Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2024 - 4 StR 156/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 34 KCanG
Handeltreiben mit Cannabis (Strafrahmenwahl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 2 Abs. 3
Änderung des Schuldspruchs durch gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit dem Konsum von Cannabis; Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.12.2023 - 6 KLs 48/23
- BGH, 03.07.2024 - 4 StR 156/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 4 StR 156/24
Insbesondere ist die Grenze der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, die bei 7, 5 Gramm THC liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 8;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 21 mwN), überschritten.der Urteilsgründe erweist sich der Straftatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis auch bei der gebotenen konkreten Vergleichsbetrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 ff. mwN) ungeachtet des Umstandes, dass das Landgericht hier einen minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG angenommen hat, als das gegenüber dem vom Landgericht angewendeten Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mildere Gesetz.
Es ist auszuschließen, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG den im Vergleich zu § 30a Abs. 3 BtMG schärferen Normalstrafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 1 KCanG angewendet hätte; vielmehr ist sicher anzunehmen, dass die Strafkammer auch insoweit einen minder schweren Fall angenommen und die Strafe aus dem hierfür vorgesehenen - seinerseits gegenüber § 30a Abs. 3 BtMG milderen - Strafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 2 KCanG zugemessen hätte (…vgl. zur ggf. maßgeblichen hypothetischen Strafzumessung des Tatgerichts des ersten Rechtsgangs BGH, Beschlüsse vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 17;… vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16 Rn. 10; vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97, NStZ-RR 1997, 353, 354; im Ausgangspunkt ebenso Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 10).
Zwar hätte dann - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt - nicht wie geschehen strafmildernd berücksichtigt werden können, dass es sich bei Cannabis um eine "weiche Droge" handelt, weil die Strafnorm ausschließlich Cannabis betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 10).
- BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 4 StR 156/24
Insbesondere ist die Grenze der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, die bei 7, 5 Gramm THC liegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 8; vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 21 mwN), überschritten.Es ist auszuschließen, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG den im Vergleich zu § 30a Abs. 3 BtMG schärferen Normalstrafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 1 KCanG angewendet hätte; vielmehr ist sicher anzunehmen, dass die Strafkammer auch insoweit einen minder schweren Fall angenommen und die Strafe aus dem hierfür vorgesehenen - seinerseits gegenüber § 30a Abs. 3 BtMG milderen - Strafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 2 KCanG zugemessen hätte (vgl. zur ggf. maßgeblichen hypothetischen Strafzumessung des Tatgerichts des ersten Rechtsgangs BGH, Beschlüsse vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 17;… vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16 Rn. 10; vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97, NStZ-RR 1997, 353, 354;… im Ausgangspunkt ebenso Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 10).
- BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16
Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 4 StR 156/24
Es ist auszuschließen, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG den im Vergleich zu § 30a Abs. 3 BtMG schärferen Normalstrafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 1 KCanG angewendet hätte; vielmehr ist sicher anzunehmen, dass die Strafkammer auch insoweit einen minder schweren Fall angenommen und die Strafe aus dem hierfür vorgesehenen - seinerseits gegenüber § 30a Abs. 3 BtMG milderen - Strafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 2 KCanG zugemessen hätte (…vgl. zur ggf. maßgeblichen hypothetischen Strafzumessung des Tatgerichts des ersten Rechtsgangs BGH, Beschlüsse vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 17; vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16 Rn. 10; vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97, NStZ-RR 1997, 353, 354;… im Ausgangspunkt ebenso Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 10). - BGH, 21.08.1997 - 4 StR 342/97
Milderung des angewendeten Regelstrafrahmens
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 4 StR 156/24
Es ist auszuschließen, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG den im Vergleich zu § 30a Abs. 3 BtMG schärferen Normalstrafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 1 KCanG angewendet hätte; vielmehr ist sicher anzunehmen, dass die Strafkammer auch insoweit einen minder schweren Fall angenommen und die Strafe aus dem hierfür vorgesehenen - seinerseits gegenüber § 30a Abs. 3 BtMG milderen - Strafrahmen des § 34 Abs. 4 Alt. 2 KCanG zugemessen hätte (…vgl. zur ggf. maßgeblichen hypothetischen Strafzumessung des Tatgerichts des ersten Rechtsgangs BGH, Beschlüsse vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 17;… vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16 Rn. 10; vom 21. August 1997 - 4 StR 342/97, NStZ-RR 1997, 353, 354;… im Ausgangspunkt ebenso Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 10).
- BGH, 24.10.2024 - 4 StR 120/24
Handeltreiben mit Cannabis
Diese Strafnormen sehen jeweils mildere Strafdrohungen vor als die vom Landgericht angewendeten Vorschriften des § 30a Abs. 1 bzw. § 29a Abs. 1 BtMG und sind deshalb gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO im Revisionsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2024 - 4 StR 156/24 Rn. 3 f. mwN). - BGH, 03.06.2025 - 2 StR 353/24
Korrektur eines Schuldspruchs (sexuelle Nötigung); Überlassen von Cannabis zum …
Es ist sicher anzunehmen, dass die Strafkammer angesichts der von ihr angeführten Strafzumessungsgesichtspunkte einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a) KCanG abgelehnt und die Strafe dem gegenüber dem angewandten Strafrahmen des § 29a Abs. 2 BtMG günstigeren Regelstrafrahmen des § 34 Abs. 1 KCanG entnommen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2024 - 4 StR 156/24, Rn. 4). - BGH, 12.02.2025 - 4 StR 396/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis
Danach ist das vom Landgericht im Urteilszeitpunkt noch zutreffend als bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) gewertete Vorrätighalten des zum Verkauf vorgesehenen Marihuanas nunmehr als bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 4 StR 156/24 Rn. 4;… vom 2. Juli 2024 - 5 StR 220/24 Rn. 4;… Urteil vom 29. Mai 2024 - 3 StR 286/23 Rn. 20, jew. mwN). - BGH, 08.10.2024 - 4 StR 350/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
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