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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27084
BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13 (https://dejure.org/2013,27084)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - 4 StR 220/13 (https://dejure.org/2013,27084)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13 (https://dejure.org/2013,27084)
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  • HRR Strafrecht

    § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG; § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wiederaufnahmeantrag (zuständiges Gericht)

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 545/99

    Ablehnung des Richters nach Erlaß des Beschlusses ist nicht möglich

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
    Nach Erlass des Verwerfungsbeschlusses kann ein mitwirkender Richter jedoch nicht mehr abgelehnt werden (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 2 StR 545/99 mwN).
  • BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - …

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
    Bei dieser Regelung verbleibt es auch dann, wenn das Revisionsgericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss entschieden hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 496;… LR/Franke, 26. Aufl., § 140a GVG Rn. 6).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76

    Zuständigkeit des Bundegerichtshof für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren …

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
    Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76).
  • BGH, 21.09.2024 - AnwSt (B) 4/21

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig wegen …

    Rn. 10 Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG, § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - 3 StR 242/80, juris Rn. 2 und vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13, juris Rn. 3 mwN).

    Bei dieser Regelung verbleibt es auch dann, wenn das Revisionsgericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 492, 496 und vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13, juris Rn. 3 [zur Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 2 StPO];… Löwe-Rosenberg/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 367 StPO Rn. 14).

  • BGH, 21.09.2024 - AnwSt (B) 3/21

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig wegen …

    Rn. 10 Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG, § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - 3 StR 242/80, juris Rn. 2 und vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13, juris Rn. 3 mwN).

    Bei dieser Regelung verbleibt es auch dann, wenn das Revisionsgericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 492, 496 und vom 12. September 2013 - 4 StR 220/13, juris Rn. 3 [zur Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 2 StPO];… Löwe-Rosenberg/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 367 StPO Rn. 14).

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