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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6030
BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83 (https://dejure.org/1983,6030)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1983 - 4 StR 211/83 (https://dejure.org/1983,6030)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83 (https://dejure.org/1983,6030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Strafmilderung bei Nichtvorliegen eines Treueverhältnisses bei der Beihilfe zur Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 330
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen …

    Auszug aus BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83
    Bei der Bestrafung seiner Beihilfehandlungen war daher eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB (neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78), da das Landgericht nicht allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses nur Beihilfe angenommen hat (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80).
  • BGH, 14.11.1978 - 4 StR 576/78

    Keine Bestandskraft des Strafausspruches wegen Anstiftung zur Untreue - …

    Auszug aus BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83
    Bei der Bestrafung seiner Beihilfehandlungen war daher eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB (neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78), da das Landgericht nicht allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses nur Beihilfe angenommen hat (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80).
  • BGH, 07.10.1980 - 5 StR 179/80

    Zulässigkeit der Heranziehung von Umständen, die vom Gericht als unwahrscheinlich …

    Auszug aus BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83
    Bei der Bestrafung seiner Beihilfehandlungen war daher eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB (neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78), da das Landgericht nicht allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses nur Beihilfe angenommen hat (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …

    Im letzteren Fall hätte eine doppelte Strafmilderung zu unterbleiben, weil bei dieser Alternative die Angeklagten Ke., M. und K. allein deswegen als Gehilfen anzusehen wären, weil bei ihnen das für eine täterschaftliche Begehung einer Untreue erforderliche Pflichtenverhältnis fehlte (vgl. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Beschluß vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78 -) Urteil vom 7. Oktober 1980 - 5 StR 179/80 - und Beschluß vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83 = StrVert 1983, 330).
  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88

    Veruntreuung von Geld einer Spielbank durch Croupiers - Nichtvorliegen der …

    Diese rechtliche Wertung steht in Einklang mit den festgestellten Tatbeiträgen dieser beiden Angeklagten sowie mit der Rechtsprechung, daß unter den Begriff der "besonderen persönlichen Merkmale" u.a. das im Untreuetatbestand geforderte Treueverhältnis des Täters zum Geschädigten fällt (u.a. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH StV 1983, 330).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1 …

    Das Treueverhältnis nach § 266 Abs. 1 StGB ist ein strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB (BGHSt 26, 53 f. [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78, vom 1. Mai 1983 - 4 StR 211/83 und vom 24. Januar 1985 - 1 StR 787/84).
  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 227/89

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Falle eines Betruges - Veranlassung eines …

    Soweit die Angeklagte der Beihilfe zur Untreue schuldig gesprochen ist, muß ferner berücksichtigt werden, daß eine doppelte Strafrahmenmilderung (§§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 und §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGHSt 26, 53 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH StV 1983, 330; BGH wistra 1988, 628).
  • BGH, 24.01.1985 - 1 StR 787/84

    Nichtvornahme einer zwingenden Strafrahmenmilderung

    Bei der Bestrafung seiner Anstiftungshandlungen war daher eine Strafrahmenmilderung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Beschl. vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83).
  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 195/83

    Unterbrechung der Verjähungsfrist bei der Strafverfolgung - Der Tatbestand der …

    Bei der Bestrafung wegen Beihilfe zur Untreue ist neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB auch eine solche nach § 28 Abs. 1 StGB vorgeschrieben, wenn der Gehilfe nicht in einem Treueverhältnis zum Geschädigten stand und nicht allein deswegen nur Beihilfe angenommen wird (BGH Beschluß vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83 -).
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