Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens - Bankrottverwirklichung - Untreue des Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Damit liegt die Annahme nahe, daß die letzte zur Beendigung des Betrugs erforderliche Tathandlung mit den Untreuehandlungen zusammenfiel, wodurch zwischen diesen verschiedenen Straftatbeständen Tateinheit begründet werden würde (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75, bei Holtz MDR 1979, 106 - und vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84). - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Dabei spielt es keine Rolle, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32; BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 bei Holtz MDR 1979, 806 - und vom 17. November 1983 - 4 StR 662/83). - BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78
Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Das schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 28, 371, 373; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; BGH, Urteile vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83).
- BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81
Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Das schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 28, 371, 373; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; BGH, Urteile vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83). - BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79
Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Dabei spielt es keine Rolle, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32; BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 bei Holtz MDR 1979, 806 - und vom 17. November 1983 - 4 StR 662/83). - BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Die beiden Untreuehandlungen stehen zueinander in Tat ein heit (§ 52 StGB), da sie in Ausführung des Entschlusses des Angeklagten, das Vermögen der W. GmbH zur Abdeckung seiner Schulden - sowohl gegenüber der Firma S. als auch gegenüber der Volksbank Wa. - zu benutzen, begangen wurden (vgl. BGHSt 1, 20, 21 f; 168, 170 f; BGH NJW 1977, 2321;… Dreher/Tröndle, 42. Aufl. vor § 52 StGB Rdn. 6). - BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung - …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Damit liegt die Annahme nahe, daß die letzte zur Beendigung des Betrugs erforderliche Tathandlung mit den Untreuehandlungen zusammenfiel, wodurch zwischen diesen verschiedenen Straftatbeständen Tateinheit begründet werden würde (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75, bei Holtz MDR 1979, 106 - und vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84). - BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82
Verurteilung wegen versuchter fortgesetzter Steuerhinterziehung und wegen …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Das schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 28, 371, 373; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; BGH, Urteile vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83). - BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80
Abschluß eines fingierten Sicherungsübereignungsvertrages als Bankrotthandlung
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Das schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 28, 371, 373; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; BGH, Urteile vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83). - BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
Missbrauch einer Befugnis, an eine Bank abgetretene Forderungen im eigenen Namen …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86
Dabei spielt es keine Rolle, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32; BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 bei Holtz MDR 1979, 806 - und vom 17. November 1983 - 4 StR 662/83). - BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
Bankrott und falsche Versicherung an Eides statt in Tateinheit - Untreue oder …
- BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Vorsätzliche Schädigung der Masse …
- BGH, 16.12.1975 - 5 StR 672/75
Vorliegen von Tateinheit oder Tatmehrheit - Tateinheit bei Verwendung derselben …
- BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86
Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an …
Strafrechtlich ohne Bedeutung und wirkungslos ist indes jedenfalls die gesetzwidrige oder selbst ungetreue Zustimmung von Organen des Geschäftsherrn, und zwar auch, wenn es sich um den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH handelt (ständige Rspr. BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH wistra 1986, 262; 1984, 71; 1983, 71,NStZ 1982, 465; BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 -, vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81 - S. 7, insoweit nicht in BGHSt 30, 127 abgedruckt;… ferner Hübner a.a.O. Rdn: 87 m.w.N.;… Dreher-Tröndle StGB 43. Aufl. § 266 Rdn. 14;… Lackner StGB 17. Aufl. § 266 Anm. 7;… a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 2.2. Aufl. § 266 Rdn. 21;… differenzierend Kohlmann - Festschrift für Werner 1984 S. 387 ff. -, der die Zustimmung der Gesellschafter "als Organ" der GmbH als tatbestandsausschließend ansieht, sofern das Stammkapital nicht angegriffen wird).Dabei spielt es keine Rolle, ob ein der GmbH gegebener Verrechnungsscheck oder ihr gehörende Ware entzogen wurde (BGH wistra 1982, 148, 149), ob Firmengelder zur Eigenverwendung abgehoben (BGH NStZ 1984, 118, 119), auf das Privatkonto überwiesen (BGH wistra 1986, 262) oder zur Finanzierung der Spielleidenschaft benutzt wurden (BGH NStZ 1982, 465), ob Ware fortgeschafft wurde (BGH, Urteil vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79 - S. 9 ff.) oder ob der Wert von auf die GmbH gezogenen Schecks dem Privatvermögen zugeführt wurde (BGH, Urteil vom 31. Januar 1968 - 2 StR 630/67).
- LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
Rechtmäßigkeit von Arrestbeschlüssen zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe; …
Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Bankguthaben um Vermögenswerte der O. GbR handelt, die der Beschuldigte zuvor beiseite geschafft hat (vgl. BGHSt 30, 127, 130; BGH - 4 StR 207/86, juris).
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