Rechtsprechung
| BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begehungsformen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Konkurrenzverhältnis zwischen Erwerb und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Konkurrenzverhältnis zwischen Einfuhr und Besitz von ...
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz …
Auszug aus BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Bei geringen Mengen verdrängt der Tatbestand des Erwerbs den Tatbestand des Besitzes (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97).Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548;… BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
- BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97
Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln - …
Auszug aus BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Bei geringen Mengen verdrängt der Tatbestand des Erwerbs den Tatbestand des Besitzes (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97).Ob dies auch für die Einfuhrfälle gilt (so BGH, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97) oder ob der Verbrechenstatbestand der Einfuhr(§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) den des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verdrängt, bedarf hier keiner Entscheidung.
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Denn der Schuldspruch kann ungeachtet dessen Klarstellungsfunktion (vgl. BGHSt 39, 100, 108) insgesamt bestehen bleiben, weil es den Angeklagten unter den hier gegebenen Umständen nicht beschwert, daß er nicht wegen eines jeweils tateinheitlich verwirklichten weiteren Staftatbestandes des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden ist.
- BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95
Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende …
Auszug aus BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97). - BGH, 26.06.1986 - 1 StR 314/86
Annahme fortgesetzten Handeltreibens bei Änderung des bisherigen Gesamtvorsatzes
Auszug aus BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Zwar ist das Landgericht im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, daß Erwerb und Besitz in dem umfassenden Tatbestand des Handeltreibens aufgehen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 1 und Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2;… Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 70 m.w.N.). - BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
Auszug aus BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548;… BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
- BGH, 08.05.2001 - 1 StR 157/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Rn. 5 Bei dieser Aufteilung von Handels- und Eigenverbrauchsmenge hätte sich der Angeklagte jeweils eines Verbrechens des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - 1 StR 443/00 -) in Tateinheit (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - 4 StR 174/98 - Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00 -) mit unerlaubtem Handeltreiben nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig gemacht.Der Erwerb (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) wird dabei vom Verbrechenstatbestand des Besitzes verdrängt (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97 - 16. Juli 1998 - 4 StR 174/98 -).
- BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99
Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der …
In diesem Fall käme ein Schuldspruch nur wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97 - und Urteil vom 16. Juli 1998 - 4 StR 174/98;… Weber BtMG § 29a Rdn. 144).
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