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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3521
BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74 (https://dejure.org/1974,3521)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1974 - 4 StR 14/74 (https://dejure.org/1974,3521)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1974 - 4 StR 14/74 (https://dejure.org/1974,3521)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gemeinschaftlich begangenem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fortgesetztem Fahren von Kraftfahrzeugen trotz beschlagnahmten Führerscheines - Anforderungen an den ordnungsgemäßen ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74
    Solange sich die Verhinderung nicht auf fremde Spruchkörper auswirkte, brauchte sie nicht durch den Landgerichtspräsidenten festgestellt zu werden, vielmehr konnte der Vorsitzende diese Feststellung gemäß § 21 g GVG selbst treffen (BGH NJW 1968, 512); eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben (BGHSt 21, 174, 179; vgl. auch BGH NJW 1974, 870).
  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 533/73
    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74
    Solange sich die Verhinderung nicht auf fremde Spruchkörper auswirkte, brauchte sie nicht durch den Landgerichtspräsidenten festgestellt zu werden, vielmehr konnte der Vorsitzende diese Feststellung gemäß § 21 g GVG selbst treffen (BGH NJW 1968, 512); eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben (BGHSt 21, 174, 179; vgl. auch BGH NJW 1974, 870).
  • BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67

    Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit …

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74
    Solange sich die Verhinderung nicht auf fremde Spruchkörper auswirkte, brauchte sie nicht durch den Landgerichtspräsidenten festgestellt zu werden, vielmehr konnte der Vorsitzende diese Feststellung gemäß § 21 g GVG selbst treffen (BGH NJW 1968, 512); eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben (BGHSt 21, 174, 179; vgl. auch BGH NJW 1974, 870).
  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74
    Ob diese vorübergehende Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden offenkundig war und deshalb keiner besonderen Feststellung bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 - Schäfer in Löwe-Rosenberg, 22. Aufl., III, 1974, Anm. II 4 b zu § 21 f GVG), kann offenbleiben.
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Unerörtert muß bleiben, ob der Vorsitzende des hier erkennenden 2. Senats für die Feststellung der Verhinderung in allen Fällen zuständig gewesen ist, oder ob nicht jedenfalls in den Fällen, in denen die Verhinderung nicht "offenkundig" war und sich auf andere Senate auswirkte, der Präsident des Bayerischen Ehrengerichtshofs die nötigen Feststellungen über die Verhinderungen hätte treffen müssen (vgl. § 105 Abs. 1 BRAO, §§ 21 a bis 21 e GVG; BGHSt 12, 113, 114; 18, 162, 163; 21, 174, 179; 25, 163, 164; BGH NJW 1974, 870 Nr. 19; BGH, Urteile vom 29. August 1973 - 3 StR 47/73 -, vom 11. Juni 1974 - 4 StR 14/74 - und vom 1. Februar 1977 - 5 StR 47/77 -).
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