Rechtsprechung
| BGH, 13.04.2011 - 4 StR 130/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 252 StGB; § 250 StGB; § 240 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Vollendete Nötigung; schwerer räuberischer Diebstahl; Verschlechterungsverbot (Schuldspruchänderung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auf die Revision des Angeklagten hin hat sich der Angeklagte wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig gemacht und nicht wegen schwerer räuberischer Erpressung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auf die Revision des Angeklagten hin hat sich der Angeklagte wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig gemacht und nicht wegen schwerer räuberischer Erpressung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Wegschubsen” ist Gewalt
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 21.08.2025 - 10 KLs 7/25
Räuberischer Diebstahl: Schon Zerren an der Tasche gilt als Gewalt
Auch ein Wegstoßen oder das Befreien aus einem Haltegriff erfüllt bereits die allgemeinen Voraussetzungen (so auch BGH v. 13.4.N13 - 4 StR 130/11 - BeckRS N13, 12468: "wegschubsen"; OLG Brandenburg v. 28.11.N22 - 1 Ss 94/07 - NStZ-RR N11, 201 (202); LG Freiburg v. 31.7.2006 - 2 Qs 67/06; für ein qualifiziertes Maß der Gewaltanwendung dagegen OLG Koblenz v. 14.5.N11 - 1 Ss 53/08 - StV N11, 474 (475); LG Gera v. 29.9.N07 - 540 Js 15206/98-4 Ns - NJW N10, 159 (160)).
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