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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4241
BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07 (1) (https://dejure.org/2007,4241)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2007 - 4 StR 142/07 (1) (https://dejure.org/2007,4241)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2007 - 4 StR 142/07 (1) (https://dejure.org/2007,4241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 356a StPO
    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör; Rekonstruktionsverbot in der Revision

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 25 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 356 a

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Unerheblichkeit von Widersprüchen zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten; Nachholung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrags gegen Revisionsrichter beim Beschlussverfahren; Zweck der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 55
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hatte - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296).

  • BGH, 24.11.2000 - 2 StR 361/00

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Da alle übrigen vernommenen Zeugen des Vorfalls eine Notwehrsituation des Angeklagten eindeutig ausgeschlossen hatten (vgl. auch UA 29), liegt es nahe, dass der Zeuge A. El-K. seine in dem Protokoll niedergelegten pauschalen und wertenden Angaben im Sinne der Feststellungen in der Hauptverhandlung konkretisiert hat und er dabei auch angab, sich in diesem Sinne schon bei der Polizei geäußert zu haben, was durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten M. bestätigt worden sein kann (vgl. BGH StV 1987, 91; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05).

    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06; vgl. auch den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Ermessen des Tatrichters); …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Da alle übrigen vernommenen Zeugen des Vorfalls eine Notwehrsituation des Angeklagten eindeutig ausgeschlossen hatten (vgl. auch UA 29), liegt es nahe, dass der Zeuge A. El-K. seine in dem Protokoll niedergelegten pauschalen und wertenden Angaben im Sinne der Feststellungen in der Hauptverhandlung konkretisiert hat und er dabei auch angab, sich in diesem Sinne schon bei der Polizei geäußert zu haben, was durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten M. bestätigt worden sein kann (vgl. BGH StV 1987, 91; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06; vgl. auch den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Daran ist das Revisionsgericht grundsätzlich gebunden (vgl. BGH NStZ 2006, 55, 56).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene …

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der …

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle …

  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06

    Anhörungsrüge; nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …

    Befangenheitsanträge sind unstatthaft (vgl. BGH…, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06 - (= BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1); vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11

    Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde …

    Zwar kann ein Ablehnungsgesuch dann, wenn das Gericht im Beschlusswege entscheidet, nur solange statthaft angebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH NStZ 1993, 600; 2008, 55).
  • BGH, 14.09.2016 - 5 StR 125/16

    Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Strafzumessungsentscheidung; …

    Dabei kann dahinstehen, ob das Vorbringen der Beschwerdeführer sich nicht schon in der Behauptung eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt der Akten und dem Urteil und damit einer Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe erschöpft, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht mit einer Verfahrensbeschwerde beanstandet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06, NStZ 2007, 115; Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 15a).

    Einen Verstoß gegen § 261 StPO können die Beschwerdeführer schon deshalb nicht geltend machen, weil der Senat die behauptete Unrichtigkeit der Urteilsgründe im Hinblick auf die Frage, ob die Angeklagten Aufklärungshilfe im Sinne des § 31 BtMG geleistet haben, ohne eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht überprüfen kann; eine solche Rekonstruktion widerspräche jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ordnung des Revisionsverfahrens (BGH, Urteil vom 2. November 1982 - 5 StR 622/82, BGHSt 31, 139, 140; Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20, und vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).

  • BGH, 21.09.2024 - AnwSt (B) 4/21

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig wegen …

    Rn. 6 a) Wie der Senat bereits im Beschluss vom 25. Juli 2023 betreffend das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 9. Mai 2023 ausgeführt hat, ist die Regelung des § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, nach der eine Ablehnung nach dem letzten Wort des Angeklagten unzulässig ist, auf Verfahren, in denen die abschließende Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Beschlusswege ergeht (wie etwa bei Verwerfung der Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO), sinngemäß anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine neue Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, JR 2007, 172; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06,NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 666/17

    Verspätetes Ablehnungsgesuch

    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17, juris Rn. 2; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im …

    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich - wie hier - mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG als unbegründet erweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11, vom 7. November 2009 - 5 StR 356/09, vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353, vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314, vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12;… Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • BGH, 21.09.2024 - AnwSt (B) 3/21

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig wegen …

    Rn. 7 a) Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 16. Juni 2023 zum Ablehnungsgesuch des Klägers vom 8. Mai 2023 ausgeführt hat, ist die Regelung des § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, nach der eine Ablehnung nach dem letzten Wort des Angeklagten unzulässig ist, auf Verfahren, in denen die abschließende Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Beschlusswege ergeht (wie etwa bei Verwerfung der Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO), sinngemäß anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine neue Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06,JR 2007, 172; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

  • BGH, 25.07.2023 - AnwSt (B) 4/21
    Die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auf Verfahren, in denen die abschließende Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Beschlusswege ergeht (wie etwa bei Verwerfung der Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO), sinngemäß anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine neue Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, JR 2007, 172; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit …

    Entscheidet das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege (hier gemäß § 349 Abs. 2 StPO), so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH…, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17; BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 4 StR 657/09).
  • BGH, 16.06.2023 - AnwSt (B) 3/21
    Die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auf Verfahren, in denen die abschließende Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Beschlusswege ergeht (wie etwa bei Verwerfung der Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO), sinngemäß anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung mit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO verbunden wird, die sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine neue Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, JR 2007, 172; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416, 417; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, juris Rn. 4).

  • BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17

    Ablehnungsgesuch (Ablehnungszeitpunkt bei Entscheidung außerhalb der …

  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 666/17

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (rechtzeitiges Ablehnungsgesuch bei Entscheidung …

  • BGH, 06.11.2018 - 1 StR 666/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Revisionsverfahren …

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge …

  • BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Zulässigkeit: Präklusion, …

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo; …

  • BGH, 05.10.2015 - 2 StR 396/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Gerichtsentscheidung …

  • BGH, 31.01.2013 - 1 StR 595/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Anhörungsrüge

  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 514/07

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs als Zweck der …

  • OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen …

  • BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10

    Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; …

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 26/11

    Unbegründete Anhörungsrüge und Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit der …

  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

  • OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter …

  • OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung …

  • OLG München, 03.11.2008 - 4St RR 126/08

    Strafverfahren: Anhörungsrüge bei Revisionsverwerfung ohne Berücksichtigung …

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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2007 - 4 StR 142/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12752
BGH, 02.07.2007 - 4 StR 142/07 (https://dejure.org/2007,12752)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2007 - 4 StR 142/07 (https://dejure.org/2007,12752)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 4 StR 142/07 (https://dejure.org/2007,12752)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Verfahrensgang

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