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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26763
BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20 (https://dejure.org/2020,26763)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2020 - 4 StR 222/20 (https://dejure.org/2020,26763)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2020 - 4 StR 222/20 (https://dejure.org/2020,26763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls: …

    Auszug aus BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
    Erging ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, wäre auf den Zeitpunkt von dessen Erlass abzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, NStZ-RR 2020, 240, 241 mwN).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
    Durch dieses Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 ? 3 StR 448/01, NStZ 2 3 4 2002, 590; Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 368 mwN).
  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19

    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe …

    Auszug aus BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
    Erging ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, wäre auf den Zeitpunkt von dessen Erlass abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, NStZ-RR 2020, 240, 241 mwN).
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
    Durch dieses Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 ? 3 StR 448/01, NStZ 2 3 4 2002, 590; Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 368 mwN).
  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 494/17

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
    6 d) Der Senat macht von § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach den §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 494/17 Rn. 6).
  • BGH, 14.07.2026 - 4 StR 301/26
    Über die Frage, ob eine Aufrechterhaltung der rechtskräftig verhängten Einziehungsentscheidung nach § 55 Abs. 2 StGB (noch) zu erfolgen hat, wird dort ebenfalls zu entscheiden sein (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - 4 StR 222/20;… Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 245/14 Rn. 2).
  • BGH, 27.09.2022 - 4 StR 321/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: neu abzuurteilende Tat …

    Der Senat macht von § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - 4 StR 222/20 Rn. 7;… Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 494/17 Rn. 6).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Rechtskraft der früheren Verurteilung als …

    Durch das in diesem Verfahren verkündete Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - 4 StR 222/20 Rn. 4).
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