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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10729
BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21 (https://dejure.org/2022,10729)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2022 - 4 StR 202/21 (https://dejure.org/2022,10729)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21 (https://dejure.org/2022,10729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 299 StGB a.F.; § 46 StGB; Art. 6 Art 1 Satz 1 EMRK
    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (alte Fassung: erkaufte Verletzung von Pflichten durch Angestellte und Beauftragte von Unternehmen außerhalb von Wettbewerbslagen); Strafzumessung (überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer); rechtsstaatswidrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in einem Altfall: Notwendigkeit einer Wettbewerbslage; Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 299 Abs 2 StGB vom 22.08.2002, § 299 Abs 2 Nr 2 StGB vom 20.11.2015, § 267 Abs 3 S 1 StPO, § 337 StPO
    Strafverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in einem Altfall: Notwendigkeit einer Wettbewerbslage; Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Bestechung im geschäftlichen Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 299 Abs. 2 Nr. 2
    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Bestechung im geschäftlichen Verkehr

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 200
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist indes ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09) und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (…vgl. Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14 Rn. 49;… Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08 Rn. 7).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    a) Wird - wie hier - hinsichtlich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung keine Verfahrensrüge erhoben, so unterliegt die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt, nur dann der revisionsrechtlichen Überprüfung, wenn sich entweder die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen - gegebenenfalls unter Heranziehung der vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen - ergibt oder aber die Urteilsgründe jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist indes ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09) und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (vgl. Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14 Rn. 49;… Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08 Rn. 7).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    a) Wird - wie hier - hinsichtlich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung keine Verfahrensrüge erhoben, so unterliegt die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt, nur dann der revisionsrechtlichen Überprüfung, wenn sich entweder die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen - gegebenenfalls unter Heranziehung der vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen - ergibt oder aber die Urteilsgründe jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung); …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist indes ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09) und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (…vgl. Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14 Rn. 49;… Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08 Rn. 7).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 157/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist indes ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09) und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (…vgl. Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14 Rn. 49; Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08 Rn. 7).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung; …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
    a) Wird - wie hier - hinsichtlich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung keine Verfahrensrüge erhoben, so unterliegt die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt, nur dann der revisionsrechtlichen Überprüfung, wenn sich entweder die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen - gegebenenfalls unter Heranziehung der vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen - ergibt oder aber die Urteilsgründe jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 19.08.2026 - 6 StR 498/25

    Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs des Angeklagten bei ausschließlicher Absicht …

    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist indes ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142; vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09) und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, Rn. 49;… Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08, Rn. 7; vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, Rn. 12).
  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage: Darstellung in den Urteilsgründen, …

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird - sollte es wiederum zur Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten gelangen - im Rahmen der Strafzumessung zu beachten haben, dass eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO darstellt und ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil sowie eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25

    Strafzumessung (lange Verfahrensdauer: bestimmender Strafzumessungsgrund, …

    Eine - wie hier schon bis zum Erlass des Urteils im zweiten Rechtsgang - überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil (und unbeschadet eines etwa zu gewährenden Vollstreckungsabschlags) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, Rn. 49; Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200 jew. mwN).
  • BGH, 30.07.2025 - 2 StR 198/25

    Meistbegünstigungsgrundsatz (Bestimmung des milderen Gesetzes: bandenmäßiges …

    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil (und unbeschadet eines etwa zu gewährenden Vollstreckungsabschlags) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, Rn. 49; Beschlüsse vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200, …und vom 9. April 2025 - 2 StR 17/25, Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 17.08.2022 - 4 StR 472/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines …

    Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist indes ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200; Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142) und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14 Rn. 49; Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 470/23

    Auferlegung von Auflagen gegen einen Jugendlichen (erforderliche Bestimmung der …

    Schließlich hat das Landgericht bei der Bestimmung des Maßes des Erziehungsbedarfs die ausschließlich in Bezug auf die Mitangeklagten erörterte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht in den Blick genommen (zur Prüfung durch das Revisionsgericht aufgrund der erhobenen Sachrüge vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21 Rn. 16 mwN; vgl. im Übrigen BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 73/17).
  • BayObLG, 24.04.2024 - 201 ObOWi 339/24

    Verfahrensrüge zur Beanstandung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei …

    Rn. 8 aa) Will der Beschwerdeführer die Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend machen, erfordert dies grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge (st.Rspr., vgl. u. a. BGH…, Beschluss vom 20.06.2007 - 2 StR 493/06 bei juris Rn. 9; zuletzt BGH, Beschluss vom 15.03.2022 - 4 StR 202/21 bei juris Rn. 16, jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2025 - 2 StR 11/25

    Korrektur des Schuldspruchs u. a. wegen Handeltreiben mit Betäubngsmitteln und …

    Insofern kann offen bleiben, ob - entsprechend der Auffassung des Generalbundesanwalts - angesichts des zeitlichen Abstands zwischen der Anklageerhebung im September 2020 und dem Beginn der Hauptverhandlung im Juli 2022 es ausnahmsweise näherer Erörterung im Urteil bedurft hätte, warum das Landgericht diesen Zeitraum bei der Bemessung der Kompensation nicht in den Blick genommen hat, oder ob es hierfür - auch hier - einer Verfahrensrüge bedurft hätte (…vgl. zum grundsätzlichen Erfordernis der Verfahrensrüge BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 24; vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200; vom 28. Februar 2023 - 5 StR 521/22, …und vom 17. Januar 2024 - 2 StR 100/23, NStZ 2024, 631, 632 f. Rn. 15).
  • BGH, 09.01.2024 - 1 StR 425/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche Überprüfung bei …

    a) Wird hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot keine Verfahrensrüge erhoben oder greift diese - wie hier - nicht durch, so unterliegt die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt, nur dann der revisionsrechtlichen Überprüfung, wenn sich entweder die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen - gegebenenfalls unter Heranziehung der vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen - ergibt oder aber die Urteilsgründe jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, sodass ein Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 10.09.2024 - 2 StR 364/24

    Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur: Verurteilung)

    Es wird auch Gelegenheit haben zu prüfen und zu erörtern, ob der bisherige Verfahrensablauf Anlass für die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bietet (…vgl. zum Darstellungserfordernis BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 24, und vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, Rn. 16, jew. mwN).
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