Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1959 - 4 StR 171/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 182
- NJW 1959, 1741
- MDR 1959, 941
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65
Rechtsmittel
Auch nach deutschem Recht kann ein Strafbefehl, von dessen Zustellung der Betroffene keine Kenntnis erlangt hat, rechtskräftig und vollstreckbar werden (§ 410 StPO; BGH NJW 1959, 1741). - BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung eines …
Die nach § 181 Abs. 2 ZPO bewirkte Zustellung des Strafbefehls an die (zur Entgegennahme bereite) Hauswirtin war rechtswirksam, denn sie gilt als "Übergabe" im Sinne des § 232 Abs. 4 StPO, so daß Bedenken gegen ihre Zulässigkeit aus dieser Vorschrift nicht hergeleitet werden können (vgl. dazu BGHSt 11, 152, 156 [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57]; 13, 182, 184 [BGH 03.06.1959 - 4 StR 171/59];… Schäfer in Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Anm. 3 b, Müller/Sax - KMR - 6. Aufl. Anm. 5 jeweils zu § 409 StPO;… Schwarz/Kleinknecht 27. Aufl. Anm. 3 zu § 37 StPO).
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