Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 260 StPO; § 261 StPO; § 212 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss (gebotener Teilfreispruch); Beweiswürdigung (Feststellung des Tötungsvorsatzes bei Mittäterschaft: möglicher Exzess bei gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Bestehen eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs wegen nicht erwiesener Taten bei Beurteilung der Konkurrenzen durch das Gericht abweichend von der Anklage; Mittäterschaftliche Unterstützung durch Anwesenheit am Tatort
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05
Um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ist ein Teilfreispruch wegen nicht erwiesener Taten grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn das Gericht - wie hier mit allerdings nicht zutreffender rechtlicher Würdigung - die Konkurrenzen abweichend von der Anklage beurteilt (vgl. nur BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 12;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 260 Rdn. 13). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung …
Auszug aus BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05
Dies gilt umso mehr als V. sich, wovon nach den Feststellungen zu seinen Gunsten auszugehen ist, an den Tötungshandlungen nicht aktiv beteiligte (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4).
- BGH, 29.05.2013 - 5 StR 207/13
Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei fehlendem Nachweis einer mit der …
Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte, im Übrigen offensichtlich unbegründete Revision des Angeklagten führt lediglich zur Ergänzung eines Teilfreispruchs, da das Landgericht die dem Angeklagten mit der zugelassenen Anklage tatmehrheitlich (§ 53 StGB) zur Last gelegte schwere räuberische Erpressung zum Nachteil der Zeugin F. als nicht erwiesen erachtet und ihm bei angenommener Gehilfenstellung die Tat des Haupttäters nicht zugerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202;… BGH, Beschlüsse vom 1. September 1986 - 3 StR 383/86, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2, und vom 6. Juli 2005 - 4 StR 160/05). - BGH, 23.11.2021 - 4 StR 259/21
Unbegründete Revision des Angeklagten
Anders als in der Fallkonstellation, in der das Tatgericht das in der Anklage als selbstständig angeklagte weitere Tatgeschehen für nicht erwiesen erachtet und deshalb zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich ist (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 ? 4 StR 656/19, juris Rn. 3; vom 29. September 2017 ? 4 StR 256/17; vom 6. Juli 2005 ? 4 StR 160/05, juris Rn. 2), ist bei der hier gegebenen Sachlage für einen Teilfreispruch kein Raum (Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202).
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