99
Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr
Dies ist für den Regelfall - wie er hier vorliegt - unzulässig, weil sich Strafzumessung und Anrechnung bzw. Nichtanrechnung nach verschiedenartigen Gesichtspunkten richten (vgl. BGHSt 7, 214, 216 f. zu § 60 StGB a.F.; BGHR StGB § 51 Abs. 1 Satz 2 Nachtatverhalten 1). - KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12
Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht; …
Eine Nichtanrechnung von Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehung aus erzieherischen Gründen (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei der Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (vgl. BGHSt 37, 75; NStZ 2007, 43; NStZ 1996, 233; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 14.12.1995 - 1 StR 532/95
Abweisung der Revision wegen Fehlens eines sich zum Nachteil des Angeklagten …
b) Die Revision weist jedoch mit Recht darauf hin, daß die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft 'aus erzieherischen Gründen' (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen eine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe nicht mehr gewährleistet ist (BGHSt 37, 75, 78;… vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2;… Brunner aaO. §§ 52, 52a Rdn. 14). - BGH, 15.12.1998 - 4 StR 643/98
In Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung; Bestimmung des …
Die Jugendkammer hat es nämlich entgegen § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB unterlassen, den Anrechnungsmaßstab für die vom Angeklagten in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung (UA 7) zu bestimmen; dieser ist vom erkennenden Gericht auch bei der Verhängung von Jugendstrafe festzusetzen (vgl. BGH StV 1998, 324, 325;… Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 52 a Rdn. 4;… Eisenberg JGG 7. Aufl. § 52 a Rdn. 9;… Ostendorf JGG 4. Aufl. § 52 a Rdn. 9;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 52 a Rdn. 11; aA Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 2 [für das Jugendstrafrecht gelte nur § 51 Abs. 5 StGB] mit dem insoweit unrichtigen Hinweis auf die Senatsentscheidung in BGHSt 37, 75, 76 und OLG München NJW 1971, 2275). - BGH, 08.10.1990 - 4 StR 426/90
Voraussetzungen der Ablehnug der Strafaussetzung zur Bewährung im …
Welche erzieherische Wirkung der Vollzug der Untersuchungshaft auf den Angeklagten gehabt hat (§ 93 Abs. 2 JGG, vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1990 - 4 StR 122/90 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), bleibt ebenso unerörtert wie die Art der Behandlung, der sich der Angeklagte in der jugendpsychiatrischen Klinik unterzogen hat. - BGH, 04.02.1997 - 5 StR 12/97
Anrechnung der Untersuchungshaft auf Jugendstrafe
- LG Essen, 17.12.2024 - 65 KLs 31/24
Räuberische Erpressung
- BayObLG, 24.01.1992 - RReg. 1 St 272/91
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